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Rabbiner

Rabbiner

Das Wort „Rabbiner“ (hebräisch: „Raw“) stammt aus dem Aramäischen und bedeutete ursprünglich Fürst. Der Rabbiner gilt innerhalb der jüdischen Gemeinschaft vor allem wegen seiner Gelehrsamkeit und seiner frommen Lebensweise als moralische Autorität.

Ursprünglich war die Tätigkeit eines Rabbiners ehrenamtlich und wurde nicht bezahlt. Daher finden sich schon in der talmudischen Zeit Rabbiner, die einen Beruf ausüben, um sich und ihre Familien zu ernähren. Später kam als ihre Aufgabe auch der Vollzug religiöser Handlungen - beispielsweise der Predigten und Trauungen - hinzu, ebenso die Seelsorge. Die Rabbiner wurden zu den geistlichen Vorständen der jüdischen Gemeinden, die sie auch nach außen hin vertraten und von den sie besoldet wurden.

Heute ist die Tätigkeit des Rabbiners häufig in einem Arbeitsvertrag geregelt. Die Aufgabe des Rabbiners besteht weniger in der Leitung der Gemeinde als in der Erläuterung des göttlichen Gesetzes und der Traditionen, in der korrekten Anwendung und Achtung der Gebote, im Lehren und in der seelsorgerischen Tätigkeit.

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