Menü
Chronik und Quellen
1941
Dezember 1941

Schreiben der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Bezirksstelle Rheinland, an die Israelitische Kultusvereinigung Luxemburg

Die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der Juden erläutert am 8. Dezember 1941, was den Deportierten im Getto Litzmannstadt geschickt werden darf:

Betr.: Transporte nach Litzmannstadt.

Auf Ihre Zuschrift vom 4. ds. Mts. teilen wir Ihnen mit, daß auch wir keinerlei direkte Nachrichten von unseren Glaubensbrüdern und -Schwestern aus Litzmannstadt haben.

Es sind vereinzelt Adressen hierher gelangt, die durch das Sekretariat des „Der Älteste der Judenstadt Litzmannstadt-Getto, Ch. Rumkowski“ mitgeteilt wurden. Auf diesen Mitteilungen der Adressen schreibt der „Älteste der Judenstadt Geldsendungen sind gestattet. Unseres Wissens sind Geldsendungen auf Postanweisungen in Höhe bis zu RM. 10.- gestattet, die man beliebig wiederholen kann, dagegen sind Pakete und Päckchen nicht erwünscht. - Sofern also noch keine genauen Adressen bekannt sind, kann der Versuch gemacht werden, daß Geldsendungen an den Ältesten der Judenstadt gerichtet werden, mit der Bitte, diese an die Empfänger, deren Adresse noch unbekannt ist, weiterzuleiten.

Es sei noch erwähnt, daß Geldeinlagen in Briefen postalisch unzulässig sind.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, und begrüßen Sie mit vorzüglicher Hochachtung:

Baum wird geladen...