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Chronik und Quellen
1938
Dezember 1938

Keine Rückgabe von Kultgegenständen

Der Sicherheitsdienst der SS verfügt am 22. Dezember 1938, dass die aus Synagogen geraubten Schriftstücke und Kultgegenstände nicht wieder in die Hände von Juden gelangen dürfen:

Übernommen am 10.1.1939 durch
Betr.: Jüdische Schriften im Altstoffhandel

Unter dem Zeichen II PA/2477/C hat das Geheime Staatspolizeiamt am 17. XII1938 im Einvernehmen mit dem SD-Hauptamt nachstehenden Erlass an alle Stapoleitstellen herausgegeben:

Im Gau Südhannover Braunschweig wurden bei verschiedenen Rohproduktenhändlern jüdische Schriften aufgefunden, die zum Teil aus jüd. Synagogen stammen und den Händlern zum Einstampfen übergeben wurden. Um zu verhüten, dass solche jüdischen Schriften wieder in jüdische Hände zurückgelangen oder durch Einstampfen staatspolizeilich wichtiges Schriftmaterial vernichtet wird, ersuche ich im Einvernehmen mit den örtlichen SD-Dienststellen bei einzelnen Rohprod. Stichproben durchzuführen und das dort liegende jüd. Schrift[tu]m, das aus Synagogen stammt, sowie auch anderes Schriftmaterial und Kultgegenstände, [die] offensichtlich aus Plünderungen in Synagogen, aus jüdischen Kulturvereinen und anderen herrühren, sicherzustellen. Die Überprüfung und Sicherste[llung] der abgegebenen Gegenstände von den Rohpr. ist insbesondere auch nach wertvollen Germanischen Kultgegenständen, die möglicherweise in Synagogen in Einzelfällen aufbewahrt wurden, zu erstrecken.

Über das veranlasste und sichergestellte Material ist umgehend zu berichten. Es wird gebeten, den Stapoleitstellen dort bekannt gewordene Beobachtungen zu melden und sich über das Sichergestellte Mitteilung geben zu lassen.

Über das Veranlasste ist zu berichten.

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