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Chronik und Quellen
1937
Dezember 1937

Arbeitsbericht der Reichsvertretung der Juden in Deutschland

Die Reichsvertretung der Juden in Deutschland berichtet über den Ausbau und die Probleme der jüdischen Wohlfahrtspflege im Jahr 1937:

B. Wohlfahrtspflege.

1. Offene Wohlfahrtspflege. In der Berichtszeit trat das Missverhältnis zwischen den Möglichkeiten zu helfen und den Notwendigkeiten der Arbeit bereits sehr stark hervor. Während es in den letzten Jahren noch möglich war, allen berechtigten Anforderungen an die Wohlfahrtspflege zu genügen, tritt jetzt immer mehr eine Situation ein, in der die Gegebenheiten des Budgets das entscheidende Wort sprechen müssen und oft selbst dringend notwendige Anforderungen auf dem Gebiete der Wohlfahrtsbetreuung aus Mangel an Mitteln nicht mehr erfüllt werden können. Dies kommt gerade in der Arbeit der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, der als Abteilung der Reichsvertretung der Juden in Deutschland die Leitung der Wohlfahrtsabteilung obliegt, zum deutlichen Ausdruck. Der Zentralwohlfahrtsstelle unterstehen direkt die Landes- und Provinzialfürsorgestellen, deren Aufgabe in der Betreuung der Gemeinden liegt, die nicht mehr aus eigener Kraft ihre Wohlfahrtsarbeit finanzieren können, und hier zeigt sich die Differenz zwischen Anforderungen und Möglichkeiten am stärksten.

Aus allen Bezirken erhielt die Zentralwohlfahrtsstelle Anträge, die Kontingente zu erhöhen, weil der Bedarf gestiegen war. Alle diese Anträge mussten schweren Herzens abgelehnt werden. Dabei war die Ablehnung besonders schmerzlich, wenn sie sich denjenigen Personen gegenüber auswirkte, die auf Grund ihres Wandergewerbescheines bisher noch ihren Lebensunterhalt verdienen konnten und denen jetzt durch Versagung der Neuerteilung ihrer Legitimation die Möglichkeit, sich selbst zu ernähren, genommen wurde. Konnte in den ersten und den letzten drei Monaten des Jahres die Jüdische Winterhilfe noch über manche Schwierigkeiten hinweghelfen, so entfiel diese Möglichkeit für die Zeit vom l. April -1. Oktober 1937.

Je länger, je mehr werden die Ausgaben der Provinzialwohlfahrtsstellen für bestimmte Zwecke auf längere Zeit festgelegt, so dass neu hinzukommende Anträge immer schwerer Berücksichtigung finden können. Dabei werden alle laufenden Fälle immer wieder einer Durchsicht daraufhin unterzogen, ob nicht die Möglichkeit besteht, auf einige Zeit die Unterstützung auszusetzen oder wenigstens zu kürzen. Das ist aber in all denjenigen Fällen nicht möglich, in denen mit Hilfe unserer Unterstützung und der öffentlichen Unterstützung die Unterbringung in Altersheime durchgeführt wurde. Dabei konnte das ständig wachsende Bedürfnis der Unterbringung von alten Leuten in Altersheimen auch jetzt noch nicht befriedigt werden. Die Zahl der Plätze in den Altersheimen ist durch die Massnahmen der Zentralwohlfahrtsstelle und der beteiligten Gemeinden zwar auch in der Berichtszeit wieder vermehrt worden; der Mangel an billigen Plätzen für alte Leute bleibt aber bestehen. Dieser Mangel wird besonders dann fühlbar, wenn, wie es sehr häufig der Fall ist, die alten Leute als öffentliche Unterstützung nur einen Betrag von etwa RM 30.-pro Person erhalten. Wenn die Mindestkosten der Unterbringung in einem Altersheim sich auf RM 50 - belaufen, so können die Wohlfahrtsstellen auch mit Hilfe der Zentralwohlfahrtsstelle nicht den Differenzbetrag für die Dauer aufbringen. In der Berichtszeit musste daher schon eine ganze Anzahl von Gesuchen von alten Leuten aus finanziellen Gründen unberücksichtigt bleiben.

Ueberlegt man, dass die Hälfte der hilfsbedürftigen Personen über 45 Jahre alt ist, so ergeben sich für die Zukunft die allerschwierigsten Perspektiven. Die wirtschaftliche Lage in den kleinen Orten verschlechtert sich dabei immer mehr. Die Abwanderung der zahlungsfähigen Gemeindemitglieder in grössere Gemeinden oder ins Ausland nimmt solche Masse an, dass die Last für die Unterhaltung der zurückbleibenden Bevölkerung immer mehr zu Lasten der Wohlfahrtspflege geht. Die Entscheidung, ob diesen hilfsbedürftigen Personen eine Abwanderung in die grösseren Städte zugeraten werden soll, oder ob sie solange als möglich und solange als tragbar an ihrem bisherigen Wohnort bleiben sollen, ist ausserordentlich schwierig. Gewöhnlich ist das Verbleiben am bisherigen Wohnort - wenn keine Auswanderung in Frage kommt - die billigste Lösung, weil man hier in der gewohnten Umgebung mit den geringsten Mitteln auskommen kann.

Unter diesem Gesichtspunkt waren auch Wohlfahrtsstellen und Wirtschaftshilfsstellen gemeinsam bemüht, bei der Erhaltung bescheidenen Grundbesitzes in den kleinen Gemeinden zu helfen, da es immer noch weniger Mittel erfordert, als die Uebersiedlung in die grössere Gemeinde und dann völlige Uebernahme des Unterhaltes auf dem Wohlfahrtswege. Oft können aber die Hypothekenzinsen für das Haus nicht aufgebracht oder das Kapital für eine gekündigte Hypothek nicht beschafft werden. Dann bleibt nichts anderes übrig, als das Haus aufzugeben, wobei in der Regel von dem Verkaufserlös kaum mehr verbleibt, als für die Zahlung der aufgelaufenen Verpflichtungen notwendig ist. Die Abwanderung in die grossen Städte macht die Menschen völlig wurzellos und stösst auch auf finanzielle Schwierigkeiten, weil Wohnungen dort nur zu wesentlich höherem Preis zu erlangen sind und öffentliche Unterstützung neu Zuziehenden nicht in ausreichendem Masse gewährt wird.

Auch auf den übrigen Gebieten der Offenen Wohlfahrtspflege macht sich die Verknappung der Mittel zunehmend bemerkbar. Wir nehmen hier als Beispiel die

2. Gefährdeten-Fürsorge. Das ihr für das Berichtsjahr zur Verfügung gestandene Budget von RM12 000 - musste um RM 4 300.- überschritten werden, obwohl in der Ablehnung von Gesuchen in einer kaum noch tragbaren Härte vorgegangen wurde. Wir führen nur zwei Fälle zur Illustrierung an: Kurt H. in Ostpreussen, ein geistig zurückgebliebener Junge, der in einem kleinen Dorf in Ostpreussen als einziger jüdischer Jugendlicher gänzlich isoliert lebt. Die verwitwete Mutter führt ein ganz kleines Geschäft, das sie kaum ernährt. Für den Jungen war eine Unterbringung in der Farm vorgesehen, wo man ihn gegen ein monatliches Pflegegeld von RM 45.- aufnehmen wollte. Ein in Berlin lebender Bruder war bereit, RM 10.-, der Provinzialverband weitere RM 10.- aufzubringen. Der Antrag lautete daher auf RM 25.- monatlich. Er musste aus Mangel an Mitteln abgelehnt werden, obwohl sich die Farm, die für den Jungen durchaus geeignet gewesen wäre, zur Aufnahme bereit erklärt hatte.

Hildegard B., Bezirk Kassel, 13 Jahre alt. Nach völliger Verarmung der Familie Auflösung des Haushaltes, damit die Eltern Stellungen annehmen können; die Kinder, sonst ohne Aufsicht und Pflege, sind inzwischen in das Waisenhaus Kassel aufgenommen worden. Von den aufzubringenden RM 45.- monatlich können RM 20 - durch Angehörige, RM 10-durch die Wohlfahrtsstelle Kassel aufgebracht werden. Der Antrag an die Gefährdeten-Fürsorge der Zentralwohlfahrtsstelle auf Uebernahme der restlichen RM 15.- monatlich musste wegen Mittelverknappung abgelehnt werden.

Die gleichen Schwierigkeiten traten bei der Arbeit des 3. Schulkinder-Fonds auf, der auch trotz grösster Sparsamkeit mit dem budgetmässig zur Verfügung stehenden Betrage von RM 50 000 - nicht auskommen konnte. Immer wieder müssen Fälle von Kindern, die die einzigen jüdischen Jugendlichen des Ortes sind und in denen ihnen der Besuch einer öffentlichen Schule kaum noch zugemutet werden kann, aus Mangel an Mitteln abgelehnt werden. Als Beweis, in welchem Umfange selbst notwendigste Ausgaben nicht vorgenommen werden können, geben wir die Statistik eines kleinen Provinzialverbandes, nämlich des Verbandes Grenzmark (Schneidemühl). Ueber 140 Kindern kann der Besuch einer jüdischen Schule, der angesichts der gegebenen Verhältnisse dringend wünschenswert wäre, aus Mangel an Mitteln nicht ermöglicht werden. In Schneidemühl wird die Errichtung einer jüdischen Bezirksschule notwendig. Es würden dann 29 Kinder aus Schneidemühl die Schule besuchen können, 47 Kinder würden durch Bahnfahrt die Schule erreichen, während 71 Kindern aus Kleingemeinden nur durch Unterbringung in Schneidemühl geholfen werden könnte. Für die Schüler, die zur Schule fahren, würde monatlich ein Betrag von RM 250.- erforderlich sein, für die Pensionskinder ein Betrag von monatlich RM 2306,25, monatlich insgesamt also RM 2556,25. Das würde bedeuten, dass allein für eine Provinz ein Betrag von jährlich RM 30 675.- erforderlich wäre, um die grossen Notstände dieser Jugendlichen einigermassen beheben zu können. Es handelt sich dabei um einen ganz kleinen Bezirk, in dem zurzeit nur noch 1600-1700 Juden wohnen. Insgesamt aber stand für den Schulkinder-Fonds für das ganze Reichsgebiet nur ein Betrag von rund RM 50000 - zur Verfügung.

Noch ein weiteres Beispiel zur Beleuchtung: In Birstein (Hessen) bestand bis Ostern 1937 eine jüdische Schule, die auch von Kindern aus Hellstein besucht wurde. Diese Schule musste, weil nicht mehr die genügende Kinderzahl erreicht wurde, geschlossen werden. Die Eltern der Kinder aus Hellstein haben nun den Antrag gestellt, die Kinder anderweitig unterzubringen. Die Kinder besuchen jetzt wieder die allgemeine Schule, wo sie in Unterricht und Umgang ganz isoliert sind. Unterbringung in einer jüdischen Schule wäre dringend notwendig. Trotzdem musste der Antrag, die Kinder anderweitig unterzubringen, aus Mangel an Mitteln abgelehnt werden.

Wir führen diese Beispiele, die beliebig vermehrt werden könnten, nur an, um zu zeigen, in welchem Masse heute schon ein Missverhältnis zwischen den dringendsten Anforderungen und den zur Verfügung stehenden Mitteln besteht.

4. Jüdische Winterhilfe 1936/37.

Wie schon in dem letzten Jahresbericht dargelegt, ist die Durchführung der Jüdischen Winterhilfe durch eine Anordnung des Reichsbeauftragten für das Winterhilfswerk des deutschen Volkes der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland und den ihr angeschlossenen Einrichtungen der jüdischen Wohlfahrtspflege übertragen. Durch Richtlinien, die vom Reichsbeauftragten genehmigt wurden, wurde [der] Kreis der Hilfsbedürftigen, Umstände und Leistungen, Trägerschaff, Aufbringung der Mittel, Werbung, Lastenausgleich und Abrechnung geregelt. Bezüglich des Kreises der Hilfsbedürftigen wurde bestimmt, dass die Jüdische Winterhilfe alle diejenigen im Deutschen Reich, mit Ausnahme des oberschlesischen Abstimmungsgebiets, lebenden Personen zu erfassen hat, die Juden im Sinne des Reichsbürgergesetzes sind. Für Familien aus Mischehen zwischen Deutschblütigen und Juden sollte die Jüdische Winterhilfe dann zuständig sein, wenn der Haushaltsvorstand Jude im Sinne des Reichsbürgergesetzes ist. Werbung für die Mittelaufbringung und Betreuung der Hilfsbedürftigen erfolgte in einheitlicher Weise durch die Wohlfahrtsämter der jüdischen Gemeinden. Die Zentralwohlfahrtsstelle betreute direkt die Hilfsbedürftigen in den kleinen Gemeinden durch die Provinzialwohlfahrtsstellen. Ferner führte die Zentralwohlfahrtsstelle neben der Propaganda der Jüdischen Winterhilfe, wie sie durch die grösseren jüdischen Gemeinden in direkter Werbearbeit vorgenommen wurde, eine einheitliche Werbeaktion mit den grossen jüdischen Zeitungen, den Organisationen und Hilfsorganisationen durch. Sie sorgte für eine einheitliche Aufzeichnung der Eingänge und Leistungen und übernahm den Lastenausgleich, der der Sicherstellung der Winterhilfe in den leistungsschwachen kleinen Gemeinden dient. 15 % aller Spendeneinnahmen nach Abzug der Unkosten waren an die Zentralwohlfahrtsstelle als zentralem Träger der Jüdischen Winterhilfe abzuführen, die aus dem dadurch gebildeten Fonds den kleineren Gemeinden Mittel zur Verfügung stellen konnte. Die Aufbringung der Mittel war in den Richtlinien für die Jüdische Winterhilfe nach den gleichen Grundsätzen geregelt, die auch für das Winterhilfswerk des deutschen Volkes galten. Dem gemäss gliederte sich die Mittelaufbringung in monatliche Spenden, in die Eintopf-Spende und die Pfund-Sammlung. Die Sammlungen der Jüdischen Winterhilfe konnten angesichts des zunehmenden Notstandes eines beträchtlichen Teiles der jüdischen Bevölkerung nur unter äusserster Anspannung aller Kräfte durchgeführt werden. Gegenüber dem Vorjahr wirkte sich der bereits vorhandene organisatorische Aufbau der Jüdischen Winterhilfe günstig aus. Es kommt hinzu, dass die Durchführung der Jüdischen Winterhilfe die Mithilfe aller jüdischen Organisationen und die Unterstützung aller jüdischen Gemeinden fand. Die Anteilnahme aller Schichten der jüdischen Bevölkerung an der Winterhilfe findet auch darin ihren Ausdruck, dass sich neben den hauptamtlichen Kräften in den Zentralstellen insgesamt 10366 ehrenamtliche Helfer (davon in Berlin 4 486) zur Verfügung gestellt hatten. Nur durch das Zusammenwirken aller dieser Faktoren und den immer erneuten eindringlichen Appell[en] an das Verantwortungsbewusstsein der jüdischen Gemeinschaft war es möglich, die Ergebnisse wenigstens auf einer Höhe zu halten, die die Versorgung aller Hilfsbedürftigen ermöglichte. Die Sammlungen der Jüdischen Winterhilfe hatten aber wie alle jüdischen Sammlungen in diesem Winter zum ersten Male seit 1933 ein deutlich rückläufiges Ergebnis, das im Durchschnitt bei 12-15 % Verminderung der Aufbringung liegt. Dieser Rückgang angesichts eines beständig anwachsenden Bedarfs gibt für die nahe Zukunft zu grösster Besorgnis Anlass.

Die Jüdische Winterhilfe hatte im Winter 1936/37 insgesamt 82 067 Personen zu betreuen. Obwohl damit die absolute Zahl der Hilfsbedürftigen gegenüber dem Vorjahr (83761 Hilfsbedürftige 1935/36) nicht ganz erreicht ist, ist doch der Anteil der durch die Jüdische Winterhilfe Betreuten an der jüdischen Gesamtbevölkerung gestiegen, da diese sich gegenüber dem Vorjahr durch Auswanderung und Sterbeüberschuss erheblich verringert hat.

Das Anwachsen des Anteiles der Hilfsbedürftigen an der Gesamtbevölkerung kann nicht eindrucksvoller als in den folgenden Zahlen demonstriert werden. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Hilfsbedürftigen um etwa 1000 zurückgegangen, während sich die Zahl der Gesamtbevölkerung um etwa 20 000 vermindert hat. Es muss dabei allerdings auch berücksichtigt werden, dass Jahr um Jahr neue Schichten hilfsbedürftig werden, so-dass ein stärkerer Rückgang auch der Hilfsbedürftigen durch Auswanderung immer wieder überdeckt wird durch die Zunahme der Not in bisher noch nicht von ihr erfassten Schichten.

Immerhin bedeutet die Tatsache, dass mehr als die Hälfte der von der Jüdischen Winterhilfe unterstützten Personen über 45 Jahre alt sind, eine sehr schwer übersteigbare Schranke auch für die Abwanderung dieser Schicht, weil ja die Menschen dieser Gruppe in der Regel nur dann auswandern können, wenn sie sich im Einwanderungsland auf Angehörige stützen können, die ihnen längere Zeit hindurch ihre Hilfe leisten.

Die Zahl der durch die Jüdische Winterhilfe Betreuten übersteigt ein Fünftel der jüdischen Gesamtbevölkerung in Deutschland. Die besonderen Verhältnisse in den Notstandsgebieten sind auch dadurch zum Ausdruck gekommen, dass die Zahl derjenigen Bezirke eine Zunahme erfahren hat, denen die Beiträge zum Ausgleichsfonds erlassen, oder denen im Wege des Lastenausgleiches erhebliche Zuschüsse gewährt werden mussten. So traten zu den bisherigen Notstandsgebieten Teile der Provinzen Pommern und Schleswig-Holstein hinzu. Insgesamt wurden für die Betreuung der 82 067 Hilfsbedürftigen RM 3 630353,63 aufgewendet. Die Verteilung der Zahl der Hilfsbedürftigen und des Umfanges der Leistungen ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle.

Zahl der Hilfsbedürftigen und Umfang der Leistungen innerhalb der Jüdischen Winterhilfe 1936/37

Bezirk                               Zahl d. Hilfsbedürft.       Umfang d. Leistungen

Baden                                       2836                        RM 140 605,29
Bayern                                      3847                             169 772,64
Hansestädte                              3795                             195 082 60
Hessen                                     2825                                96 975,55
Mecklenburg                                131                                 5 018,95
Sachsen                                    3228                              130 315,40
Württember                               1258                                51280,84
Berlin                                       29610                            1501068,77
Brandenburg                              1152                               45 585,94
Grenzmark Posen-Westpr.             530                                15 723,85
Hannover-Braunschweig              2086                                86 846,67
Hessen-Nassau                           7865                              350 429,59
Hohenzollern                                  46                                  1 405,23
Ost-Westpreussen                      1409                                52 813,78
Pfalz (Rheinpfalz)                          949                                  36965,68
Pommern                                    1113                                38 238,49
Rheinprovinz                               8109                               321 339,25
Saarland                                       308                                   7986,24
Sachsen-Anhalt                           1120                                 42 410,79
Südsachsen-Thüringen                   603                                 40 654,87
Schlesien                                     4921                              144 376,52
Schleswig-Holstein                        1027                                 44072,46
Westfalen (einschl. Lippe)              3299                               111 384,23

                                                 82067                      RM 3 630 353,63

Die Leistungen der Jüdischen Winterhilfe erstreckten sich auf die Gewährung von Nahrungs-und Genussmitteln, von Wäsche und Kleidungsstücken und von Kohlengutscheinen. Nur in solchen Gemeinden, in denen weniger als 10 hilfsbedürftige Parteien zu betreuen waren und in denen der Sachversorgung erhebliche Schwierigkeiten entgegenstanden, wurden die Leistungen ausnahmsweise in Geld bewirkt. Der Bedarf der Hilfsbedürftigen an Kleidung, Leib- und Hauswäsche hat eine weitere Steigerung erfahren, weil es dem Kleidungsbestand eines grossen Teiles der Hilfsbedürftigen oft am Notwendigsten fehlte. Die Zuteilung von warmer Kleidung war insbesondere für die auf dem Lande Wohnenden und für diejenigen hilfsbedürftigen Jugendlichen erforderlich, die sich in landwirtschaftlicher oder handwerklicher Ausbildung befanden. Die Verteilung von Wäsche und Kleidung erfolgte überwiegend im Rahmen der anlässlich des Chanukkah-Festes im Dezember durchgeführten Sonderbetreuung.

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