Anordnung des Kölner Regierungspräsidenten zur Neuerhebung jüdischen Grundbesitzes, 1. Dezember 1938
Am 1. Dezember 1938 weist der Kölner Regierungspräsident die ihm unterstellten Landräte auf, eine neue Aufstellung über „land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im Besitz von Juden“ zu erstellen, weil die auf der Grundlage seiner (bisher nicht aufgefundenen) Anweisung vom 17. November 1938 erstellten Unterlagen zu lückenhaft und fehlerhaft seien.