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Chronik und Quellen
1941
Mai 1941

Einweisungsbescheid für Möbel

Am 18. Mai 1941 ergeht seitens der Wohnungsberatung der Synagogengemeinde Köln folgender Bescheid:

Jüdische Kultusvereinigung                           Köln, den 18. Mai 1941.
„Synagogengemeinde Köln e. V.”
Abteilung Wohnungsberatung

Betr. Einweisungsbescheid.

In Ergänzung unseres letzten Rundschreibens teilen wir Ihnen noch mit, dass Sie diejenigen Möbelstücke, die Sie nicht in dem Ihnen zugewiesenen Wohnraum unterbringen können, aber nicht verkaufen dürfen, unter unserer Aufsicht zur behördlichen Verfügung in der früheren Synagoge Roonstrasse 50 einlagern müssen. Diese Anordnung gilt auch für die jetzigen Wohnungsinhaber hinsichtlich der von ihnen freizumachenden Räume.

Es ist deshalb notwendig, dass Sie uns eine Aufstellung der einzulagernden Möbel in vierfacher Ausfertigung übergeben und uns Tag und Stunde mitteilen, wann dieselben bei uns abgeliefert werden. Eine Haftung für die eingelagerten Gegenstände wird nicht übernommen. Bei dieser Gelegenheit machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Räume in sauberem und ordnungsmässigem Zustand zu übergeben bezw. zurückzulassen sind. Soweit mit dem Hause fest verbundene Gegenstände Eigentum des Mieters sind, dürfen diese nur dann mitgenommen werden, wenn der frühere Zustand wiederhergestellt wird.

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