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Orte der Emigration - Einleitung

Zwischen 1933 bis 1941 gelang es mehr als 60 Prozent jener mehr als 550.000 jüdischen Deutschen, die zu Beginn der NS-Herrschaft im Reichsgebiet gelebt hatten, ins Ausland zu emigrieren, wobei sich dort aber bei weitem noch nicht alle von ihnen in Sicherheit wägen konnten.[1] Der erzwungene Exodus führte allein die jüdische Bevölkerung des Reichsgebiets weltweit in mehr als 90 Länder. Unter ihnen befanden sich auch zehntausende staatenlose oder ausländische Juden, von denen viele zumeist unfreiwillig in ihre osteuropäischen Herkunftsländer zurückkehren mussten. Sofern es eine solche Möglichkeit überhaupt gab, orientierte sich die Wahl der Aufnahmeländer an verschiedenen Kriterien wie etwa den dort lebenden Verwandten oder Bekannten, an deren - finanzierbare! - Erreichbarkeit und insbesondere an den jeweiligen dort geltenden Einwanderungsbestimmungen.

Der stetig eskalierende Verfolgungsdruck zwang immer mehr Jüdinnen und Juden zur immer häufiger unkontrollierten Flucht ins Ausland, weil die Notwendigkeit, sich vor Entrechtung, Gewalt und Terror in Sicherheit zu bringen, mit zunehmender Bedrohung immer drängender wurde. Während die Mehrheit von ihnen in den ersten Jahren nach der NS-Machtübernahme nach Westeuropa emigrierte, mussten sich die Flüchtenden vor allem ab dem 1. September 1939 - und oftmals vergeblich - mit zunehmender Ausweitung des NS-Einflussbereichs besonders nach Palästina, in die USA und nach Südamerika zu retten. Die meisten von ihnen scheiterten an der Einwanderungspolitik der jeweiligen Aufnahmeländer, den oft undurchschaubaren Einwanderungsbestimmungen und - insbesondere angesichts der massiven wirtschaftlichen Ausbeutung in Deutschland - an den damit verbundenen Kosten.

In der ersten Zeit nach der NS-Machtübernahme war eine Emigration nach Palästina ohne große Einschränkungen möglich. Auch in den europäischen Nachbarstaaten gab es nicht selten aufnahmebereite Verwandte. Zudem gab es die Möglichkeit, über die deutsche Quote ein Einwanderungsvisum für die USA zu erhalten. Allerdings sahen in dieser frühen Phase der NS-Herrschaft nur wenige Betroffene die Notwendigkeit, ihre Heimat, mit der sie in aller Regel ja eng verwachsen waren, wo Verwandte und Freunde wohnten und in der sie über einen Arbeitsplatz verfügten oder sogar eine Firma führten, zu verlassen.

Als ab Mitte der 1930er Jahre aber die britische Mandatsregierung in Palästina die Einwanderung erschwerten und einige südamerikanische Staaten die Hürden hierfür erhöhten, gestaltete sich die Emigration zusehends schwieriger. Zugleich nahmen die Ausgrenzung und insbesondere die wirtschaftliche Ausbeutung der jüdischen Bevölkerung im Reichsgebiet kontinuierlich zu, so dass sowohl die Möglichkeiten als auch die Bereitschaft zur Auswanderung in einem steten Rückgang begriffen waren. In Frankreich, Belgien und den Niederlanden wurde etwa eine Visumpflicht eingeführt, die - in Kombination mit einem Arbeitsverbot – potenzielle Flüchtlinge abschrecken sollte. Aufnahmeländer wie Brasilien oder Argentinien erhoben aus Angst um ihre wirtschaftliche Stabilität nun zusätzliche Vorzeige- oder Landungsgelder, deren Aufbringung nur wohlhabenden jüdischen Immigranten möglich war.

Die Regierungen der Einwanderungsländer wussten natürlich umgehend um die Mittellosigkeit der meisten Geflüchteten. Daher verlangten sie für die Ausstellung der Visa entweder den Nachweis von Rücklagen, die belegbare Unterstützung durch Verwandte oder die Bezahlung von Vorzeigegeldern. Diese Beträge, die auf verschiedene Art und Weise erhoben wurden, verschlechterten die ohnehin prekäre finanzielle Situation der Geflüchteten zusätzlich. So stellte z.B. die englische Regierung für die Auswanderung nach Palästina nur denen ein Zertifikat der Kategorie A aus, die in der Lage waren, 1.000 britische Pfund zu hinterlegen. Das führte häufig dazu, dass danach dann die Mittel fehlten, um noch Reserven für einen Neustart in der neuen „Heimat“ vorzuhalten.

Solche Umstände und immer neue hinzukommende restriktive Faktoren mussten Auswirkungen auf Zahl und Zugänglichkeit offen bleibender Fluchtwege der Jüdinnen und Juden aus Deutschland haben. Diese erstreckten sich vor allem zunehmend über größere geographische Distanzen, bis schließlich aufgrund extremer existentieller Not der gesamte Globus als potenzieller Zufluchtsort in Frage kam. Das begann bereits im Frühjahr 1938 mit dem „Anschluss“ Österreichs[2] und setzte sich mit dem Novemberpogrom und immer neuen außenpolitischen Unruhen fort, die allesamt den Auswanderungsdruck drastisch erhöhten und die jüdische Emigration aus Deutschland zur Massenflucht werden ließ. Zugleich gab es immer weniger Staaten, die die Fliehenden gern aufnahmen und ihre Grenzen entsprechend großzügig öffneten. Zwar war sich die internationale Gemeinschaft der Zwangslage der jüdischen Bevölkerung im Deutschen Reich bewusst, doch konnte sie sich auf keine gangbaren Lösungen einigen, was den Betroffenen im Rahmen der im Juli 1938 stattfindenden Konferenz von Évian so deutlich wie schmerzhaft vor Augen geführt wurde.

Mit dem Kriegsbeginn verschärfte sich die Situation ab September 1939 weiter. Als das NS-Regime im Oktober 1941 schließlich jede Form von Auswanderung verbot, war es den in Deutschland verbliebenen Jüdinnen und Juden nahezu unmöglich, sich vor ihrer Deportation ins Ausland zu retten. Es gab weder Einreisevisa noch sichere Fluchtwege, und insbesondere Schiffe für eine Überfahrt standen kaum noch zur Verfügung.

Exakte Zahlen zur jüdischen Auswanderung aus Deutschland sind aufgrund der lückenhaften Quellenlage nicht zu ermitteln. Auch die Einwanderungsstatistiken der Aufnahmeländer sind nur bedingt aussagefähig. Außerdem wanderten viele jüdische Flüchtlinge von ihrem ersten, oft nur dem Transit dienenden Aufnahmeland zu anderen Ziele weiter. Zu berücksichtigen ist etwa, dass die strenge Quotenregelung der USA, die pro Jahr nur etwas mehr als 27.000 Deutschen die Einreise erlaubte, oft Umwege über andere Länder nötig machte. Schließlich stammen die auf einzelne Länder bezogenen Zahlen aus oft sehr unterschiedlichen Quellen, wobei auch die Quellenlage von Land zu Land nicht immer vergleichbar ist.

Zwischen 1933 und Ende 1937 sollen „nur“ etwa 130.000 Juden aus dem „Altreich“ ausgewandert sein, für die Jahre 1938 und 1939 wird die Zahl der aus Deutschland Geflohenen auf etwa 120.000 beziffert - die meisten von ihnen völlig mittellos.[3] Weitere Angaben gehen für den Zeitraum von 1933 bis 1939 von 247.000 jüdischen Auswanderinnen und Auswanderern aus, von denen allein bis zu 40.000 nach dem Novemberpogrom 1938 flüchten, darunter mehr als 15.000 bereits im Oktober abgeschobene polnische Jüdinnen und Juden. In den acht Monaten zwischen Januar 1939 und Kriegsbeginn kamen für das Gebiet des „Altreichs“ weitere etwa 80.000 hinzu. Danach gelang es bis zum Auswanderungsverbot im Oktober 1941 nur noch etwa 30.000 bis 35.000 von ihnen, aus dem Altreich, Österreich und dem Protektorat zu entkommen - rund 15.000 im Jahr 1940, etwa 7.500 im Jahr danach.[4]

Insgesamt wird man sich wohl dauerhaft mit einigen holzschnittartigen Angaben begnügen müssen. 1933 lebten etwa 500.000 „Glaubensjuden“ in Deutschland. Addiert man die nach den NS-Rassekriterien als jüdisch geltenden Menschen hinzu, kommt man auf eine Zahl von schätzungsweise 570.000. Herbert A. Strauss ermittelte eine Zahl von 278.500 deutschen Jüdinnen und Juden, die zwischen 1933 und 1943 das Land verlassen haben. Laut der „Enzyklopädie des Holocaust“ wurden etwa 200.000 Angehörige der jüdischen Bevölkerung im Reichsgebiet ermordet. Unter ihnen befanden sich auch jene, die in den europäischen Nachbarstaaten von der NS-Mordmaschinerie eingeholt wurden, denn eine im ersten Anlauf als gelungen erscheinende Emigration musste nicht zugleich auch bereits endgültige Sicherheit vor dem NS-Regime bedeuten. Von 98.000 deutschen Jüdinnen und Juden, die zuvor in andere Länder geflohen waren, fielen der Massenvernichtung schließlich mindestens 65.000 doch noch zum Opfer.[5]

Die folgenden Darstellungen zur Lage in den Aufnahmeregionen und in einzelnen Ländern befasst sich ausschließlich mit den Einreisebedingungen und der Lage der Flüchtlinge aus dem Deutschen Reich, während die Situation der dort zuvor schon ansässigen jüdischen Bevölkerung unbeachtet bleiben muss. Es geht darum, einen Eindruck der „Welten“ zu vermitteln, in die die jüdischen Flüchtlinge unfreiwillig und zumeist ungenügend vorbereitet nach 1933 eintauchen mussten - „Welten“, in denen „sich Zug um Zug die Grenzen möglicher Zufluchtsländer schlossen, in der das Überleben von Visumbestimmungen, Einwanderungsquoten, Landungs- und Vorzeigegeldern, beruflichen Qualifikationen, Arbeitsgenehmigungen und nicht zuletzt von den politischen Gegebenheiten der Zielländer abhing“. Dabei handelt es sich ausdrücklich lediglich um eine skizzenhafte Darstellung.[6]

Fußnoten

[1] Zum Folgenden vgl. - sofern nicht anders angemerkt - Kugelmann/Reiche, Heimat S. 10ff., https://juedische-emigration.de/de/emigration/aufnahmelaender.html und https://www.bpb.de/geschichte/nationalsozialismus/gerettete-geschichten/177609/exillaender-juedischer-fluechtlinge-aus-dem-deutschen-reich (Kim Wünschmann). Dort auch die beiden Karten. Die Bezeichnungen Auswanderung, Emigration, Vertreibung und Flucht verdeutlicht, dass es keinen übergeordneten Begriff für den erzwungenen Exodus der deutschen Juden gibt. (Vgl. Kugelmann/Reiche, Heimat S. 10) Die historische Forschung, so heißt es im 2006 erschienen Begleitband zur Ausstellung „Heimat und Exil“, habe sich erst seit den 1970er Jahren umfassend mit dem Thema der Emigration der Juden aus dem Deutschen Reich nach 1933 beschäftigt. Trotz zahlreicher Einzelstudien lag bis dahin keine detaillierte Gesamtdarstellung zur Emigration der deutschen Juden nach 1933 vor - und sie fehlt bis heute. (Vgl. Kugelmann/Reiche, Heimat S. 11).

[2] Die NSDAP installierte umgehend das Zentralamt für jüdische Auswanderung in Wien, dessen Leitung Adolf Eichmann übernahm. Die jüdische Bevölkerung Österreichs sah sich nun vor die Alternative „Auswanderung oder Enteignung und KZ-Haft“ gestellt. Dieses „Modell“ wurde nach dem Novemberpogrom 1938 dann auf das gesamte Reichsgebiet ausgedehnt.

[3] Vgl. Barkai, Heimat, S. 16f. Meyer, Einleitung (Jüdinnen), S. 11 nennt eine erste durch die NS-Machtübernahme ausgelöst Fluchtwelle mit 112.500 Personen, ab Ende 1935 („Nürnberger Gesetzte“) gefolgt von einer zweiten zwischen 1936 und dem Pogrom im November 1938 mit 101.400 Personen.

[4] Verfolgung und Ermordung, Bd. 3, S. 47 und https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/235829/1941-ausreiseverbot-fuer-juden.

[5] Vgl. Kugelmann/Reiche, Heimat S. 11f.

[6] Heimat und Exil, S. 245

 

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