Anordnung zur Rückgabe sichergestellter Gegenstände, 2. Dezember 1938
Die Gestapo Köln teilte der Ortspolizei in Hennef auf deren Bericht hin mit, „die dort sichergestellten Gegenstände, die im Zuge der Protestaktion gegen Juden dort in pol. Verwahrung genommen“ worden seien, „den Eigentümern gegen Empfangsbescheinigung wieder auszuhändigen“.