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Chronik und Quellen
1938
Dezember 1938

Neue Anordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben, 1. Dezember 1938

Der Reichswirtschaftsminister wies die ihm unterstellten Behörden am 1. Dezember 1938 per Schnellbrief an, falls jüdische Einzelhändler ihre Geschäfte von neuem eröffnet hätten, um die Verkaufsmöglichkeiten für Weihnachten auszunützen, diese sofort von der Polizei schließen zu lassen, wenn es sich um Juden deutscher Staatsangehörigkeit oder Staatenlose handele. Juden, die ausländische Staatsangehörige sind, dürfen ihre Geschäfte bis zum 31.12.38 fortsetzen.

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