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Chronik und Quellen
1933
Juli 1933

Juli 1933

Der gesamte Monat war von Verhaftungswellen gekennzeichnet, die das ganze Reichsgebiet wieder und wieder überrollten. Betroffen hiervon waren vorwiegend Sympathisanten der verbotenen Parteien wie der KPD, SPD und weiterer sozialistischer Gruppierungen. Bei den Massenverhaftungen zeichneten sich SA und SS erneut durch Willkür und ungeheure Brutalität aus, wobei insbesondere die offiziell als Hilfspolizisten eingesetzten SA-Mitglieder praktisch vor keinem Verbrechen zurückschreckten. Da solche Exzesse und immer häufigere Eigenmächtigkeiten in der Öffentlichkeit nicht verborgen blieben und zunehmend begannen, die öffentliche Autorität Hitlers zu beeinträchtigen, wurde die Hilfspolizei in Preußen am 15. August aufgelöst und die zahlreichen SA-Keller und wilden KZs geschlossen. Ende Juli ermittelte das Innenministerium für das gesamte Reichsgebiet 26.789 Schutzhäftlinge, von denen allein 14.906 auf Preußen entfielen.

Parallel hierzu setzte sich der allgemeine Gleichschaltungs- und Auflösungsprozess auch im Juli fort. So löste sich am 3. Juli der 1920 gegründete Jungdeutsche Orden (Jungdo) selbst auf. Dem nationalen Kampfbund, der auf Symbole des Deutschen Ritterordens zurückgriff und ebenfalls eine „echte Volksgemeinschaft“ forderte, hatten Ende der 1920er Jahre immerhin rund 200.000 Mitglieder angehört. Nachdem tags darauf die Reste der DVP ihre Auflösung bekanntgegeben hatten, folgte am 5. Juli schließlich die katholische Zentrumspartei. Damit war die letzte der verbliebenen großen Parteien der Weimarer Republik von der politischen Bühne abgetreten.

Angesichts solcher - zumindest äußerlichen – Anpassungsbereitschaft erklärte Hitler wiederum einen Tag später am 6. Juli vor den versammelten Reichsstatthaltern, die „nationalsozialistische Revolution“ sei nunmehr in „das sichere Bett der Evolution“ überzuleiten. Als entscheidende Pfeiler der Machtsicherung des NS-Regimes definierte er bei dieser Gelegenheit die „innere Erziehung der Menschen“ sowie einen ruhigen und kontinuierlichen Aufbau der deutschen Wirtschaft. Bereits am 3. Juli hatte er den höheren SA- und SS-Funktionäre im Rahmen einer Tagung in Bad Reichenhall zu verstehen gegeben, dass die Reichswehr alleinige „Waffenträgerin der Nation“ sei. Zugleich hatt er einer von SA-Stabschef Röhm und dem sozialrevolutionären Flügel der NSDAP geforderten „Zweiten Revolution“ mit radikalen Gesellschaftsveränderungen zur großen Beruhigung der Militärs eine ebenso klare Absage erteilt wie einer Umwandlung der SA in ein „Volksheer“. Am 11. Juli erklärte dann auch Innenminister Frick die „deutsche Revolution“ per Rundschreiben an Reichsstatthalter und Landesregierungen für abgeschlossen und betonte, dass die weitere Aufbauarbeit gefährdet würde, wenn „weiterhin noch von einer Fortsetzung der Revolution oder von einer zweiten Revolution geredet“ werde.

Mit dem 14. Juli wurde schließlich der NS-Staat in formaler Hinsicht endgültige Realität. An diesem und dem folgenden Tag wurden nämlich seitens der Reichsregierung 30 neue Gesetze erlassen, die die Umgestaltung des Landes in einen zentral gelenkten Führerstaat zementierten. Hier nur eine Auswahl: Das „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ etwa machte die NSDAP sozusagen über Nacht zur einzig legalen Partei im Deutschen Reich und schrieb den Einparteienstaat gesetzlich fest. Das „Gesetz über die Volksabstimmung“ räumte der Regierung das Recht ein, das Volk nach Gutdünken zu befragen, „ob es einer von der Reichsregierung beabsichtigten Maßnahme zustimmt“, ein Verfahren, das am 12. November 1933 erstmals Anwendung finden sollte. Mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ schließlich, das zum 1. Januar 1934 in Kraft treten sollte, wurde die Zwangssterilisation juristisch legitimiert.

Ein weiteres zentrales und weitreichendes Ereignis datierte auf den 20. Juli. An diesem Tag wurde nach dreimonatigen Beratungen im Vatikan das Konkordat zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl unterzeichnet. Es enthielt grundlegende Vereinbarungen zum Verhältnis zwischen Reich und katholischer Kirche, die einerseits den Wünschen des Vatikans zur Sicherung des kirchlichen Lebens in Deutschland entgegenkamen, andererseits aber auch einen großen Prestigegewinn für das NS-Regime darstellten. Künftig sollte die öffentliche Ausübung des katholischen Bekenntnisses ebenso gesichert sein wie die Beibehaltung von Bekenntnisschulen und schulischem Religionsunterricht. Allerdings mussten sich Geistliche nunmehr ausschließlich seelsorgerischen Aufgaben widmen und sich jeglicher politischer Aktivitäten enthalten. Außerdem schützte das Konkordat ausdrücklich nur solche katholischen Verbände und Vereine, die „ausschließlich religiösen, rein kulturellen und karitativen“ Zwecken dienten, während solche mit sozialer Ausrichtung in staatliche Einrichtungen einzugliedern waren. Unter diesen Prämissen bedeutete der Vertragsabschluss zugleich auch das Ende der bis dahin einflussreichen katholischen Arbeitervereine. Im Einvernehmen mit den deutschen Bischöfen sollte Innenminister Frick anschließend eine Aufstellung all jener Verbände erarbeiten, die weiterhin zugelassen bleiben sollten.

Die unmittelbaren und mittelbaren Folgen des Konkordats waren erheblich, schienen Kirchengemeinschaft und "Volksgemeinschaft", Christentum und Nationalbewusstsein nach dessen Abschluss doch plötzlich eine unauflösliche Einheit zu bilden. In einigen katholischen Jugendgruppen zogen manche Laienführer Konsequenzen und wechselten - oft mit ihrer gesamten Gruppe - zur HJ über. Aus den Zentralen der katholischen Jugendbewegung waren vorwiegend Zustimmung und die Aufforderung zur Zusammenarbeit mit dem neuen Staat zu vernehmen. „Für Christi Reich im neuen Deutschland“ lautete die neue Parole, was einer Anerkennung des NS-Staates gleichkam und die Bereitschaft signalisierte, sich ihm mit aller Kraft zur Verfügung zu stellen. Das Stimmungsspektrum unter Geistlichen, Laien und Jugendlichen reichte in der katholischen Kirche im Sommer 1933 von unverhohlener nationaler Begeisterung über Skepsis bis hin zu der Auffassung, mit dem Teufel könne man keinen Pakt schließen.

Auch im Presse- und Kulturbereich setzte sich der Gleichschaltungs- und Verdrängungsprozess fort. So trat am 1. Juli eine Neuregelung der Berliner Reichspressekonferenz in Kraft, durch die Joseph Goebbels seinen Einfluss auf das deutsche Pressewesen erheblich ausweitete, indem er diese bis dahin von den Journalisten selbst verwaltete Einrichtung zum Instrument seines Ministeriums machte. Ausschließlich „vertrauenswürdige“ Journalisten sollten fortan Zutritt haben, um die zensierten Meldungen im Sinne des NS-Regimes zu verbreiten. Zeitungen oder Redakteure, die sich nicht an die Vorgaben hielten, wurden künftig öffentlich gerügt.

Am 4. Juli wurde „zur Vereinheitlichung des deutschen Filmgewerbes“ per Gesetz eine „Filmkammer“ eingerichtet, der alle angehören mussten, die an Produktion und Vertrieb von Filmen beteiligt waren. Der dreiköpfige Vorstand dieser neuen Kammer wurde vom Propagandaministerium, sprich von Goebbels bestimmt. Auch im Rundfunkbereich wurde ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur völligen Gleichschaltung getan, als am 8. Juli der 28-jährige Eugen Hadamovsky, der seit 1931 den NSDAP-nahen Reichsverband deutscher Rundfunkteilnehmer leitete, zum Geschäftsführer der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft ernannt wurde.

Auch andere Bereiche der Gesellschaft trachtete man dauerhaft „auf Linie“ zu bringen. So wurde am 8. Juli durch den preußischen Justizminister Kerrl im Ausbildungsgang der Rechtsreferendare ein obligatorisches „Arbeitslager“ eingeführt, das zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung zu absolvieren war. Das erste dieser Lager entstand in Jüterbog bei Potsdam. In eine ähnliche Richtung zielte die am 19. Juli vom „Amt für den Arbeitsdienst“ der Deutschen Studentenschaft bekanntgegebene Einführung eines dreimonatigen Erntehilfsdienstes, an dem sich im Herbst rund 1.000 Studenten beteiligen sollten.

Solche Lagererziehung galt nicht nur der ideologischen, sondern auch der sportlichen Erziehung, der seitens des NS-Regimes große Bedeutung beigemessen wurde. Dies zeigte sich auch darin, dass am 28. Juli der seit dem 28. April als Reichssportkommissar amtierende Hans von Tschammer und Osten von Reichsinnenminister Frick zum „Reichssportführer“ ernannt wurde. Die zentrale Stellung des Sports verdeutlichte Hitler selbst vor 100.000 Menschen bei der großen Abschlusskundgebung des 15. Deutschen Turnfests am 30. Juli in Stuttgart. Zu diesem Anlass erklärte er, im Dritten Reich zähle nicht nur Wissen, „sondern auch die Kraft“ und definierte als „schönstes Ideal“ den „Menschentypus der Zukunft, bei dem strahlender Geist sich findet im herrlichen Körper“.

Solch rassenideologisch motivierte Sichtweisen sollten der gesamten Gesellschaft möglichst umfassend und früh vermittelt werden. Am 12. Juli informierte Innenminister Frick die Bevölkerung in diesem Sinne über neue, reichseinheitlich verpflichtende Richtlinien für den Geschichtsunterricht. Künftig solle, so hieß es darin, der Rassegedanke in den Mittelpunkt rücken, da die „Rasse“ den „Urboden“ aller Entwicklung darstelle. Zugleich wurden die Lehrer angewiesen, in allen Klassen im Geschichtsunterricht den „heldischen Gedanken in seiner germanischen Ausprägung“ zu betonen und mit dem Führergedanken des Nationalsozialismus anschaulich zu verknüpfen. Solches Denken sollte naturgemäß auch in der schnell wachsenden Hitlerjugend verbreitet werden, weshalb es dort einen hohen Bedarf an politischer Schulung gab. Daher wurde am 12. Juli in Potsdam eine erste „Reichsjugendführerschule“ eröffnet, in der 18- bis 30-jährige Jugendführer ausgebildet werden sollten. Zur Stärkung der HJ erweiterte Innenminister Frick am 26. Juli außerdem den Aufgabenbereich von Reichsjugendführer Baldur von Schirach, der künftig die Kooperation zwischen Staat und Jugendorganisationen gewährleisten sollte.

 

Verdrängung und Vernichtung der jüdischen Bevölkerung

Am 14. Juli erließ die NS-Regierung das „Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit“. Laut der am 26. Juli veröffentlichten Durchführungsverordnung konnte über Ausbürgerungen nunmehr aufgrund „völkisch-nationaler'“ und rassischer Grundsätze entschieden. Der Widerruf von Einbürgerungen wurde insbesondere auf aus Osteuropa zugewanderte Juden angewandt, während die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit Emigranten treffen sollte, die durch ihr Verhalten angeblich „gegen die Pflicht der Treue gegen Reich und Volk“ verstießen.

Ebenfalls am 14. Juli wurde das „Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens“ verabschiedet, das seine volle Wirkung erst sehr viel später entfalten sollte. Es fand insbesondere während des Krieges und im Rahmen der Massendeportation zur Beschlagnahmung des Vermögens einzelner Juden und von jüdischen Organisationen Anwendung.

Ein weiterer Schritt auf der völligen Trennung zwischen der „Mehrheitsgesellschaft“ und der jüdischen Bevölkerung wurde am 15. Juli getan, als Staatskommissar Hinkel im Namen des Preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung die Genehmigung erteilte, den „Kulturbund deutscher Juden“ zu gründen, die damit noch weiter aus dem deutschen Kulturleben ausgeschlossen und isoliert wurden. In ähnliche Richtung deutete auch die am 23. Juli verfügte Einführung des „Arierparagrafen“ im Reichsverband deutscher Schriftsteller.

Das NS-Regime förderte zu diesem Zeitpunkt die jüdische Emigration, ohne allerdings auf die wirtschaftliche Ausplünderung der Auswanderer zu verzichten. Hierzu verschickte das Reichsfinanzministerium am 26. Juli einen Runderlass, demzufolge die Auswanderung von Juden ausdrücklich erwünscht sei und nicht unterbunden werden dürfe. Allerdings war dieser Schritt erst nach der Entrichtung einer beträchtlichen „Reichsfluchtsteuer“ möglich.

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