Runderlass des Chefs des Geheimen Staatspolizeiamts Heydrich an alle Staatspolizeistellen
Das Geheime Staatspolizeiamt fordert am 17. August 1935 von den Staatspolizeistellen Material für eine zentrale „Judenkartei“ an:
Zur Erfassung der Juden in Deutschland soll eine Judenkartei angelegt werden. Um eine Grundlage hierfür zu schaffen, sind sämtliche im Bereich der dortigen Dienststelle befindlichen jüdischen Organisationen zur Einreichung von Mitgliederlisten nach beiliegendem Muster in dreifacher Ausfertigung zu veranlassen.
Diese Mitgliederlisten müssen den Stand vom 1.10.1935 wiedergeben. Zu ihrer Beschaffung darf jedoch nicht an die Landesverbände, sondern unter allen Umständen nur an die örtlichen Vereine und Ortsgruppen herangetreten werden. Die Organisationen sind darauf hinzuweisen, dass falsche Angaben zur Auflösung führen. Die Überwachung in dieser Richtung übernimmt die dortige Dienststelle.
Die eingegangenen Mitgliederlisten sind zu sammeln und mir in 2 Ausfertigungen bis zum 1.11. spätestens zu übersenden. Die dritte Ausfertigung verbleibt der dortigen Dienststelle zur Auswertung und Anlage einer Bezirkskartei.
Die eintretenden Veränderungen sind dann ohne besondere Aufforderung jeweils am Vierteljahresersten als Stichtag in einer Nachtragsliste, gleichfalls in dreifacher Ausfertigung, zu melden. Diese Liste soll enthalten:
1.) den Abgang, getrennt nach:
a) durch Austritt,
b) durch Tod,
c) durch Auswanderung
2.) den Zugang.
Diese Nachtragslisten sind mir dann jeweils bis spätestens zu dem auf den Vierteljahresersten folgenden Monatsersten zu übersenden. Im übrigen gelten hierbei dieselben Bestimmungen, wie bei der ersten Einreichung. Fehlanzeige ist in jedem Fall erforderlich.