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Chronik und Quellen
1936
Juli 1936

Juli 1936

Das NS-Regime tat im Juli alles. um einen perfekten Verlauf der am 1. August beginnenden Olympischen Spiele sicherzustellen. So forderte Propagandaminister Goebbels die Bevölkerung am 1. Juli dazu auf, „ausländischen Besuchern entgegenkommend gegenüberzutreten“. Weitere entsprechende Appelle verschiedener NS-Funktionsträger wurden den gesamten Monat über veröffentlicht. Zugleich wurde vom 1. August bis zum 7. September eine Versammlungspause für die NSDAP und deren Gliederungen angeordnet – nicht zuletzt wohl deshalb, um die ausländischen Gäste nicht mit zu massiver NS-Propaganda zu konfrontieren.

Zur Selbstdarstellung wurde am 18. Juli in Berlin die bis zum 23. des Monats dauernde große Ausstellung „Deutschland“ eröffnet, in der das „neue Deutschland“, das „deutsche Volk und deutsches Land“ sowie eine „Leistungsschau der deutschen Wirtschaft“ präsentiert wurden. Im Mittelpunkt der Kulturabteilung stand dabei Hitlers Buch „Mein Kampf“. Auch der Bau der Reichsautobahn wurde wirkungsvoll präsentiert.

Zur Feier des 10. Jahrestages des ersten NSDAP-Parteitages hatte sich Adolf Hitler zuvor am 4. Juli grundlegend über das Wesen dieser jährlich wiederkehrenden Veranstaltung geäußert. Sie sollte den Parteimitgliedern immer wieder „blindes Vertrauen und Zuversicht“ einflößen und die Prinzipien der „altgermanischen Demokratie“ mit ihrer hierarchischen Struktur der Autoritäten nahebringen. Mit Demokratie hatte das nichts gemein, denn – so Hitler – über klare Dinge brauche man nicht, über Unklarheiten könne man nicht abstimmen lassen.

Am 10. Juli wurde das erste deutsche „Erbhofdorf“, Riedrode in Hessen, seiner Bestimmung übergeben. Die 26 Bauernhöfe wurden vom Reichsarbeitsdienst innerhalb von zwei Jahren auf trockengelegtem Sumpfland erbaut worden und wurden nun an Landwirte vergeben, die von Seiten der NSDAP nach den Kriterien „Erbgesundheit und Charakter“ ausgewählt worden waren. Mit solchen Erbhöfen sollte nach NS-Vorstellungen das „Bauerntum als Blutquelle des deutschen Volkes“ erhalten und der Landflucht entgegenwirken.

Künftig wurde von Parteiseite außerdem mit noch weitreichenderen Kompetenzen entschieden, was das Publikum in den deutschen Kinos zu sehen bekam. Am 12. Juli wurde durch ein Gesetz über die Vorführung ausländischer Filme im Deutschen Reich dem Propagandaministerium nämlich die alleinige Entscheidungsbefugnis über deren Vorführungszulassung übertragen.

 

Verdrängung und Vernichtung der jüdischen Bevölkerung

Am 1. Juli beschloss die Deutsche Drogistenschaft, dass ihr künftig nur noch Personen angehören dürfen, die das „Reichsbürgerrecht“ besitzen würden. Damit waren aufgrund der Bestimmungen der „Nürnberger Gesetze“ Jüdinnen und Juden völlig ausgeschossen.

Am 13. Juli wurde durch Runderlass des Reichsministers der Wissenschaft die Errichtung handwerklicher und landwirtschaftlicher Fachschulen für Juden erlaubt, soweit diese der Auswanderung dienten.

Am 24. Juli wurden auf Anweisung des Reichsarbeitsministeriums „Juden oder Personen, die als Juden gelten“ von der Befreiung von Rundfunkgebühren ausgeschlossen.

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