Anordnung der Gestapo Aachen zur „Behandlung der Juden im Sperrgebiet“, 30. November 1938
Am 30 November 1938 ordnete die Gestapo Aachen unter Aufhebung bisheriger Richtlinien für das grenznahe Sperrgebiet an:
„1. Alle, männlichen Juden, die im Grenzgebiet betroffen werden mit der Absicht auszuwandern ohne im Besitz der dazu erforderlichen, ordnungsgemäßen Pässe mit Ein-oder Durchreisegenehmigung der Nachbarländer zu sein, sind festzunehmen und dem Polizeigefängnis in Aachen zuzuführen. Die Festnahmeanzeige sowie verantwortliche Vernehmung sind von den Grenzpolizeikommissariaten bezw.-Posten, oder Nebenstellen in eigener Zuständigkeit in doppelter Ausfertigung zu fertigen. Es ist dabei grundsätzlich folgende Trennung vorzunehmen: Juden fremdländischer Staatsangehörigkeit, staatenlose Juden und Juden deutscher Reichsangehörigkeit. Es dürfen also auf einer Einlieferungsanzeige nur Juden je 1 Kategorie erscheinen.
Bei den Festnahmen ersuche ich jedoch folgendes zu beachten: Jüdische Frauen und Kinder sind nicht festzunehmen, falls nicht strafbare Handlungen vorliegen, wodurch sie der Zollbehörde wegen Devisenvergehens oder Verdachts der Kapitalverschiebung überstellt werden müssen, sondern in bisher üblicher Form in das rechtsrheinische Gebiet zu verweisen. Männliche Juden, die nicht haftfähig sind oder bereits für eine Inhaftierung zu alt erscheinen, sind in gleicher V/eise in das rechtsrheinische Gebiet zu verweisen. Ebenso Juden, die mit Familie getroffen werden.
2. Juden, die vom Ausland in das deutsche Reichsgebiet abgeschoben werden, sind in gleicher Weise wie oben ausgeführt, zu behandeln,- Handelt es sich jedoch um fremdländische Staatsangehörige oder Staatenlose, so ist zu prüfen, ob eine Zurückschiebung erfolgen kann. Im anderen Falle sind die ebenfalls sinngemäß zu behandeln. Von der Ausstellung einer Verpflichtungserklärung an- Juden, die in das rechtsrheinische Gebiet verwiesen werden, ist in Zukunft Abstand zu nehmen.
Zusatz für Köln: Ich bitte von dort aus die untergeordneten Dienststellen in Kenntnis zu .setzen.“