Schreiben des Regierungspräsidenten in Düsseldorf an den Reichsinnenminister
Der Regierungspräsident in Düsseldorf bittet den Reichsinnenminister am 13. Juli 1935 um Anweisungen für die fremdenpolizeiliche Behandlung polnischer Juden:
Betrifft: Ausländerpolizeiliche Behandlung polnischer Staatsangehöriger.
Der Polizeipräsident in Düsseldorf hat in der Zeit nach der nationalen Erhebung alle Fälle früherer Aufenthaltserlaubniserteilungen an polnische Staatsangehörige (Ostjuden), die in der Nachkriegszeit mit oder ohne Zustimmung der deutschen Konsularbehörden in das Inland eingereist sind und sich hier niedergelassen haben, einer eingehenden Nachprüfung unterzogen. Er hat zum Teil Steuerzahlungsversäumnisse, die in früheren Jahren festgestellt worden sind, zur Grundlage von Aufenthaltsversagungen gemacht, bezw. dieserhalb Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt. An mich gerichtete Beschwerden gegen solche Verfügungen habe ich - von einigen besonderen Härtefällen abgesehen - abgewiesen, da mir im Hinblick auf die übermässige Verwöhnung der eingewanderten Ostausländer durch die früheren Regierungen das Vorgehen des Polizeipräsidenten unterstützenswert erschien.
Das Polnische Konsulat in Essen hat nun in mehreren Fällen wegen jener fremdpolizeilichen Massnahmen dringende Gegenvorstellungen erhoben und mich am 6. Juli 1935 ausdrücklich gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Behandlung polnischer Staatsangehöriger durch das Polizeipräsidium in Düsseldorf eine Besserung erfährt.
Ich bitte um Weisung, ob im Hinblick auf den gegenwärtigen Stand der deutsch-polnischen Beziehungen in der Handhabung der Fremdenpolizei gegenüber den erwähnten Ostausländern eine Milderung eintreten soll.