Schreiben des Gestapa Berlin (Best) an den Reichsjustizminister
Das Geheime Staatspolizeiamt Berlin fordert vom Reichsjustizminister am 28. Mai 1935, Eheschließungen zwischen Juden und Nichtjuden zu verhindern:
Betr. Jüdische Mischehen.
Arische Volksgenossen, die mit einem Angehörigen der jüdischen Rasse die Ehe geschlossen haben, sind der deutschen Volksgemeinschaft verloren. Im Hinblick darauf, dass ihre Nachkommen nicht reinblütig sind, können ihnen nach den nationalsozialistischen Grundsätzen die Rechte arischer Volksgenossen nicht zuerkannt werden.
Die Anfechtung einer Ehe zwischen einem arischen und einem nichtarischen Ehepartner wegen der besonderen Eigentümlichkeiten der verschiedenen Rassen ist nach einer Entscheidung des Reichsgerichts praktisch nicht mehr möglich, da seit Bekanntgabe des nationalsozialistischen Programms ein Irrtum über die Rassenzugehörigkeit als persönliche Eigenschaft in der Regel ausgeschlossen sein dürfte.
Im Interesse der Reinerhaltung der Rasse scheint jedenfalls die Verhinderung der Eheschliessung zwischen Ariern und Nichtariern ein notwendiges Erfordernis. Trotz der umfangreichen Aufklärung ist jedoch die Erfahrung gemacht worden, dass weite Kreise des deutschen Volkes die Schädlichkeit der jüdischen Rasse noch nicht im vollen Umfange erkannt haben. Aus dieser Unkenntnis ist es zu erklären, dass auch heute noch viele Mischehen geschlossen werden. Solange diese Frage jedoch gesetzlich noch nicht geregelt ist, ist den beteiligten Behörden die Möglichkeit zum Einschreiten nicht gegeben.
In mehreren Fällen ist es der Staatspolizei zwar gelungen, durch Vorladung des arischen Teils und durch eingehende Aufklärung über die auch für die Nachkommen entstehenden Nachteile die beabsichtigte Eheschließung in letzter Stunde zu verhindern, wobei fast immer festgestellt werden konnte, daß dieser Schritt in völliger Verkennung der Folgen getan werden sollte.
Es hat sich aber herausgestellt, dass die Tätigkeit der Staatspolizei in dieser Hinsicht nur geringe Wirksamkeit haben kann, solange ihr nicht alle den Standesämtern gemeldeten Fälle dieser Art bekannt werden.
Ich habe deshalb bei dem Herrn Reichsminister des Innern angeregt, den Standesbeamten aufzugeben, Fälle der beabsichtigten Eheschließung zwischen Ariern und Nichtariern den örtlichen Staatspolizeistellen bekanntzugeben, damit von diesen durch Vorladung und Aufklärung der Eingehung einer Mischehe entgegengearbeitet werden kann. Ich bitte, dafür eintreten zu wollen, daß in dieser für die Reinerhaltung der Rasse überaus wichtigen Frage baldige gesetzliche Regelung die zur Zeit bestehenden Schwierigkeiten aus dem Wege räumt.