Erlass zum Verkauf von Grundstücken, 13. Dezember 1938
Am 13. Dezember 1938 verbreitet der Beauftragte für den Vierjahresplan per Schnellbrief einen Erlass zum Verkauf von Grundstücken.
Die Genehmigung von nach dem 9. November 1938 geschlossenen Verträgen, die den Verkauf von Grundstücken betreffen, die früher Juden gehörten, ist demnach bis zum Erlass von Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens zurückzustellen.