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Chronik und Quellen
1939
Januar 1939

Beschlagnahme geplünderter Gegenstände

Der Landrat des Siegkreises macht die ihm unterstellten Bürgermeister mit Blick auf das Pogrom am 5. Januar 1939 auf Folgendes aufmerksam:

Auf das Sonderblatt zur Nr. 46/38 des Meldeblattes der Krim. Pol. Leitstelle, Köln, mache ich besonders aufmerksam. Durch Sachfahndung in Pfandleihen, Goldankaufstellen usw. ist eine laufende Kontrolle auszuführen, da aus anderen Kreisen versucht wird, die bei der Aktion geplünderter Gegenstände im hiesigen Kreise abzusetzen. Die mutmasslichen Wertsachen sind sofort zu beschlagnahmen und der Staatspolizeistelle Köln durch meine Hand gegen Quittung zuzuleiten.

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