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Chronik und Quellen
1941
Oktober 1941

Deportation aus Köln angekündigt

Jüdische Kultusvereinigung
„Synagogen-Gemeinde Köln e.V.”                           Köln, den 15. Oktober 1941.

Von zentraler Stelle ist angeordnet worden, dass 20 000 Juden aus dem Reich in den Osten des Reiches umgesiedelt werden. Aus Stadt- und Landkreis Köln werden 2000 Juden von dieser Evakuierungsmassnahme betroffen. Die Auswahl der Menschen beruht auf strikter Anordnung der Behörde. Der erste Transport von 1000 Menschen wird am 21. Oktober morgens in der Messehalle versammelt und am 22. Oktober abbefördert; er erreicht seinen Zielort am 23. cr. Zielort ist Litzmannstadt (früher Lodz) im Warthegau. Dort werden die Evakuierten in einem Lager familienweise zusammengefasst.

Die arbeitsfähigen Männer und Frauen werden in gewerblichen Betrieben von Litzmannstadt, (Fabriken, Werkstätten u. dergl.) zur Arbeit gegen Entgelt eingesetzt. Die zu dieser Arbeit nicht Fähigen werden für die Versorgung des Lagers (putzen, waschen, kochen etc.) eingesetzt. Unter den Evakuierten werden sich Lehrer befinden, welche für den Unterricht der Kinder sorgen; Krankenbehandler, Krankenpflegerinnen, Fürsorgerinnen und Angestellte der Gemeindeverwaltung sind gleichfalls beigegeben. Alle Berufe werden vertreten sein.

Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeinde, Oberlandesgerichtsrat a. D. Dr. Kurt Wolff wird den Transport führen und dem Lager vorstehen.

Die hier beigefügten Formulare zur Vermögenserklärung sind sorgfältig auszufüllen, wobei jedoch nur die Werte und Gegenstände einzusetzen sind, welche nicht im Gepäck mitgenommen werden, also zurückbleiben. Diese Erklärungen sind bis morgen (Donnerstag, den 16. Oktober) in der Zeit von 16-18 Uhr in unserem Verwaltungsgebäude Roonstrasse 50 abzugeben.

Wir verweisen auf die anliegende Anordnung der Staatspolizeistelle und bitten im Einzelnen:

a) das mitzunehmende Gepäck sorgfältig auszuwählen, damit nicht überflüssige, sondern wirklich notwendige Ausrüstungsstücke mitgenommen werden,

b) sich um den Einkauf von Nährpräparaten, wie Biomalz, Promonta etc, sowie um Desinfektionsmittel (Chloramintabletten oder Sublimattabletten) zu bemühen,

c) unter keinen Umständen lebendes Inventar, wie Katzen oder Hunde, mitzubringen,

d) alle notwendigen Vorbereitungen in möglichster Ruhe zu treffen.

Die von der Evakuierung betroffenen Mitglieder unserer Gemeinde mögen sich bewusst sein, dass die gesamte Gemeindeverwaltung die Schwere der Massnahme empfindet und dass sie, soweit es zugelassen ist, sich bemühen wird, die Verbindung mit den in den Warthegau zu Überführenden aufrecht zu erhalten und Alles zu tun, um das Los der Evakuierten erträglich zu gestalten.

Der Vorstand

Die Ausfüllung der Vermögenserklärung hat für jede Person einzeln zu geschehen.

Solche "Aufforderung zur Evakuierung", wie diese an Maria Frank, wurden den davon Betroffenen ab dem 15. Oktober 1941 durch die Kölner Synagogenhemeinde zugestellt:

Jüdische Kultusvereinigung                               Köln, den 15. Oktober 1941
„Synagogengemeinde Köln e. V.”                     Roonstrasse 50

Frank, Maria S.

St. Apernstr. 29/31

Im Auftrage der Geheimen Staatspolizeistelle Köln werden Sie zwecks Evakuierung hiermit aufgefordert, sich am

21. ds. Mts. um 7 Uhr Vormittags
in der Westhalle des Messegebäudes (Rheinseite)

zu stellen.

Hierzu haben Sie mitzubringen je Person:

a) Zahlungsmittel (bis zu RM 100.-, RM Hundert)

b) einen Koffer mit Ausrüstungsstücken (bis zu 50 Kilo)

c) vollständige Bekleidung

d) Bettzeug mit Decke

e) Verpflegung für 3 Tage

Bei der Gestellung sind abzuliefern:

1.) Wertpapiere, Devisen, Sparkassenbücher, Banksparbücher etc., - und Bargeldbestände über RM
   100.-, soweit vorhanden,

2.) Wertsachen jeder Art (Gold, Silber, Platin), mit Ausnahme des Eherings,

3.) Lebensmittelkarten,

4.) Haus- und Wohnungsschlüssel.

Diese Dinge sind mit unterschriebenem Inhaltsverzeichnis in einen Umschlag zu verschliessen. Auf dem Umschlag ist der Name und die Wohnung des Ablieferers zu vermerken.

Diese Zustellung gilt für Sie, Ihre Ehefrau und Ihre Kinder.

Dieser Verfügung der Geheimen Staatspolizei ist unter allen Umständen Folge zu leisten, widrigenfalls mit der schwersten Strafe zu rechnen ist.

Der Vorstand.

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