Runderlass des Reichssicherheitshauptamtes an alle Gestapostellen
Das Reichssicherheitshauptamt kündigt am 24. Oktober 1941 an, Kontakte zwischen Juden und Nichtjuden mit der Einweisung in ein Konzentrationslager zu bestrafen:
Betrifft: Verhalten Deutschblütiger gegenüber Juden.
Bezug: Ohne.
Wie hier in der letzten Zeit wiederholt bekannt geworden ist, unterhalten deutschblütige Personen nach wie vor freundschaftliche Beziehungen zu Juden und zeigen sich mit diesen in auffälliger Weise in der Öffentlichkeit. Da die betreffenden Deutschblütigen auch heute noch den elementarsten Grundbegriffen des Nationalsozialismus verständnislos gegenüberzustehen scheinen und ihr Verhalten als Mißachtung der staatlichen Maßnahmen anzusehen ist, ordne ich an, daß bei derartigen Vorkommnissen der deutschblütige Teil aus erzieherischen Gründen vorübergehend in Schutzhaft zu nehmen bzw. in schwerwiegenden Fällen bis zur Dauer von drei Monaten in ein Konzentrationslager, Stufe I, einzuweisen ist. Der jüdische Teil ist in jedem Falle bis auf weiteres unter Einweisung in ein Konzentrationslager in Schutzhaft zu nehmen.
Entsprechende Anträge an das RSHA, Ref. IV C 2, sind zu stellen.