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Chronik und Quellen
1939
Oktober 1939

Verordnung über die Sühneleistung der Juden

Am 19. Oktober 1939 erlässt der Reichsfinanzminister folgende Verodnung:

Zweite Durchführungsverordnung über die Sühneleistung der Juden.
Vom 19. Oktober 1939. - Reichsgesetzbl. I S. 2059.

Auf Grund des § 2 der Verordnung über eine Sühneleistung der Juden vom 12. November 1938 (Reichsgesetzblatt I S. 1579) wird hierdurch verordnet:

(1) Die Judenvermögensabgabe wird zur Erreichung des Betrags von einer Milliarde Reichsmark von 20 vom Hundert auf 25 vom Hundert des Vermögens erhöht.

(2) Der Unterschiedsbetrag von 5 vom Hundert des Vermögens ist am 15. November 1939 fällig.

(3) Die Zahlung ist ohne besondere Aufforderung zu leisten.

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