Kennzeichnung der Juden in der Öffentlichkeit
Am 11. September teilt die Synagogengemeinde "an alle Juden in Köln" Folgendes mit:
Jüdische Kultusvereinigung Köln, den 11. Sept. 1941
Synagogen-Gemeinde Köln e. V.
An alle Juden in Köln.
Die Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden tritt Freitag, den 19. September 1941 in Kraft. Beginnend mit diesem Tage ist es verboten, dass sich Juden in der Öffentlichkeit ohne Kennzeichen zeigen.
Im Einzelnen wird auf die Veröffentlichung im „Jüdischen Nachrichtenblatt” vom 12. d. Mts. verwiesen.
Jeder Jude erhält zunächst nur ein Stück der Kennzeichen zum Preise von 10 Pfennig. Sobald weitere Stücke zur Verfügung stehen, ergeht neue Bekanntmachung.
Die Ausgabe geschieht gegen Vorweisung des grünen Haushaltausweises und gegen schriftliche Empfangsbestätigung
am 17. und 18. d. Mts. von 8 bis 12 Uhr
und von 15 bis 18 Uhr
und zwar wie folgt:
1.) Im Gemeindehaus Cäcilienstrasse 18/22 Turnhalle (Erdgeschoss) für die Anfangsbuchstaben:
A - E am 17.9.
F - I am 18.9.
2.) Im Schulgebäude St. Apernstrasse 29/31 für die Anfangsbuchstaben:
J - L am 17.9.
M -R am 18.9.
3.) Im Gemeindehaus Cäcilienstrasse 18/22 (Gaststätte 1. Stock) für die Anfangsbuchstaben:
S am 17.9.
T - Z am 18.9.
Abgezähltes Geld ist mitzubringen.
Reichsvereinigung und Gemeindeverwaltung erwarten von jedem Juden, dass die durch die Einführung der Kennzeichnung noch mehr als bisher gebotene Pflicht zur grössten Zurückhaltung in der Öffentlichkeit geübt wird, und dass jeder Jude sich noch mehr als bisher dessen bewusst ist, dass er in allem, besonders aber auch in seinem Verhalten in der Öffentlichkeit, die Verantwortung für unsere Gemeinschaft mit zu tragen hat.
Der Vorstand.