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Chronik und Quellen
1941
Dezember 1941

Beschlagnahme und Einziehung von Vermögen

Am 10. Dezember 1941 teilt die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung den angeschlossenen Büros Folgendes zum Thema "Beschlagnahme und Einziehung von Vermögen" Folgendes mit:

Bezirksstelle Rheinland                                       Köln, den 10. Dezember 1941.
der Reichsvereinigung der Juden                     Rubensstr. 33
in Deutschland

An unsere Büros!

Beschlagnahme und Einziehung von Vermögen:
[..]stellung von Beträgen, die der Reichsvereinigung zustehen.
[..] C Dr. Le/A. Nr. 41/403/640.)

In Ergänzung unseres Rundschreibens vom 21.11.1941 (Dr. E/Ri. 41/371/602, [..] wir Sie baten, alle die Ansprüche zu melden, die die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland bezw. deren Untergliederungen an Ver[..] Evakuierter hat, teilen wir Ihnen mit, dass nunmehr diese Mel[..] erweitert werden müssen. Durch die 11. Verordnung zum Reichs[..]gesetz vom 25.11.41. sind die Juden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, nicht mehr deutsche Staatsbürger (§ 1). Nach dieser Verordnung verfällt das Vermögen dieser Juden dem Staate.

[..] bis zum 10.1.1942 der Zentrale Berlin zur Weitergabe an die [..]behörde nunmehr auch die Ansprüche zu melden, die die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland oder deren Untergliederungen an [..] von Juden hat, die durch dieses Gesetz ausgebürgert sind.

[..] Anzeige ist erforderlich.

[..] uns demnach bis
     zum 8. Januar 1942 bei uns eintreffend
[..]sprüche, die die Reichsvereinigung oder deren Untergliederungen [..]mögen
a) evakuierter Juden
b) ausgebürgerter Juden
[..] listenmässig lt. beifolgender Anlage - zu melden, soweit dies nicht aufgrund unseres Rundschreibens vom 21.11.41. geschehen [..] Beitragsrückstände werden durch unsere Beitragsabteilung gemeldet.

[..] die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland oder deren Untergliederungen Ansprüche an Vermögen von Juden hat, die aufgrund des Ge[..] vom 14.7.1933 (RGBl. Teil I Seite 480) ausgebürgert wurden, sind [..] Ansprüche uns ebenfalls listenmässig zu melden, sofern sie nicht beim Finanzamt Berlin Moabit-West aufgrund der bisher gültigen [..]nien gemeldet sind.

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