Es ist selbstverständlich, daß wir diese Arisierung, wenn sie schnell erfolgen soll, nicht etwa zentral allein im Wirtschaftsministerium in Berlin machen können. Dann würde man damit nicht fertig. Auf der anderen Seite ist es aber unbedingt notwendig, ganz bestimmte Sicherheitskautelen einzuschalten, damit in der nächsten Instanz, bei den Statthaltern und Gauleitern, die Dinge nun nicht unverständig gemacht werden. Es müssen hier also sofort genaue Richtlinien herausgebracht werden. Darüber hinaus ist selbstverständlich die Arisierung aller größeren Unternehmungen - vom Wirtschaftsministerium ist noch festzusetzen, welche und wieviele Unternehmungen das sind - mir vorzubehalten; sie darf nicht durch einen Statthalter oder durch untere Instanzen erfolgen, weil diese Dinge in den Außenhandel hinübergreifen und draußen oft große Probleme anrühren, die der Statthalter von seinem Ort aus unmöglich überblicken und lösen kann. Die muß ich mir Vorbehalten, damit hier nicht ein größerer Schaden entsteht als der Nutzen, der erreicht werden soll.
Das Sichtbarste, meine Herren, für das Volk sind die jüdischen Kaufläden und nicht etwa die Beteiligungen. Deshalb muß hier begonnen werden, und zwar nach folgenden Thesen, die wir bereits festgelegt haben.
Zunächst gibt der Wirtschaftsminister bekannt, welche Geschäfte er überhaupt stillegen will, weil sie übersetzt sind. Diese Geschäfte scheiden bei der Arisierung von vornherein aus. Die vorhandenen Waren sind für andere Geschäfte zum Verkauf freizustellen. Soweit sie nicht abgesetzt werden können, wird sich irgendein Weg finden, sie in die Winterhilfe hineinzuführen oder sonstwie zu verwerten. Es muß natürlich immer die kaufmännische Verwertung angestrebt werden; denn bei dieser ganzen Umwandlung soll der Staat nicht leiden, sondern soll einen Vorteil davon haben. Zweitens sind für die Kaufläden und Kaufhäuser - ich spreche jetzt nur von dem, was sichtbar zutage tritt - Kategorien aufzustellen entsprechend der Wichtigkeit der einzelnen Branchen.
Der Treuhänder des Staates schätzt das Geschäft ab und bestimmt, welchen Betrag der Jude bekommt. Dieser Betrag ist selbstverständlich an sich schon möglichst niedrig zu halten. Das Geschäft wird dann von der Treuhand in arischen Besitz überführt, und hierbei ist der Aufschlag zu erzielen, d. h. das Geschäft ist entsprechend seinem normalen tatsächlichen Verkehrswert und Bilanzwert an den Mann zu bringen.
Hier setzen Schwierigkeiten ein. Es ist menschlich verständlich, daß in starkem Maße versucht wird, in diese Geschäfte Parteigenossen hineinzubringen und ihnen so gewisse Entschädigungen zu geben. Ich habe da entsetzliche Dinge in der Vergangenheit gesehen: daß sich kleine Chauffeure von Gauleitern derart bereicherten, daß sie auf diese Weise schließlich eine halbe Million Vermögen an sich gebracht haben. Die Herren wissen Bescheid? Das stimmt doch?
(Zustimmung.)
Das sind natürlich Dinge, die unmöglich sind. Ich werde nicht davor zurückscheuen, dort, wo unsauber verfahren wird, rücksichtslos einzugreifen. Sollte es sich um eine prominente Person handeln, die das Delikt ermöglicht, so werde ich binnen zwei Stunden beim Führer sein und diese Schweinerei ganz nüchtern vortragen.
Wir müssen darauf drängen, daß der Arier, der das Geschäft übernimmt, aus der Branche ist und davon etwas versteht. Er muß normalerweise auch das Geld für das Geschäft aus Eigenem aufbringen. Anzustreben ist also ein normaler Geschäftsverkauf, wie er zwischen zwei Kaufleuten - dem einen, der sein Geschäft verkaufen will, und dem ändern, der es kaufen will - stattfinden würde.
Sind nun unter den Bewerbern Parteigenossen, so sind sie, wenn sie dieselben Bedingungen erfüllen, vorzuziehen, und zwar selbstverständlich in erster Linie der Geschädigte, dann ungefähr dem Parteialter nach.
Es können nun natürlich Ausnahmen stattfinden. Ein Parteigenosse ist nachweisbar dadurch geschädigt worden, daß ihm der Staat Schuschnigg oder Prag die Geschäftskonzession entzogen hat, daß er dadurch Pleite ging und kaputtgemacht wurde. Dieser Mann hat normalerweise Anrecht auf das Geschäft, und ihm wird auch geholfen, wenn er nicht die Mittel dafür besitzt. Die Treuhand kann das umso eher machen, je geschäftstüchtiger sie im sonstigen Verkehrsgang der Überführung verfährt. Diesem Parteigenossen kann das Geschäft möglichst billig übertragen werden. Man wird hier nicht den vollen Wert herausholen, sondern nur den Sperrwert, den der Jude bekommt. Unter Umständen wird man dem Mann auch noch ein Stützungsdarlehen geben, damit er zunächst zurecht kommt.
Ich betone aber noch einmal ausdrücklich: das kommt nur dort in Frage, wo der Parteigenosse ein solches Geschäft hatte, etwa in folgendem Fall: Ein Parteigenosse hatte ein Schreib- und Papierwarengeschäft. Schuschnigg hat ihm die Konzession entzogen. Er hat das Geschäft verloren und ist dadurch Pleite gegangen. Wenn jetzt ein jüdisches Papierwarengeschäft arisiert wird, soll dieser Parteigenosse hineingesetzt werden, möglichst zu Bedingungen, die er erfüllen kann. Das ist aber die einzige Ausnahme. Sonst muß kaufmännisch verfahren werden, wobei natürlich, wie ich eben schon sagte, der Parteigenosse jeweils den Vorzug hat, wenn die Bewerber gleich sind.
Bei der Übertragung wird sich nun, wenn wir den Verkehrswert zugrunde legen, selbstverständlich ergeben, daß auf 100 zu übertragende jüdische Geschäfte bestenfalls vielleicht 60 Arier kommen, die bereit sind, die Läden zu übernehmen. Ich glaube nicht, daß wir heute für jedes jüdische Ladengeschäft einen Deutschen besitzen, der es erwerben will. Vergessen Sie doch nicht, daß der Jude sein Hauptbetätigungsfeld gerade im Handel gesehen hat. Hier steckt er doch zu 90 % drinnen. Ob wir überhaupt so viel Nachfrage, ja ob wir überhaupt so viele Menschen haben, bezweifle ich, zumal jetzt, wo die Leute überall ein Betätigungsfeld gefunden haben.
Darum bitte ich den Herrn Wirtschaftsminister, mir in der Stillegung der Geschäfte von vornherein sehr weit, außerordentlich weit zugehen, nicht nur so weit, als wir es selbst nach unserem Prinzip für richtig halten, sondern auch von dem Gedankengang ausgehend, daß hierfür keine Bewerber da sind. Das muß also absolut in Ordnung sein.
Die Übertragung der Läden und Geschäfte wird man selbstverständlich den unteren Stellen überlassen müssen, nicht hier der Zentrale, sondern den Gauen bzw. der Reichsstatthalterschaft. Hier müssen Vertreter der Treuhandgesellschaft sitzen, wenn es auch nur sehr wenige Leute sind. Der Statthalter kann das nicht mit seinen Leuten, sondern das muß die Treuhand übernehmen. Aber der Statthalter ist derjenige, der nun nach den Richtlinien, die ihm gegeben sind, die Treuhand unterstützt, sie beaufsichtigt und ihr gerade in diesen Dingen der Übergabe an Parteigenossen Anweisungen gibt.
Es ist selbstverständlich, daß diese Geschäfte nun nicht etwa auf einen Schlag verschwinden können. Aber es muß jetzt ab Montag, möchte ich sagen, damit derartig begonnen werden, daß die Umwandlung hier wenigstens an den auffallenden Punkten eintritt. Darüber hinaus kann man ja auch von vornherein zur Schließung gewisser Geschäfte schreiten, um die Sache hier zu erleichtern.
Ein weiterer Punkt! Ich habe festgestellt, daß Arier ein jüdisches Geschäft übernommen haben und dann so geschäftstüchtig waren, den Namen dieses jüdischen Geschäftes in irgendeiner Form mit „vormals“ beizubehalten oder überhaupt beizubehalten. Das darf nicht sein; das darf ich nicht erlauben. Denn sonst kommen Dinge vor, wie sie jetzt wieder passiert sind, daß Läden eingeschmissen wurden, deren Aushängeschild jüdisch klang und auch einmal jüdisch war, die aber jetzt längst arisiert waren. Hier darf und muß der jüdische Name der früheren Firma restlos ausgelöscht werden, und der Deutsche muß mit seinem Namen und seiner Firmenbezeichnung hervortreten. Ich bitte, daß das ganz klar durchgeführt wird. So viel zur Arisierung der Geschäfte und Engroslager, insbesondere des Aushängeschildes, möchte ich einmal sagen, alles dessen, was auffällt!
Auf die Konsequenzen, die sich daraus für den Juden ergeben, komme ich später zu reden, weil das mit anderen Punkten zusammenhängt.
Jetzt kommen die Fabriken. Bei den kleinen und mittleren Fabriken ist ähnlich zu verfahren, daß zunächst festgestellt wird:
1.) Welche Fabrik brauche ich überhaupt nicht? Welche kann man stillegen? Kann man nichts anderes daraus machen? - Dann wird sie möglichst rasch abgeschrottet.
2.) Wenn sie benötigt wird, wird sie nach denselben Richtlinien wie das Geschäft in arischen Besitz überführt. Alle diese Dinge müssen aber rasch geschehen, weil ja überall auch arische Angestellte sind. Ich möchte gleich sagen: wenn Geschäfte geschlossen werden, müssen die arischen Angestellten wieder sofort untergebracht werden. Bei dem riesigen Menschenbedarf, den wir heute haben, wird das eine Kleinigkeit sein, selbst wenn sie in die eigene Branche kommen müssen.
Wie ich eben sagte: wenn die Fabrik notwendig ist, wird sie arisiert. Wenn sie nicht notwendig ist, werden ihre Anlagen jener Aktion zur Verfügung gestellt, die ich sowieso in den nächsten Wochen durchführen muß, nämlich der Aktion zur Umwandlung von nicht lebensnotwendigen Produktionswerkstätten in lebenswichtige. Dazu werde ich noch sehr viel Raum und sehr viele Fabriken brauchen.
Wenn solch eine Fabrik aufgelassen wird oder umgewandelt wird, muß sofort nachgesehen werden: Was für Maschinen besitzt die Fabrik? Wo kann ich diese Maschinen unterbringen? Kann ich sie für die neue Aufgabe verwerten, oder wo ist eine dringende Nachfrage nach solchen Maschinen? Wo können sie hingebaut werden? Die Arisierung der Fabriken ist also eine noch schwierigere Aufgabe als die Arisierung der Kaufläden. Nun kommen die größeren Fabriken, die von einem jüdischen Besitzer ohne verantwortliche Gesellschaft selbst geleitet werden, oder die Aktiengesellschaften, wo der Jude im Aufsichtsrat oder sogar im Direktorium drinsteckt, wo aber die Fabrik sonst im allgemeinen läuft. Hier ist die Sache wiederum sehr einfach: die Fabrik läuft weiter. Der Jude wird herausgenommen. Mit seinem Anteil wird genau so verfahren wie bei den Kaufläden und den Fabriken. D. h. sein Anteil, der in der Fabrik steckt, wird ihm zu dem Schlüssel vergütet, den wir festsetzen. Damit tritt er aus. Die Treuhand hat diesen Anteil in der Hand. Soweit es sich um Aktien handelt, auch die Aktien. Diesen Anteil kann sie nun wieder verkaufen bzw. kann die Aktien zunächst dem Staatsbesitz zuführen, und von dort können sie dann verwendet werden. Wenn ich also eine große Fabrik habe, die einem Juden oder einer jüdischen Aktiengesellschaft gehört, und der Jude scheidet aus, vielleicht mit seinen Söhnen, die noch darin waren, dann läuft die Fabrik ruhig weiter. Es muß vielleicht, weil der Jude das Geschäft selbst geführt hat, ein Direktor hereingesetzt werden. Aber sonst ist, besonders wenn die Fabrik sehr notwendig ist, alles im besten Gang.
Es ist also sehr einfach. Ich habe jetzt seinen Anteil. Den kann ich einem anderen Arier geben oder einer anderen Gruppe, bzw. ich behalte die Aktien. Die nimmt der Staat an sich und bringt sie, wenn sie börsengängig sind, an die Börse, wenn er es für richtig hält, oder verwertet sie selbst auf irgendeine Weise.
Nun spreche ich von den ganz großen Unternehmungen, wo der Jude noch zum Teil in dem Aufsichtsrat drin ist, wo ihm Aktien usw. gehören und er dadurch entweder Besitzer oder Hauptbesitzer ist, jedenfalls sehr stark interessiert ist. Auch da ist die Sache verhältnismäßig einfach: Er liefert das gesamte Aktienpaket aus. Diese Aktien werden ihm zu dem Kurs abgenommen, der von der Treuhand festgesetzt wird. Der Jude ist damit im Schuldbuch drin. Mit den Aktien wird so verfahren, wie ich eben gesagt habe. Diese Fälle können allerdings nicht mehr die Gaue und Reichsstatthalter regeln, sondern die müssen von uns hier oben gemacht werden, weil nur wir überblicken können, wo diese Fabriken hingebracht werden müssen, in welchen Vereinigungen sie vielleicht mit anderen zusammengefaßt werden, wieweit der Staat sie selbst behalten wird, wieweit er sie einer Gesellschaft geben wird, die dem Reich gehört. Das sind alles Gesichtspunkte, die nur von hier aus geklärt werden können. Ich weiß natürlich: Je größer, umfangreicher und gewinnbringender das Unternehmen ist, desto stärker wird sich der Drang auch all der Herren Gauleiter und Statthalter von den verschiedenen Seiten bemerkbar machen, in den Besitz dieser Anteile zu kommen. Damit werden große Versprechungen auf Verschönerung der Hauptstädte usw. gemacht werden. Das kenne ich alles. Das geht nicht. Wir müssen hier zu einer ganz klaren, für das Reich Gewinn bringenden Aktion kommen.
Das gleiche Verfahren tritt da ein, wo der Jude sonst noch Anteil, Besitzanteil an der Wirtschaft hat. Ich bin nicht so versiert, um zu wissen, in welcher Form das noch der Fall ist und wieweit ihm das noch weggenommen werden muß. Jedenfalls muß der Jude auf diese Weise nun sehr rasch aus der gesamten deutschen Wirtschaft hinaus.
Ich komme nun zu den Juden, die Ausländer sind. Wir müssen hier unterscheiden. Solche Juden, die wirklich Ausländer waren und geblieben sind, sind natürlich nach den Gesetzen zu behandeln, die wir mit diesem Land haben. Aber auch hier ist dafür Sorge zu tragen, daß sie freiwillig, durch sanften oder stärkeren Druck, durch geschickte Manöver hinausmanövriert werden. Auf die Juden aber, die im allgemeinen Deutsche waren, die immer in Deutschland gelebt haben und die eben nur, um sich in Sicherheit zu bringen, in den letzten Jahren diese und jene Staatsangehörigkeit angenommen haben, bitte ich keine Rücksicht zu nehmen. Mit denen wird man fertig. Oder haben Sie Bedenken?
Woermann: Ich würde bitten, daß das Auswärtige Amt im Einzelfalle beteiligt wird, weil sich das generell sehr schwer entscheiden läßt.
Göring: In jedem Falle beiziehen können wir Sie nicht. Aber im ganzen selbstverständlich.
Woermann: Ich möchte jedenfalls den Anspruch des Auswärtigen Amtes auf Beteiligung anmelden. Man kann nicht wissen, welche Schritte unternommen werden.
Göring: Aber nur bei wichtigen Sachen! Auf jeden Fall möchte ich auf diese Kategorie keine Rücksicht nehmen. Denn ich habe jetzt erst gesehen, in welchem Ausmaß das geschehen ist. Das trifft besonders auf Österreich und die Tschechei zu. Wenn also jemand vorher im Sudetenland Tscheche war, so brauchen wir überhaupt keine Rücksicht zu nehmen. Da braucht auch das Auswärtige Amt nicht beteiligt zu werden, weil man da der Auffassung sein kann, daß der jetzt zu uns gehört. Aber es sind in Österreich und auch im Sudetenland sehr viele plötzlich Engländer oder Amerikaner oder sonst was geworden, und darauf können wir im allgemeinen nicht allzuviel Rücksicht nehmen.
Es fehlt Turnus 2 [=fehlendes Teilprotokoll]
Funk: Das ist für uns eine ganz entscheidende Frage: Sollen die jüdischen Läden wieder aufgemacht werden?
Goebbels: Ob sie aufgemacht werden, ist eine andere Frage. Es handelt sich darum, ob sie wiederhergestellt werden. Ich habe Frist gestellt bis Montag.
Göring: Ob sie wieder aufgemacht werden, brauchen Sie nicht zu fragen. Dafür sind wir zuständig.
Goebbels: Nr. 2: Es sind fast in allen deutschen Städten Synagogen niedergebrannt. Nun ergeben sich für die Plätze, auf denen die Synagogen gestanden haben, die vielfältigsten Verwendungsmöglichkeiten. Die einen Städte wollen sie zu Parkplätzen umgestalten, andere wollen dort wieder Gebäude errichten.
Göring: Wieviele Synagogen sind tatsächlich niedergebrannt?
Heydrich: Es sind im ganzen 101 Synagogen durch Brand zerstört, 76 Synagogen demoliert, 7500 zerstörte Geschäfte im Reich.
Göring: Was heißt: durch Brand zerstört?
Heydrich: Z.T. abgebrannt, z.T. ausgebrannt.
Goebbels: Ich bin der Meinung, daß das der Anlaß sein muß, die Synagogen aufzulösen. Alle, die nicht mehr vollkommen intakt sind, müssen von den Juden niedergelegt werden. Die Juden müssen das bezahlen. Hier in Berlin sind die Juden dazu bereit. Die Synagogen, die in Berlin gebrannt haben, werden von den Juden selbst niedergelegt. Wir können sie z.T. zu Parkplätzen umgestalten, z.T. werden dort andere Gebäude errichtet werden. Das muß nun, glaube ich, als Richtschnur für das ganze Land herausgegeben werden, daß die Juden selbst die beschädigten oder angebrannten Synagogen zu beseitigen haben und der deutschen Volksgemeinschaft fertige freie Plätze zur Verfügung zu stellen haben.
Nr. 3: Ich halte es für notwendig, jetzt eine Verordnung herauszugeben, daß den Juden verboten wird, deutsche Theater, Kinotheater und Zirkusse zu besuchen. Ich habe schon auf Grund des Kulturkammergesetzes eine solche Verordnung herausgegeben. Ich glaube, daß wir uns das auf Grund unserer heutigen Theaterlage leisten können. Die Theater sind sowieso überfüllt. Wir haben kaum Platz. Ich bin aber der Meinung, daß es nicht möglich ist, Juden neben Deutsche in Varietees, Kinos oder Theater hineinzusetzen. Man könnte eventuell später überlegen, den Juden hier in Berlin 1 oder 2 Kinos zur Verfügung zu stellen, wo sie jüdische Filme vorführen können. Aber in deutschen Theatern haben sie nichts mehr verloren.
Weiterhin halte ich es für notwendig, daß die Juden überall da aus der Öffentlichkeit herausgezogen werden, wo sie provokativ wirken. Es ist z. B. heute noch möglich, daß ein Jude mit einem Deutschen ein gemeinsames Schlafwagenabteil benutzt. Es muß also ein Erlaß des Reichsverkehrsministers herauskommen, daß für Juden besondere Abteile eingerichtet werden und daß, wenn dieses Abteil besetzt ist, die Juden keinen Anspruch auf Platz haben, daß die Juden aber nur dann, wenn alle Deutschen sitzen, ein besonderes Abteil bekommen, daß sie dagegen nicht unter die Deutschen gemischt werden und daß, wenn kein Platz ist, die Juden draußen im Flur zu stehen haben.
Göring: Da finde ich es viel vernünftiger, daß man ihnen eigene Abteile gibt.
Goebbels: Aber nicht, wenn der Zug überfüllt ist.
Göring: Einen Moment! Es gibt nur einen jüdischen Wagen. Ist er besetzt, müssen die übrigen zu Hause bleiben.
Goebbels: Aber nehmen wir an: es sind nicht so viele Juden da, die mit dem Fern-D-Zug nach München fahren, sagen wir: es sitzen zwei Juden im Zug, und die anderen Abteile sind überfüllt. Diese beiden Juden hätten nun Sonderabteil. Man muß deshalb sagen: die Juden haben erst dann Anspruch auf Platz, wenn alle Deutschen sitzen.
Göring: Das würde ich gar nicht extra einzeln fassen, sondern ich würde den Juden einen Wagen oder ein Abteil geben. Und wenn es wirklich jemals so wäre, wie Sie sagen, daß der Zug sonst überfüllt ist, glauben Sie: das machen wir so, da brauche ich kein Gesetz. Da wird er herausgeschmissen, und wenn er allein auf dem Lokus sitzt während der ganzen Fahrt.
Goebbels: Das will ich nicht sagen. Ich glaube das nicht, sondern da muß eine Verordnung herauskommen.
Dann muß eine Verordnung herauskommen, daß es den Juden verboten ist, deutsche Bäder, Strandbäder und deutsche Erholungsstätten zu besuchen. Im vergangenen Sommer - -
Göring: Vor allen Dingen hier im Admiralspalast sind wirklich widerwärtige Sachen passiert.
Goebbels: Auch im Wannseebad. Eine Verordnung, daß es den Juden absolut verboten ist, deutsche Erholungsstätten zu besuchen.
Göring: Man könnte ihnen ja eigene geben.
Goebbels: Man könnte sich überlegen, ob man ihnen eigene gibt oder ob man deutsche Bäder zur Verfügung stellt, aber nicht die schönsten, daß man sagt: in den Bädern können sich die Juden erholen.
Es wäre zu überlegen, ob es nicht notwendig ist, den Juden das Betreten des deutschen Waldes zu verbieten. Heute laufen Juden rudelweise im Grunewald herum. Das ist ein dauerndes Provozieren, wir haben dauernd Zwischenfälle. Was die Juden machen, ist so aufreizend und provokativ, daß es dauernd zu Schlägereien kommt.
Göring: Also wir werden den Juden einen gewissen Waldteil zur Verfügung stellen, und Alpers wird dafür sorgen, daß die verschiedenen Tiere, die den Juden verdammt ähnlich sehen - der Elch hat ja so eine gebogene Nase -, dahin kommen und sich da einbürgern. Goebbels: Ich halte dieses Verhalten für provokativ.
Dann weiter, daß die Juden nicht in deutschen Anlagen herumsitzen können. Ich knüpfe an an die Flüsterpropaganda durch Judenfrauen in den Anlagen am Fehrbelliner Platz. Es gibt Juden, die gar nicht so jüdisch aussehen. Die setzen sich zu deutschen Müttern mit Kindern und fangen an zu mosern und zu stänkern.
Göring-, Die sagen gar nicht, daß sie Juden sind.
Goebbels: Ich sehe darin eine besonders große Gefahr. Ich halte es für notwendig, daß man den Juden bestimmte Anlagen zur Verfügung stellt - nicht die schönsten - und sagt: auf diesen Bänken dürfen die Juden sitzen. Die sind besonders gekennzeichnet. Es steht darauf: Nur für Juden! Im übrigen haben sie in deutschen Anlagen nichts zu suchen. Als letztes wäre noch folgendes vorzutragen. Es besteht tatsächlich heute noch der Zustand, daß jüdische Kinder in deutsche Schulen gehen. Das halte ich für unmöglich. Ich halte es für ausgeschlossen, daß mein Junge neben einem Juden im deutschen Gymnasium sitzt und deutschen Geschichtsunterricht erteilt bekommt. Ich halte es für notwendig, daß die Juden absolut aus den deutschen Schulen entfernt werden und man ihnen anheimgibt, innerhalb ihrer eigenen Kultusgemeinde selbst die Erziehung zu übernehmen.
Göring: Ich bitte dann, Herrn Hilgard von der Versicherung hereinzurufen. Er wartet draußen. Wenn er fertig ist, kann er gehen, und wir können weiter verhandeln. Schon beim Tode von Gustloff war ein Ausgleich von Schäden vorbereitet, die Deutschland zugefügt werden. Aber ich glaube, wir wollen das nicht jetzt mit einem gewissen Steuerzuschlag machen, sondern mit einer einmaligen Kontribution. Damit ist mir mehr gedient.
(Hilgard erscheint.)
Herr Hilgard, es handelt sich um folgendes. Durch den berechtigten Zorn des Volkes gegenüber den Juden sind eine Anzahl von Schäden im ganzen Reich angerichtet worden. Fenster sind eingeschmissen worden, Sachen und Menschen zu Schaden gekommen, Synagogen ausgebrannt usw. Ich nehme an, daß ein Teil der Juden - wahrscheinlich das Gros - auch versichert ist gegen Tumultschäden usw.
(Hilgard: Ja.)
Es würde also jetzt dabei folgendes herausspringen: daß das Volk in einer berechtigten Abwehr dem Juden hat einen Schaden zufügen wollen und daß dann tatsächlich der Schaden von der deutschen Versicherungsgesellschaft gedeckt wird. Hier wäre nun die Sache verhältnismäßig einfach, indem ich eine Verordnung mache, daß diese Schäden, die aus dieser Aufwallung gekommen sind, nicht von der Versicherung zu decken sind. Aber die Frage, die mich brennend interessiert, weshalb ich Sie hierher gebeten habe, ist folgende: Für den Fall, daß hier irgendwie auf dem Gebiet der Tumultschädenversicherung Rückversicherungen im Auslande liegen, möchte ich selbstverständlich nicht auf diese Rückversicherung verzichten, sondern möchte die an sich heranholen und darum mit Ihnen den Weg besprechen, wieweit diese Rückversicherung, die womöglich noch Devisen bringt, nicht zum Juden kommt, sondern zur deutschen Volkwirtschaft.
Ich hätte gern einmal von Ihnen gehört - das ist die erste Frage, die ich an Sie zu stellen habe - : Sind nach Ihrer Auffassung die Juden in großem Ausmaß gegen diese Schäden versichert?
Hilgard: Ich darf gleich antworten. Die Sache liegt so, daß wir es mit drei Arten von Versicherungen zu tun haben, und zwar nicht mit der Aufruhrversicherung und der Tumultschädenversicherung, sondern mit der regulären Feuerversicherung, mit der regulären Glasversicherung und mit der regulären einfachen Diebstahlversicherung. Die Versicherten, also diejenigen, die hier einen Anspruch auf Grund dieser Verträge haben, sind teils Juden, teils Arier. Bei der Feuerversicherung, die hier den größten Teil ausmacht, sind es wohl durchgängig Juden. Bei den Warenhäusern ist der Geschädigte mit dem Juden, mit dem Eigentümer identisch, bei der Synagoge natürlich erst recht, abgesehen von den Nachbarschäden, die dadurch entstanden sind, daß das Feuer übergegriffen hat. Aber nach meinen Feststellungen, die ich noch in der letzten Nacht getroffen habe, sind diese Schäden verhältnismäßig gering.
Vollkommen anders liegen die Verhältnisse bei der Glasversicherung, die eine sehr große Rolle spielt. Hier ist der weitaus größere Teil der Geschädigten arisch. Das ist nämlich der Hausbesitz, der überwiegend in arischen Händen liegt, während der Jude in der Regel nur der Mieter des Ladens ist, - ein Vorgang, den Sie auf der ganzen Linie, z.B. am Kurfürstendamm, feststellen können.
Göring: Das ist das, was wir gesagt haben.
Goebbels: Da muß der Jude den Schaden bezahlen.
Göring: Es hat ja keinen Sinn. Wir haben keine Rohstoffe. Es ist alles ausländisches Glas; das kostet Devisen! Man könnte die Wände hochgehen!
Hilgard: Ich darf vielleicht folgendes feststellen. Das Ladenfensterglas wird nicht in der böhmischen Glasindustrie fabriziert, sondern es ist ausschließlich in den Händen der belgischen Glasindustrie. Der Umfang dieser Schäden ist nach meinen Schätzungen ungefähr folgender: Wir haben etwa mit Glasschäden für 6 Millionen zu rechnen, d.h. für das Glas, das wir auf Grund der Versicherungsbedingungen den in der Hauptsache arischen Geschädigten als Ersatz liefern müssen, müssen wir etwa 6 Millionen aufwenden - meiner Schätzung nach. Ich muß hier aber alle Vorbehalte machen, Herr Generalfeldmarschall; denn ich habe für die Feststellungen nur einen Tag Zeit gehabt.
Wenn man rechnet - das kann ich nicht genau sagen, da wird die Industrie besser Auskunft geben können - , daß etwa die Hälfte dieser 6 Millionen im Handel usw. hängen bleibt, so möchte ich immer noch ungefähr damit rechnen, daß wir für etwa 3 Millionen belgisches Glas einführen müssen. Nebenbei bemerkt, werden die Schäden die Hälfte einer Jahresproduktion der gesamten belgischen Glasindustrie sein. Wir sind der Auffassung, daß man von der Fabrikationsseite aus ein halbes Jahr braucht, um das Glas zu liefern, das zum Ersatz dieser Schäden notwendig ist.
Göring: Hier muß eine Volksaufklärung stattfinden.
Goebbels: Das kann jetzt nicht im Augenblick gemacht werden.
Göring: So kann das nicht weitergehen. Das halten wir gar nicht aus. Unmöglich!
Nun weiter! Nach Ihrer Auffassung trifft der Schaden den Arier, nicht wahr?
Hilgard: Jawohl, zum größten Teil die Glasversicherung.
Göring: Die müßte das Glas ersetzen.
Hilgard: Jawohl. Es kommt natürlich auch vor, daß der Geschädigte, der Ladeninhaber, mit dem Hauseigentümer identisch ist, was zunächst bei allen Kaufleuten der Fall ist. Im Kaufhaus Israel ist selbstverständlich der Glasgeschädigte auch der Jude.
Göring: Nun kommt die dritte Kategorie.
Hilgard: Das sind die einfachen Diebstahlgeschädigten.
Göring: Da muß ich eine Frage stellen. Wenn Waren jeder Art aus den Geschäften herausgenommen wurden und draußen auf der Straße verbrannt worden sind, fällt das auch darunter?
Hilgard: Ich glaube nicht.
Göring: Fällt das unter Aufruhr?
Hilgard: Das ist gerade die Frage, die wir im Augenblick noch nicht zu beantworten in der Lage sind: liegt ein einfacher Diebstahl dann vor, wenn nach der gewaltsamen Erbrechung eines Wohnungseingangs oder von Behältnissen eine Sache entwendet wird? Göring: Es liegt Aufruhr vor.
Hilgard: Der Aufruhr spielt bei dieser Sache gar keine Rolle, weil wir kaum mehr nennenswerte Aufruhrversicherungen haben. Die sind längst von uns abgebaut und abgewickelt.
Göring: Das hier ist doch Aufruhr. Das ist der juristische Begriff. Es ist nicht gestohlen, nicht eingebrochen worden, sondern ganz öffentlich wälzt sich die Masse herein und zertrümmert die Sachen. Oder Tumult.
Hilgard: Tumultschäden. Es ist kein Aufruhr.
Göring: Sind die gegen Tumultschäden versichert?
Hilgard: Nein, nicht mehr. — Ich darf das vielleicht an einem praktischen Beispiel klarmachen. Der größte Fall, den wir auf diesem Gebiet haben, ist der Fall Margraf unter den Linden. Das Juweliergeschäft von Margraf ist bei uns mit einer sogenannten kombinierten Police versichert. Da ist eigentlich jeder Schaden gedeckt, der passieren kann. Dieser Schaden ist bei uns in Höhe von 1,7 Millionen angemeldet, weil der Laden vollkommen ausgeplündert worden ist.
Göring: Dalugue und Heydrich, ihr müßt mir diese Juwelen wieder herschaffen durch Riesenrazzien!
Dalugue: Das ist schon angeordnet. Die Leute werden dauernd kontrolliert. Nach den Meldungen von gestern Nachmittag sind bisher allein 150 verhaftet.
Göring: Die Sachen werden sonst verschoben. Wenn einer mit Juwelen in ein Geschäft kommt und sagt, er hätte sie gekauft, müssen sie ihm rücksichtslos weggenommen werden ohne große Geschichten. Irgendwo hat er sie gestohlen oder gehandelt.
Heydrich: Im übrigen ist in rund 800 Fällen im Reich geplündert worden entgegen der Vermutung, aber wir haben Plünderer schon in einer Zahl von mehreren Hundert und sind auch dabei, das geplünderte Gut herbeizuschaffen.
Göring: Und die Juwelen?
Heydrich: Das ist sehr schwer zu sagen. Sie sind z.T. auf die Straße herausgeschmissen worden und dort aufgegriffen worden. Ähnliches hat sich bei Pelzläden abgespielt, z.B. in der Friedrichstraße im Revier C. Da hat sich natürlich die Menge draufgeworfen, hat Nerze, Skunkse usw. mitgenommen. Das ist sehr schwer wiederzukriegen. Z.T. haben auch Kinder lediglich aus Spielerei sich die Taschen vollgesteckt. Man müßte anregen, daß H.J. nicht ohne Wissen der Partei eingesetzt werden darf und an solchen Dingen beteiligt wird. Solche Dinge sind sehr bald zerstört.
Dalugue: Es wäre vor allen Dingen notwendig, von der Partei aus einen Befehl herauszugeben, daß sofort an die Polizei Meldung erstattet wird, wenn etwa die Nachbarsfrau - man kennt ja den Nachbarn ganz genau - einen Pelz umarbeiten läßt oder die Leute mit neuen Ringen oder Armbändern ankommen, daß uns die Partei da unterstützt.
Hilgard: Diese Schäden fallen wohl nicht unter die Police, aber ich muß das unter Vorbehalt sagen. Darf ich überhaupt einmal ein Wort über unsere Haftpflicht sagen und ein Petitum der Versicherungswirtschaft anmelden? - Wir legen großen Wert darauf, Herr Generalfeldmarschall, daß wir an der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen nicht gehindert werden.
Göring: Das muß ich aber. Ich lege Wert darauf.
Hilgard: Wenn ich das begründen darf: es hängt einfach damit zusammen, daß wir in starkem Maße auch internationale Geschäfte treiben. Wir haben für unsere Geschäfte eine sehr gute internationale Basis, und wir müssen gerade im Interesse der deutschen Devisenbilanz Wert darauf legen, daß das Vertrauen zu der deutschen Versicherung nicht gestört wird. Wenn wir es heute ablehnten, klare, uns gesetzlich obliegende vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen, so wäre das ein schwarzer Fleck auf dem Ehren-Schild der deutschen Versicherung.
Göring: Aber nicht mehr in dem Augenblick, wo ich durch eine staatliche Verordnung, durch ein Gesetz eingreife.
Hilgard: Darauf wollte ich nämlich kommen.
Heydrich: Man mag ruhig die Versicherung ausschütten, aber nachher bei der Auszahlung wird sie beschlagnahmt. Dann ist formell das Gesicht gewahrt.
Hilgard: Das, was Obergruppenführer Heydrich eben gesagt hat, möchte ich eigentlich auch für den richtigen Weg halten, sich zunächst einmal des Apparates der Versicherungswirtschaft zu bedienen, die Schäden festzustellen, zu regulieren und auch auszuzahlen, dann aber der Versicherungswirtschaff die Möglichkeit zu geben, in irgendeinem Fonds -Göring: Einen Moment! Auszahlen müssen Sie sowieso, weil Deutsche geschädigt sind. Sie bekommen aber ein gesetzliches Verbot, die Auszahlungen unmittelbar an die Juden vorzunehmen. Die Schäden, die Sie an die Juden auszuzahlen hätten, müssen Sie auch auszahlen, aber nicht an den Juden, sondern an den Finanzminister.
(Hilgard: Aha!)
Was der damit macht, ist seine Sache.
Schme[e]r: Herr Feldmarschall, ich hätte den Vorschlag zu machen, daß man von dem angemeldeten Vermögen - es soll ja eine Milliarde eingezogen werden - einen bestimmten Prozentsatz festlegt, meinetwegen 15 %, und diesen Prozentsatz noch etwas erhöht, so daß alle Juden gleichmäßig zahlen und von diesem Betrag den Versicherungen das Geld zurückerstatten.
Göring: Nein. Ich denke gar nicht daran, den Versicherungen das Geld zurückzuerstatten. Die Versicherungen sind ja haftbar. Nein, das Geld gehört dem Staat. Das ist ganz klar. Das wäre ja ein Geschenk für die Versicherungen. Sie haben ja hier ein großartiges Petitum abgegeben. Sie werden erfüllen. Verlassen Sie sich darauf!
Kerl: In einer Hinsicht muß man doch die Sache etwas anders machen. Bei der Glasversicherung liegt es tatsächlich so, daß hier den Hausbesitzern auf alle Fälle der Schaden ausgezahlt werden muß. Die Glasversicherungen müssen also den Schaden regulieren, wie es auch festgesetzt worden ist. Nun ist es aber so, daß die Mehrzahl dieser Gesellschaften - außer einer einzigen Aktiengesellschaft in Köln - alles ganz kleine Gegenseitigkeitsvereine sind. Die werden sicherlich gar nicht in der Lage sein, das zu tragen. Da muß noch festgestellt werden, wieweit sie durch Rückversicherung gedeckt sind. Das kann ich im Moment auch nicht sagen.
Hilgard: Die Rückversicherung spielt in diesem Zusammenhang eine verhältnismäßig geringe Rolle, abgesehen von den großen Warenhausversicherungen gegen Feuer. In der Glasversicherung gibt es überhaupt keine Rückversicherung, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil die Glasversicherung normalerweise zu unseren besten Versicherungszweigen gehört und sie infolgedessen normalerweise ein Rückversicherungsbedürfnis nicht hat. Ich muß aber hier hinzufügen, daß dieser Schaden, der jetzt entstanden ist, ungefähr die doppelte Höhe eines normalen Jahresschadens beträgt, also alle Kalkulierungen für uns, für die Tantiemen vollkommen über den Haufen wirft.
(Zuruf Kerl)
- Nein, Herr Generaldirektor, es ist so. Die Gesamtprämie der deutschen Glasversicherung beläuft sich, wenn ich recht unterrichtet bin, auf ungefähr 14 Millionen. Der normale Verlauf lag bei ungefähr 4 bis 5 Millionen. Die Glasversicherung ist unsere beste Branche. Da ist an sich bisher am besten verdient worden. Aber nunmehr ist der Schadensbetrag in der Gesamtheit das Doppelte eines normalen Jahresbetrages. Ganz anders liegt es bei einzelnen Spezialglasversicherungen.
Göring: Einen Moment! 4 bis 5 Millionen normal. Das Doppelte wären ungefähr 10 Millionen. 14 Millionen nehmen Sie an. Da bleiben immer noch 4 Millionen übrig.
Hilgard: Die Kosten müssen wir auch bezahlen. Nein, für uns ist es eine sehr große Katastrophe. Ich darf vielleicht ausführen, daß nach meinen Schätzungen der Gesamtschaden in ganz Deutschland sich auf ungefähr 25 Millionen Mark belaufen wird. Ich wollte vorsichtig sein.
Heydrich: Sachschaden, Inventar- und Warenschaden schätzen wir auf mehrere hundert Millionen, allerdings einschließlich des Schadens, den das Reich durch Steuerausfall erleiden wird. Umsatz-, Vermögens- und Einkommenssteuer. Das wird der Herr Finanzminister sicher auch erfahren haben, v. Krosigk: Ich habe keinerlei Einblick in den Umfang.
Heydrich: 7500 zerstörte Geschäfte im Reich.
Dalugue: Eine Frage muss noch besprochen werden. Die Waren, die sich in den Läden befanden, sind nicht Eigentum des Besitzers gewesen, sondern laufen größtenteils auf Rechnung von anderen Firmen, die diese Waren geliefert haben. Jetzt kommen die unberechneten Lieferungen von Firmen, die bestimmt nicht alle jüdisch, sondern arisch sind, die Waren, die auf Kommission gegeben waren.
Hilgard: Die müssen auch bezahlt werden.
Göring: Mir wäre lieber gewesen, ihr hättet 200 Juden erschlagen und hättet nicht solche Werte vernichtet.
Heydrich: 35 Tote sind es.
Kerl: Ich glaube, man könnte es so machen: Soweit es Juden sind, wird sowieso nicht gezahlt. Soweit es Arier sind, muß gezahlt werden, und dann mag die Versicherungsgesellschaft über die Reichsgruppe mit uns in Verbindung treten, und wir prüfen die Fälle. Ich denke an die kleinen Gegenseitigkeitsvereine, von denen man unschwer feststellen kann, daß sie das nicht tragen können, da ist auch die Summe nicht so groß. Da können wir später eine Regelung finden, ich glaube insoweit, als die Versicherungswirtschaft die Schadensregelung vornimmt, ausschließlich an Arier, im übrigen dann, wenn das Ergebnis feststeht, mit uns in Verhandlungen tritt. Dann werden wir schon einen Weg finden bei den kleinen Versicherungsgesellschaften. Selbstverständlich nur da, wo es unbedingt notwendig ist.
Funk: Der Weg ist nicht notwendig. Ich möchte auf das zurückkommen, was ich vorhin zu dem Erlaß gesagt habe. Das war die einfachste Lösung.
Göring: Das können wir doch nicht. Die legen doch den großen Wert darauf, daß sie zahlen können.
Funk: Wenn die Juden das bezahlen, brauchen es die Versicherungsgesellschaften nicht zu bezahlen.
Göring: Eben. - Also, meine Herren, es ist ganz sonnenklar. Das halten wir fest. In diesem Augenblick denkt keine Versicherungsgesellschaft - Herr Hilgard ausgenommen, der hier ist - etwas anderes, als daß sie für den Schaden zahlen muß. Sie wollen auch, und ich habe volles Verständnis dafür. Sie müssen das, damit ihnen nicht vorgeworfen werden kann, sie wären nicht stark genug, den Schaden zu tragen. Die Glasversicherung -das ist ebenfalls betont worden - war bisher das beste Geschäft. Sie hat also, wenn sie ein gutes Geschäft gemacht hat, genügend Überschüsse, und wenn sie sie nicht in lauter Dividenden verteilt hat, dann hat sie Rücklagen gemacht, um einen größeren Schaden ausgleichen zu können. Einen Schaden von 10,12,15 Millionen, das Dreifache eines normalen Jahresbetrages, muß eine solche Versicherungsgesellschaft decken können. Kann sie das nicht, dann muß man sich die Frage überlegen, ob man solche kleinen Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit am Leben läßt. Es wäre ja ein Wahnsinn, Versicherungsgesellschaften zu besitzen, die solchen Schaden nicht mehr zu übernehmen in der Lage sind. Eine solche Versicherungsgesellschaft wäre absolut ein Betrug am Volk.
Ich bin jetzt folgender Auffassung. Die Schäden sind festzustellen. Die Versicherungsgesellschaften haben zunächst in vollem Umfang ihrer juristischen Haftung dafür einzutreten und zu zahlen.
Es fehlt Turnus 4. [= fehlendes Teilprotokoll]
Göring: Jetzt kommen die Schäden, zunächst die Schäden, die der Jude gehabt hat, daß bei Margraf die Juwelen verschwunden sind usw. Die sind weg und werden ihm nicht ersetzt. Den Schaden hat er. Soweit die Juwelen von der Polizei wieder eingebracht werden, verbleiben sie dem Staat. Nun kommen die anderen Dinge, die Waren, die auf die Straße geschmissen worden sind, geklaut worden sind, verbrannt sind. Auch den Schaden hat der Jude. Aber nun kommen die Kommissionsgeschichten. Hier muß der Jude den Schaden ersetzen.
Goebbels: Das braucht aber nicht in die Verordnung hinein. Diese Verordnung genügt vollkommen.
Hilgard: Ich denke gerade darüber nach, inwieweit die ausländischen Versicherungsgesellschaften betroffen werden.
Göring. Die müssen ja zahlen. Wir beschlagnahmen das.
Hilgard: Gerade bei diesen Kommissionswaren kann ich mir vorstellen, daß der amerikanische Lieferant, wenn er Pelze aus England oder Amerika hierher liefert und in Kommission gibt, sie vielfach bei einer englischen oder amerikanischen Versicherungsgesellschaft versichert.
Göring: Dann zahlen die ihm den Schaden aus. Die Frage ist nur die: Glauben Sie, daß hier für diese gesamten Schäden Rückversicherungen ans Ausland sind?
Hilgard: Ganz wenig, geringfügig.
Goebbels: Da kriegt es sowieso der Staat.
Göring. Ganz klar. Der Arier kann keinen Schaden anmelden, weil er keinen hat. Der Jude ersetzt. Der Jude muß den Schaden anmelden. Er kriegt die Versicherung, aber die wird beschlagnahmt. Es bleibt also im Endeffekt immerhin doch noch insofern ein Verdienst für die Versicherungsgesellschaften, als sie einige Schäden nicht auszuzahlen brauchen. -Herr Hilgard, Sie können schmunzeln!
Hilgard: Ich habe gar keinen Grund, wenn das ein Verdienst genannt wird, daß wir einen Schaden nicht zu zahlen brauchen.
Göring. Erlauben Sie einmal! Wenn Sie juristisch verpflichtet sind, 5 Millionen zu zahlen, und auf einmal kommt Ihnen hier ein Engel in meiner etwas korpulenten Form und sagt Ihnen: 1 Million können Sie behalten, zum Donnerwetter noch einmal, ist das kein Verdienst? Ich müßte direkt Kippe mit euch machen, oder wie nennt man das sonst. -Ich merke es am besten an Ihnen selbst. Ihr ganzer Körper schmunzelt. Sie haben einen großen Rebbes gemacht
(Zuruf: Wir wollen eine Tumultschadensteuer für die Versicherungen einführen.)
Hilgard: Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, daß der ehrbare deutsche Kaufmann nicht der Leidtragende sein darf. Ich habe auch mit den Unternehmungen gesprochen, ich habe dafür gesprochen, daß der Schaden nicht an den Ariern hängenbleiben darf, und er bleibt rettungslos an den Ariern hängen, weil die Versicherungsgemeinschaft - nicht Versicherungsgesellschaft! - dadurch getroffen wird, indem sie erhöhte Prämien zahlen muß und verminderte Dividenden bekommt. Infolgedessen ist sie der endgültig Geschädigte. Das ist so und bleibt so. Das wird mir niemand abstreiten.
Göring: Dann sorgen Sie gefälligst dafür, daß nicht so viele Fensterscheiben eingeschmissen werden! Sie sind auch ein Teil des Volkes. Schicken Sie Ihre Vertreter hinaus. Die sollen sofort aufklären! - Wenn noch besondere Fragen auftauchen, dann sprechen Sie mit Herrn Lange.
(Reichsgruppenleiter Hilgard verläßt die Sitzung.)
Meine Herren, wir fahren fort.
Woermann: Ich glaube, daß die ausländischen Juden jetzt im § 1 ganz ausfallen. Sie stehen nur im § 2. Die ausländischen Juden müßten im § 1 auch berücksichtigt werden. Sonst sind sie nur erfaßt, wenn sie versichert sind, und nicht, wenn sie nicht versichert sind.
Göring: Dann sollen sie sich eben versichern, oder was meinen Sie sonst?
Woermann: Wie ich den Wortlaut verstehe, sind die ausländischen Juden jetzt nur im § 2 oder 3 bei der Versicherung erwähnt, dagegen nicht in § 1. Wenn ich recht in Erinnerung habe, wollten Sie im § 1 sagen: inländische Juden. Dann haben wir eine Fülle von Reklamationen.
Göring: Aber verzeihen Sie! Laut § 2 bekommen die den Versicherungsschaden ausbezahlt.
(Woermann: Wenn sie versichert sind!)
Solche, die nicht versichert sind, gibt es kaum.