Am 30. Dezember 1938 verschickt der Reichswirtschaftminister folgenden Funkspruch, der vom Kölner Regierungspräsidenten an die ihm unterstellten Dienstellen weitergegeben wird:
Funkspruch vom 30. Dezember 1938.
Unter Aufhebung bisherigen Erlasses wird angeordnet, daß zwangsweise Schliessung von Einzelhandelsgeschäften und Handwerksbetrieben zum 31.12.1938 auf Grund der Verordnung über Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12.11.1938 (RGBl. I. S. 1580) vorläufig zu unterbleiben hat, soweit jüdische Inhaber fremde Staatsangehörigkeit besitzen. Die Schliessung erfolgt zunächst nur bei Juden deutscher Staatsangehörigkeit und staatenloser Juden. Diese Anordnung ist vertraulich zu behandeln!
Zum 20. Januar 1939 bestimmt bitte über Anzahl vorhandener Einzelhandelsgeschäfte jüdischer Ausländer getrennt nach Staatsangehörigkeit einzelner Länder berichten.
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Regierungspräsident Köln:
Abschrift zur gefl. Kenntnisnahme und Beachtung.
Die Berichte über die Einzelhandelsgeschäfte jüdischer Ausländer ersuche ich so rechtzeitig abzusenden, dass sie mir bis spätestens Mittwoch, 18. Januar mittags 12 Uhr vorliegen. Auch die Handwerksbetriebe jüdischer Ausländer sind in den Bericht aufzunehmen.
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Landrat des Siegkreises:
Schnellbrief!
Abschrift übersende ich zur gefl. Kenntnisnahme und [..] Beachtung. Die Nachweisung über vorhandene Einzelhandelsgeschäfte sowie Handwerksbetriebe jüdischer Ausländer ist mir bis spätestens [..]. Januar 1939 vorzulegen. Fehlanzeige ist unbedingt erforderlich.