Hinweise zu Litzmannstadt
Am 24. Dezember 1941 teilt die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung den angeschlossenen Büros Folgendes zum Thema "Litzmannstadt" Folgendes mit:
Bezirksstelle Rheinland Köln, den 24. Dezember 1941.
der Reichsvereinigung der Rubensstr. 33
Juden in Deutschland
An unsere Büros und Vertrauensleute!
Betr. Litzmannstadt.
Aufgrund einer Mitteilung des Herrn Oberbürgermeisters von Litzmannstadt, Getto-Verwaltung, geben wir folgendes bekannt:
Anfragen von Juden aus dem Altreich bei der Getto-Verwaltung in Litzmannstadt nach Anschriften von dorthin abgewanderten Personen sind zu unterlassen.
Geldsendungen, für die es einer devisenrechtlichen Genehmigung nicht bedarf, können von Einzelpersonen auf das
Konto Nr. 700 bei der Stadtsparkasse in Litzmannstadt,
Ernährungskonto der Juden (Getto-Verwaltung),
vorgenommen werden. Bei dem Ueberweisungsauftrag bezw. der Postanweisung ist auf dem Abschnitt, der dem Empfänger ausgehändigt wird, sofern bekannt, die derzeitige Anschrift des Empfängers in Litzmannstadt, sonst Name, Geburtsdatum und Geburtsort, sowie die letzte Anschrift des Empfängers anzugeben. Der Empfänger erhält dann den überwiesenen Betrag in Getto-Mark, dem eigenen Zahlungsmittel des Gettos, ausgezahlt.
Paketsendungen sind ebenfalls gestattet; sie müssen jedoch den Zusatz tragen:
durchlaufend bei der Getto-Verwaltung Litzmannstadt
Moltkestrasse 157
Wir machen vorsorglich darauf aufmerksam, dass von Lebensmitteln zweckmässigerweise nur Brot und Marmelade geschickt werden sollten [..] und Gebäck etc.
Bei Sendungen von Kleidungsstücken, Schuhen, etc. ist zu berücksichtigen, dass die Juden nicht mehr frei über diese Gegenstände verfügen dürfen und sich bei Versandt ohne vorherige Genehmigung durch die Staatspolizei strafbar machen.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass alle Sendungen auf das unbedingt Notwendige beschränkt bleiben müssen.