Anweisung des Düsseldorfer Oberfinanzpräsidenten, 6. Dezember 1938
Der Düsseldorfer Oberfinanzpräsident weist die ihm unterstellten Finanzämter am 6. Dezember 1938 an, „wertvolle Pelze, kostbare Toiletten-Gegenstände und dergl. anzunehmen“, „Herrenanzüge, Damenkleider usw.“ hingegen abzulehnen. Hierzu erteilt er ebenso ausführliche und detaillierte Anweisungen wie zum Umgang mit dem Bargeld, das den nach dem Pogrom in Dachau inhaftierten Juden abgenommen worden war.
Es dürfte sich dabei um Gegenstände handeln, die von Juden zur Begleichung der „Sühneleistung“ abgegeben wurden.