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Chronik und Quellen
1939
Juni 1939

Sperrbezirke für Juden

Der Kölner Polizeipräsident teilt dem Oberbürgermeister am 27. Juni 1939 mit:

Betrifft: Sperrbezirke für Juden.
Ihr Schreiben vom 30.5.39. Ihr Zeichen 331

Polizeiliche Bedenken, die in Ihrem Schreiben aufgeführte Stadtgebiete zu Sperrgebieten für Juden zu erklären, habe ich nicht zu erheben. Da damit aber nur Stadtteile, die von der wohlhabenderen Bevölkerung bewohnt werden, erfaßt werden, würde ich es aus sozialen Gründen begrüßen, wenn auch Stadtgebiete gesperrt würden, die überwiegend von Arbeiter- und Mittelstandskreisen bewohnt werden, wie beispielsweise die neuausgebauten Siedlungsgebiete, die überwiegend landwirtschaftlichen Vororte (Longerich, Merkenich, Fühlingen, Worringen usw.) sowie, besonders im Hinblick auf die IVA 1940, das gesamte rechtsrheinische Stadtgebiet in der Nähe des Ausstelungsgeländes, wo bisher schon verhältnismäßig wenige Juden wohnten.

Bei dem auf den Juden lastenden wirtschaftlichen Druck ist bei ihnen die Neigung zu beobachten, billigere Wohnungen zu beziehen und sich dabei über das gesamte Stadtgebiet zu zerstreuen. So wurde kürzlich sogar der Zuzug eines Juden nach Fühlingen gemeldet, wo bisher kein Jude wohnte. Ich bitte aber auch fernerhin zu erwägen, ob nicht vor allem die Hauptgeschäftsstraßen - Hohe Straße, Schildergasse, Neumarkt, Breite Straße, Ehrenstraße - zu Sperrbezirken für Juden zu erklären sind.

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