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Chronik und Quellen
1940
Dezember 1940

Einsatz des jüdischen Vermögens

Am 4. Dezember 1940 erlässt der Reichswirtschaftsminister folgende Verordnung:

Dritte Verordnung zur Durchführung der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens.
Vom 4. Dezember 1940. - Reichsgesetzbl. I S. 1564.

Gemäß § 1 der Zweiten Anordnung auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 24. November 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 1668) und § 5 der Zweiten Verordnung zur Durchführung der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 18. Januar 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 188) wird im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern verordnet:

§ 1

Artikel III der Zweiten Verordnung zur Durchführung der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 18. Januar 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 188) wird für die Ostmark in Kraft gesetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt zwei Wochen nach ihrer Verkündung in Kraft.

Berlin, den 4. Dezember 1940.

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