Betreuung von Juden
Der Bürgermeister von Hennef teilt dem Landrat in Siegburg jene jüdischen Familien mit, die Unterstützung beziehen:
Hennef-Sieg, den 8.4.1940.
vorgelegt, mit der Bitte, um Entscheidung, ob die Betreuung der hiesigen Juden gemäß den beiliegenden Akten in der bisherigen Höhe weiter erfolgen soll, oder ob die Unterstützung einzustellen ist. Wie aus den Akten hervorgeht, sind die hier in Betreuung stehenden 5 Judenfamilien seiner Zeit auf die Hilfe der jüdischen freien Wohlfahrtspflege verwiesen worden. Von dieser Stelle sind bisher Teilunterstützungen gezahlt worden, welche wie nachstehend auf die diesseitigen Unterstützungssätze angerechnet wurden:
Akten Nr. 942, Eheleute Rosenbaum, Unterstützungssatz mtl. 40,- Rm.
Hiervon ab die Zuwendungen der jüdischen Wohlfahrtspflege 15,- Rm. mtl.
verbleiben auszuzahlen: 25,- Rm. mtl.
Akten Nr. 781, Witwe Fromm, Unterstützungsgesetz mtl. 28,- Rm.
Hiervon ab die Zuwendungen der jüdischen Wohlfahrtspflege 10,- Rm. mtl.
verbleiben auszuzahlen: 18,- Rm. mtl.
Akten Nr. 575, Eheleute Friedemann, Unterstützungssatz mtl. 52,- Rm.
Hiervon ab die Zuwendungen der jüdischen Wohlfahrtspflege 15,- Rm. mtl.
verbleiben auszuzahlen: 37,- Rm. mtl.
Akten Nr. 764, Eheleute Wolff, Unterstützungssatz mtl. 30,10 Rm.
Hiervon ab die Zuwendungen der jüdischen Wohlfahrtspflege 15,- Rm. mtl.
verbleiben auszuzahlen: 15,10 Rm. mtl.
Akten Nr. 609, Fanny Seligmann, Unterstützungssatz mtl. 14,- Rm.
Hiervon ab die Zuwendungen der jüdischen Wohlfahrtspflege 5,- Rm. mtl.
verbleiben auszuzahlen 9,- Rm. mtl.
Ich bitte entsprechend dem beiliegenden Artikel unter Briefkasten der Zeitschrift für das Heimatwesen festzustellen, ob die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Bezirksstelle Köln über ausreichende Mittel verfügt, um die aufgeführten Juden zum vollen Richtsatz zu unterstützen, so daß die hiesige Teilunterstützung fortfallen kann.