Memorandum von Eichmann „Zum Judenproblem“
Im Januar 1937 verfasste Adolf Eichmann folgendes Memorandum „Zum Judenproblem“:
Die Juden in der ganzen Welt stellen eine Nation dar, die nicht land- oder volks-, sondern geldgebunden ist. Sie sind und müssen daher ein ewiger Feind des Nationalsozialismus sein. Alle Einwände und Verständigungsvorschläge, die zu erwarten sind, müssen aus der Erkenntnis, daß der Jude einer der gefährlichsten Feinde ist - weil er nie ganz ergreifbar sein wird - als nicht stichhaltig schon im voraus zurückgewiesen werden.
Leitgedanke bei den nachstehenden Ausführungen ist die „Entjudung Deutschlands“. Eine solche kann nur erfolgen, wenn den Juden in Deutschland die Lebensbasis, d. h. die wirtschaftliche Betätigungsmöglichkeit, genommen wird.
Die Förderung der Auswanderung nach Gebieten, wo die Juden dem Reich nicht schaden können, ist, soweit es sich um die jüngere Generation handelt, eine zwingende Notwendigkeit.
Dem Einwand, daß durch eine konzentrierte Auswanderung von Juden dem Weltjudentum Vorschub geleistet wird, weil dadurch eine neue Machtentfaltungsmöglichkeit für Juden gegeben wird, muß entgegengehalten werden, daß das Problem in erster Linie zu Deutschlands Gunsten gelöst werden muß. Eine derartige Lösung kann nur die Auswanderung nach solchen Gebieten sein, die auf keiner hohen Kulturstufe stehen - um dadurch zu verhindern, daß Juden neuen Reichtum anhäufen -, in denen der Jude mindest auf Jahrzehnte festgehalten wird und wo er nur unter entbehrungsreicher Arbeit sich erhalten kann.
Auszugehen ist von der Tatsache, daß die bisherigen Maßnahmen zur Förderung der Auswanderung von Juden aus Deutschland, die durch die Zurückdrängung von Juden aus Teilen des öffentlichen Lebens - nicht aus der Wirtschaft - und aus „jüdisch-ideellen Gründen“ (Zionismus) nicht ausreichend waren - oder zumindest zur Zeit nicht mehr ausreichen.
Dagegen hat sich - besonders in den letzten Monaten - eine starke „Auswanderungsmüdigkeit“ bemerkbar gemacht, die begründet ist durch
die „große Befriedung der Judenfrage“ (Äußerung zahlreicher befragter Juden) in Deutschland, die damit verbundene völlige Freiheit für Juden, sich im deutschen wirtschaftlichen Leben gewinnbringend zu betätigen,
die Schwierigkeit der Auswanderung - nach Palästina durch die Unruhen von 1936 nach anderen Ländern durch scharfe Einwanderungsbestimmungen,
den großen Kapitalverlust bei der Auswanderung (Reichsfluchtsteuer, Sperrmarkkurs, Haavara-Abgabe bei Palästina-Auswanderung usw.).
Diesem Rückgang in der Auswanderung - die die einzige Möglichkeit einer „Entjudung“ Deutschlands darstellt - kann nur erfolgreich begegnet werden, wenn
1. eine weitgehende Verdrängung der Juden aus der Wirtschaft erfolgt,
2. wenn der politische und gesetzliche Druck wesentlich verstärkt wird, und
3. die technischen Möglichkeiten der Auswanderung erweitert werden.
Verdrängung der Juden aus der Wirtschaft:
In einer Reihe von Wirtschaftszweigen hat das Judentum in Deutschland früher - und auch während der letzten vier Jahre - ein ertragreiches Arbeitsfeld gefunden. Aufgabe ist es, diese Erwerbsgebiete zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu treffen.
Getarnte Betriebe:
Die getarnte und unwahre „Arisierung“ jüdischer Betriebe - es handelt sich hierbei fast immer um besonders ertragreiche - ist eine Form, die bereits kurz vor der Machtübernahme von „weitsichtigen“ Juden gern angewandt wurde und im Jahre 1933 ihren Höhepunkt erreichte. Hier ist ein grundlegender Unterschied zwischen Betrieben in den Großstädten, wo fast keine „Behelligung“ eintrat - da eine solche technisch wegen der Unzahl von Unternehmen kaum möglich war und solchen in der Provinz, wo die Tarnung meist nur von vorübergehender Dauer war. Eine großzügige Aktion in Zusammenarbeit mit Finanzämtern, Handelsgerichten, Wirtschaftskammern usw. wird hier Klarheit bringen und zum Erfolg führen, wenn ein Wirtschaftsgesetz erlassen wird, das jede Art der Tarnung oder „stillen Beteiligung“ von Juden an arischen Geschäften unter strenge Strafe (Geldstrafen und Konfiskation) stellt. Gerade im getarnten Betrieb findet der Jude ein sicheres Einkommen, was ihn vor der Auswanderung abhält.
Planmäßigkeitstausch von jüdischem Besitz in Deutschland gegen solchen im Ausland, wobei der Neuerwerber meist ausländischer Jude ist, muß gesetzlich verboten und unterbunden werden.
Erfassung der Juden in der Wirtschaft. Es muß unter allen Umständen erreicht werden, daß seitens der Fachgruppen usw. sämtliche Juden in der Wirtschaft kartei- und listenmä-ßig erfaßt werden, um bei der späteren Ausschaltung eine ständige Kontrolle zu haben. Eine weiterfolgende Zusammenfassung und ständige Ergänzung in einer Zentralkartei erscheint unerläßlich.
Wirtschaftliche Nachprüfung der jüdisch-geschäftlichen Betätigung
Aus der Wirtschafts- und Umsatzstatistik ergibt sich eine Reihe von Erwerbszweigen, die eine erhöhte Rentabilität aufweisen. Gerade hier findet man in der Hauptsache Juden als Geschäftsinhaber, „Partner“ oder Finanziers. Gedacht wird besonders an:
Getreide-, Vieh- und Pferdehandel,
Konfektion, Textilindustrie und -handel,
Bankfach und Finanzinstitute,
Leih-, Pfand- und Auktionshäuser,
Grundstücksmarkt und Hausverwaltungen,
Kapital-, Steuer- und Auswanderungsberatung.
Getreide-, Vieh- und Pferdehandel sind Berufszweige, die der Erhaltung und Versorgung des Volksganzen in Friedens- und Kriegszeiten dienen müssen. Daß eine derartige Voraussetzung bei Juden nicht gegeben ist, hat der Weltkrieg mit seinem üblen jüdischen Schiebertum bewiesen und braucht nicht näher erläutert zu werden.
Konfektion, Textil- und Kleiderhandel und Textilindustrie sind Wirtschaftsunternehmen, auf die das gesamte Volk angewiesen ist. Nur gesetzestreue Planwirtschaft schützt hier vor Mangel oder Wucher. Seitens unserer Wirtschaftler wird eingewandt, daß die Juden unersetzlich in diesen Branchen seien, da sie die größten Erfahrungen hätten und am wesentlichsten am Export beteiligt seien, wodurch dem Reich Devisen anfallen. Grundsätzlich ist dazu festzustellen, daß Herstellungsgewerbe, die gleichzeitig selber Export betreiben, die beste Möglichkeit haben, Kapital unauffällig ins Ausland zu verschieben, was trotz aller Strafbestimmungen gerade bei jüdischen Betrieben häufig der Fall ist.
Bankfach und Finanzinstitute sind am Aufbau und Bestehen der Gesamtwirtschaft stärkstens beteiligt. Immer noch ist dieses Gebiet jüdisch durchsetzt. Im Bankfach spielt dabei die illegale Verschiebung von Kapital ebenso wie der Handel mit Sperrmark usw. eine wesentliche Rolle. (Verwunderlich ist, daß selbst in Unternehmen wie der Reichskreditgesellschaft noch Juden beschäftigt und hier besonders mit der Auslands-Interessen-wahrung betraut werden.) Im Finanzierungsgeschäft werden die zu bekämpfenden Tarnungen jüdischen Kapitals in arischen Unternehmen durchgeführt.
Leihhäuser, Pfandinstitute, Auktionshäuser und Auktionatoren: In diesen Betrieben kann nur der arbeiten, der das Wohl des Volkes im Auge hat. Diese Gewerbe sind mitverantwortlich an dem Wohlergehen speziell der Minderbemittelten, die auf diese Kreditinstitute zurückgreifen müssen. Ein Wucher von kaum zu beschreibendem Umfang wird gerade hier mit dem schwerverdienten Geld der arbeitenden Volksgenossen getrieben.
Grundstücksmarkt und Hausverwaltungen befinden sich - besonders in den Großstädten - fast ausschließlich in jüdischen Händen. Wenn beim ersteren ein beträchtlicher Anteil des Volksvermögens durch jüdische Hände seinen Besitzer wechselt, wobei erhebliche Verdienste für den jüdischen Zwischenhändler anfallen, so ist dieses nicht allein der Nachteil, der sich daraus ergibt. Aufgrund der Devisengesetzgebung ist die Möglichkeit belassen, inländischen Hausbesitz unter Einhalten gewisser Formalitäten gegen ausländischen Besitz zu tauschen. Dieser Weg, der einen wesentlich besseren Wechselkurs ergibt als z.B. Sperrmarkttransfer, wird häufig von jüdischen Kapital-Auswanderern und -Flüchtlingen gewählt, wobei jüdische Vermittler und jüdische Anwälte die Abwicklung vornehmen. Das gleiche trifft bei Hausverwaltungen besonders von Devisenausländer-Häusern und -Grundbesitz zu. Der Verwalter dieser Vermögenswerte hat weitgehende Möglichkeiten durch Aufmachung der Bilanz dem Eigentümer illegal Mittel zukommen zu lassen. Abgesehen von der Gesetzesumgehung, die bei Belassung von Juden in diesen Erwerbszweigen droht, ergeben sich wesentliche Gewinne für die Beteiligten. Jüdischer Geschäftsgeist hat hier oft durch „aufgemachte“ Bilanzen geschadet.
Kapital-, Steuer- und Auswanderungsberatung müßte Juden untersagt werden, da diese Gebiete gute Möglichkeiten für die illegale Betätigung von Juden ergeben (Beratung über Kapitalverschiebung, Steuerverschleierung etc.). Bei der Auswanderungsberatung tritt dabei hinzu, daß dieselbe oft gegen die Interessen des Reichs - durch eine zu große Verteilung von auswandernden Juden über die ganze Welt - verstößt. Diese Gruppe ist es auch, die sich mit der Beschaffung von Auslands-Patentrechten für auswandernde Juden befaßt, wodurch ein namhafter Devisenausfall entsteht. Außerdem befassen sich mit diesem Beruf besonders ehemalige jüdische Rechtsanwälte, denen eine neue Existenzbasis hierdurch geschaffen ist.
Jüdische Vertreter der Großindustrie. Befremdend ist die Einstellung der Großindustrie, die nach wie vor Juden sowohl im Inland als auch besonders im Ausland als Vertreter beschäftigt. Die großen Industriewerke haben es nicht nötig - wie sie selber behaupten -, sich wirtschaftliche Vorschriften machen zu lassen.
Juden ausländischer Staatsangehörigkeit. Bedauerlich ist die Tatsache, daß man Juden ausländischer Staatsangehörigkeit keine Schwierigkeiten bereiten kann, um dadurch nicht unsere auswärtigen Beziehungen zu trüben. Es wäre anzustreben und dürfte nicht schwer zu erreichen sein, daß die Ausländer-Gesetzgebung den hierfür in Frage kommenden Stellen (Gesandtschaften und Konsulaten) genügend Handhabe gibt, um eine Einwanderung von ausländischen Juden ins Reichsgebiet in Zukunft zu verhindern. Darüber hinaus muß eine strengere Anwendung der Inlandsbestimmungen das „Einleben“ ausländischer Juden unmöglich machen.
Wenn die vorstehenden Ausführungen hauptsächlich darauf abgestellt waren den Schaden, der dem Volk dabei entsteht, zu beleuchten, so muß besonders betont werden, daß in den aufgeführten Sparten überwiegend jüdischer Geschäftsgeist sein Unwesen treibt. Aus diesem Grunde würde sich die Verdrängung der Juden aus diesen wirtschaftlichen Gebieten auch ohne die gleichzeitig beabsichtigte „Einschüchterung“ und Förderung der Auswanderung - der einzigen Möglichkeit der Entjudung Deutschlands - als notwendig erweisen.
Als Gegenmaßnahme empfiehlt sich:
Allgemeiner Konzessionszwang für alle Geschäftsbetriebe, die sich in jüdischen Händen befinden - besonders auch für solche, die bisher keinerlei Konzessionspflicht unterlagen. Handhabe hierzu dürften die Nürnberger Gesetze bieten, worin Juden die deutschen Bürgerrechte aberkannt sind. Unter Anwendung einer verschärften Ausländergesetzgebung, die eine allgemeine Konzessionspflicht vorsieht, läßt sich diese ausschließlich gegen Juden anwenden, wobei hierdurch die Möglichkeit gegeben ist durch gesteigertes oder abgeschwächtes Entziehen (bzw. Erneuerung) von Konzessionen Juden aus der Wirtschaft und damit auch aus Deutschland zu verdrängen.
Kennzeichnung aller Geschäfte entweder im positiven Sinne bei arischen Unternehmen oder in negativen bei jüdischen.
Verstärkung des politischen Drucks:
Wenn der wirtschaftliche Druck den Juden den Auswanderungsgedanken aus materiellen Gründen näher bringen soll, so wird der politische Druck in erhöhtem Maße diese Bewegung fördern. Die Betrachtung der verschiedenen Epochen der Judenbehandlung während der letzten vier Jahre ermöglicht eine weitgehende Übersicht über die Maßnahmen, die dem zu erreichenden Ziele am zuträglichsten sind. Das Jahr 1937 wird deswegen von entscheidender Bedeutung sein, weil am 15. Mai bzw. 15. Juli 1937 der Minderheitenschutz im ehemaligen Abstimmungsgebiet Oberschlesien aufhört. Eine Verschärfung der Judenfrage zum jetzigen Zeitpunkt wird verhindern, daß sich die Juden aus Oberschlesien ins deutsche Leben einschleichen.
Aufklärung
Obgleich Angriffe, wie vom „Stürmer“ aufgebaut, nur noch selten auf Verständnis treffen, da die Art der Bekämpfung von der aufgeklärteren Bevölkerung als zu primitiv und unschön abgelehnt wird, so würde sich doch durch eine mehr auf „Aufklärung und Sachlichkeit“ abgestellte Propaganda nützliches erreichen lassen. Publizistisch wäre für die Beeinflussung des Volkes an eine weitgehende Verwendung von Statistiken zu denken. Das Volk muß erkennen, daß der Jude nie volksgebunden sein kann, daß er stets der internationale „Unruhestifter“ ist und bleibt und somit ein Feind Deutschlands in der ganzen Welt ist. Eine weitgehende judenfeindliche Volksstimmung muß erzeugt werden, um die Basis für den anhaltenden Angriff ünd das wirksame Zurückdrängen zu bilden. Ratsam erscheint ebenso eine allgemeine Aufklärungsarbeit durch die Parteiorganisation, deren Ortsgruppenleiter, Block- und Zellenwarte die Einwohner ihres Bezirks persönlich aufklären können.
Einschüchterung
Das wirksamste Mittel, um den Juden das Sicherheitsgefühl zu nehmen, ist der Volkszorn, der sich in Ausschreitungen ergeht. Trotzdem diese Methode illegal ist, hat sie, wie der „Kurfürstendamm-Krawall“ zeigte, langanhaltend gewirkt; so stark, daß selbst Juden in Palästina es nicht mehr wagten, nach Deutschland zu fahren. Psychologisch ist diese um so verständlicher als der Jude durch Pogrome der letzten Jahrhunderte viel gelernt hat und nichts so fürchtet als eine feindliche Stimmung, die sich jederzeit spontan gegen ihn wenden kann.
Einschränkung und Freizügigkeit
Eine Ausstellung von Reisepässen sollte nur dann erfolgen, wenn feststeht, daß der Jude auswandert. Hierdurch wird vermieden, daß Juden - wie bisher - ins Ausland fahren, den geringen Devisenanfall verbrauchen, der sonst deutschen Volksgenossen zugute käme, im Ausland Greuel verbreiten und neue Lügengeschichten aus dem Ausland mitbringen.
Informationsdienst mit Hilfe des Auswärtigen Amts
Prinzipiell wäre eine nur intern bekannte Kennzeichnung von Reisepässen anzustreben, aufgrund deren es den zuständigen Stellen sofort ersichtlich ist, ob der Paßinhaber Jude ist. (Es wird ausdrücklich betont, daß eine derartige Kenntlichmachung nur intern erfolgen darf, um zu vermeiden, daß ausländische Konsulate dem Besitzer eines solchen Passes das Visum verweigern.) Es wäre anzustreben, daß jeder im Ausland lebende Jude, der nach Deutschland reisen will, sich bei dem für ihn zuständigen Konsulat des Deutschen Reichs zu melden hat, wo eine Karte angelegt wird, die in Kopie über das A.A. weiterzuleiten wäre. Es müßte solchen Reisenden - trotz des Besitzes eines deutschen Reisepasses - auferlegt werden, daß sie sich in Deutschland nicht länger als einen Monat aufhalten und sich spätestens nach Ablauf von zwei Monaten bei dem zuständigen Konsulat zurückmelden. Hierdurch wird vermieden, daß evtl. Rückwanderer oder im Auslande ansässige Juden unter Umgehung der Meldepflicht sich länger in Deutschland aufhalten, ohne in einem Schulungslager untergebracht zu werden. Ebenso wäre anzustreben, daß die Einreise nach Deutschland nur solchen Juden erlaubt wird, die dringende Geschäfte zu erledigen haben. Sollte eine fristgemäße Rückmeldung nicht stattfinden, so würde die innerdeutsche Stelle die Möglichkeit haben, den Juden an der von ihm vorher anzugebenden Adresse aufzufinden.
Jüdische Wohltätigkeits-Unternehmen
Obgleich z.B. der „Hilfsverein“ eine größere Anzahl von Auswanderern herausgebracht hat und weitere Auswanderungen - auch in Zusammenarbeit mit den ausländischen Schwesterunternehmen - ermöglicht, müßte über denselben wie auch über alle anderen jüdischen Hilfsorganisationen in Deutschland ein zentrales Überwachungsamt gesetzt werden, das die Unterstützungen, die im Lande ausgezahlt werden, überprüft und generell die Tätigkeit aufs schärfste überwacht. Es wird hierbei im besonderen an die Sammlung „Mifal Bizaron“ erinnert, die in Deutschland im Rahmen des „K. H.“ [Keren Hajessod] stattfand, trotzdem diese Sammlung mit der direkten Arbeit des K. H. nichts gemeinsam hatte - beachtlich war dabei die Tatsache, daß nur in Deutschland diese Sammlung getarnt stattfand.
Förderung der Auswanderung:
In den vorstehenden Abschnitten werden Maßnahmen behandelt, die eine weitgehende Verdrängung von Juden zum Ziel haben, um den eigentlichen Zweck: die verstärkte und gesicherte Auswanderung zu fördern. So dringend an sich die Auswanderung von Juden aus dem Reichsgebiet ist, so darf hierbei eine absolute Zielstrebigkeit nicht übersehen werden. Insbesondere muß darauf geachtet werden, daß die jüdische Auswanderung konzentriert, d.h. nur nach gewissen Ländern erfolgt, um dadurch zu vermeiden, daß wir uns in einer Anzahl von Ländern ein feindliches Gremium schaffen, das die Bevölkerung der betreffenden Länder ständig gegen Deutschland aufhetzt. Bei der Anstrebung der Auswanderung muß von drei maßgebenden Gesichtspunkten ausgegangen werden, nämlich a. für welche Länder kommt eine Massenauswanderung technisch in Frage; b. welche Länder würden eine größere Anzahl von Juden aufnehmen, ohne daß von dort eine Weiterwanderung zu befürchten ist; c. wie wird die Auswanderung technisch gefördert.
Zu a.
Die meisten Länder - und besonders fast alle Kulturländer - sträuben sich wegen der allgemeinen Arbeitslosigkeit gegen eine Großeinwanderung neuer Volkselemente. Ausgenommen sind hiervon technisch Brasilien, Venezuela, Ecuador, Columbien, Cuba, die britischen Kolonialgebiete in Afrika, evtl. Portugiesisch Ostafrika und Abessinien, Australien, Neuseeland, China und schließlich das bereits weitgehend ausgenutzte Palästina.
Die vorerwähnten Länder bilden ein viel zu großes Gebiet, um sie alle „jüdisch zu infizieren“. Es müssen daher diejenigen Gebiete ausgewählt werden, die sowohl politisch als auch wirtschaftlich am wenigsten schädigen können.
Theoretisch ist dabei folgendes festzustellen:
Südamerika
Argentinien: Ein Visum wird nur solchen Personen erteilt, die durch landesangesessene Blutsverwandte oder bekannte Firmen angefordert werden. Allgemeines: Jüdische Bevölkerung etwa 300000 von 11 846000. Areal 2980000 qkm (4 Einwohner je qkm). Jüdische Betätigung 60% Handel, 23% Handwerk und Kleinindustrie, 13% Landwirtschaft. In Buenos Aires allein etwa 200000 Juden. Herkunft: 92% Osteuropa, 7% Sefardim, 1% Mittel- und Westeuropa.
Brasilien: Erteilt Touristenvisen, wobei die Möglichkeit besteht, bei Nachweis einer Existenz die Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Einreisevisum wird gegen ein Vorzeigegeld von 3000 Contos (ca. 1500 RM) oder bei Anforderung durch einen Brasilianer oder in Brasilien Ansässigen erteilt. Allgemeines: Jüdische Bevölkerung etwa 60000 von 36000000. Areal 8480000 qkm (4 Einwohner je qkm).
Columbien: Visum wird gegen 250 Pesos (ca. 350 RM) Vorzeigegeld erteilt. Einbürgerung findet nach zwei Jahren statt. Allgemeines: Jüdische Bevölkerung unbekannt. Seit 1934 Einwanderung von Juden aus Deutschland in geringem Umfang. Klimatisch - mit Ausnahme des Küstengebiets - für Ansiedlung von Weißen geeignet. Bevölkerung 7993000. Areal 1 150000 qkm.
Chile: Verlangt ein Vorzeige-Geld im Gegenwert von RM 10000,-, kommt daher für die Einwanderung vorerst nicht in Frage. Allgemeines: Jüdische Bevölkerung unbekannt. 4290000 Einwohner. Areal 741 000 qkm.
Ecuador: Visum wird gegen Vorzeigegeld von USA $ 50,- (etwa 130 RM) erteilt. Ein Eingewanderter gilt als ansässig. Allgemeines: Jüdische Bevölkerung nur wenig über 100 von insgesamt 2 500000, hiervon 8% Weiße, ca. 30% Mischlinge. Areal 451000 qkm. (etwa 5 Einwohner je qkm). Klimatisch mit Ausnahme des Küstengebiets tropisch, aber für Weiße bewohnbar. Aufnahmefähigkeit unbeschränkt.
Die „ICA“ [Jewish Colonisation Association], Paris (Baron Hirsch, Buenos Aires) erhielt 1934/35 Genehmigung zur Ansiedlung von 50000 Juden, die nicht ausgenutzt wurde, weil hinterher Gerüchte über ungesundes Klima (wahrscheinlich durch Zionisten) in der Weltpresse publiziert wurden. Verhandlungen mit dem Gesandten Ecuadors ergaben die Bereitwilligkeit eine größere Anzahl von Juden aufzunehmen.
Paraguay: Hat die Einwanderung gesperrt, da im Laufe des letzten Jahres mittellose Juden einwanderten, die der Regierung zur Last fallen. Allgemeines: Jüdische Bevölkerung 1800 von 1065000 insgesamt. Areal 253 100 qkm.
Uruguay: Aus Furcht vor Kommunismus werden prinzipiell keine Einwanderer zugelassen. Allgemeines: Jüdische Bevölkerung etwa 17000 von rund 2000000 insgesamt. Areal etwa 190000 qkm.
Venezuela: Gegen Hinterlegung von 1000 Bolivar (ca. 650 RM) wird ein Visum mit der Berechtigung zum unbegrenzten Aufenthalt erteilt. Einbürgerung erfolgt nach zwei Jahren. Allgemeines: Jüdische Bevölkerung etwa 1000 von 3216000 insgesamt. Areal 942000 qkm. Bevölkerung 3% Weiße, 90% Mulatten. Klimatisch eignen sich die höher gelegenen Flächen des Inlands für die Ansiedlung von Weißen.
In allen südamerikanischen Staaten wird seitens der Einwanderungsbehörde ein lückenloses politisches Führungszeugnis verlangt.
Südafrika:
Abessinien: Es wurde bei der italienischen Kolonialregierung ein Antrag auf Zulassung jüdischer Einwanderer gestellt. Unter Berücksichtigung der italienischen Kolonialpolitik kann nicht angenommen werden, daß jüdische Einwanderer zugelassen werden. Allgemeines: Bevölkerung etwa 12000000. Areal 1120000 qkm.
Portugiesisch Ostafrika: Bei der portugiesischen Kolonialregierung wurde ebenfalls im Jahre 1936 ein Antrag auf Zulassung jüdischer Einwanderer gestellt. Die Entscheidung steht noch aus. Allgemeines: Bevölkerung etwa 4000000. Areal 771000 qkm.
Britische Kolonien und Dominien: Bei der Einreise wird ein Vorzeigegeld von Lstr. 50,-und der Nachweis über ausreichendes Kapital zur Existenzgründung verlangt.
Australien
Neuseeland und Australien: Theoretisch besteht keine Einwanderungsbeschränkung, praktisch wird der Aufenthalt nur mit Zustimmung des betr. High Commissioners gewährt.
Asien
Biro Bidschan: Eine autonome Sowjetrepublik am Amur kommt für die Einwanderung von Juden aus Deutschland nur in Frage, wenn es sich um kommunistische Elemente handelt. Allgemeines: Areal ca. 70000 qkm, Bevölkerung etwa 90000, hiervon 12-18 000 Juden.
China: Aufenthaltsgenehmigung wird bei Nachweis einer Existenz genehmigt. Seit 1934 sind eine Anzahl von Juden aus Deutschland nach China ausgewandert.
Palästina: Die Bedingungen sind bekannt. Der Anteil an auf Deutschland entfallenden und von der Jewish Agency im Aufträge der Mandatsregierung verteilten Arbeitszertifikate ist zu gering. Landesgröße 26300 qkm.
Zu b.
Wenn bereits eingangs betont wurde, daß eine große Verteilung der jüdischen Auswanderung sowohl aus politischen wie auch aus wirtschaftspolitischen Gründen (Hetze und Boykott) nicht wünschenswert erscheint, so muß bei der Aufstellung eines Planes zur Förderung der Auswanderung in erster Linie die technische Möglichkeit in Betracht gezogen werden.
Aus der Aufstellung ergibt sich nur eine geringe Anzahl von Ländern, die für die Aufnahme von Juden überhaupt in Betracht kommen. Von diesen Ländern wird zweckmäßig aus politischen Erwägungen noch ein weiterer Teil ausfallen müssen, so daß endgültig nur noch die folgenden Gebiete in Frage kommen:
In Südamerika: Ecuador, Columbien und Venezuela und bedingt Brasilien, an das uns wirtschaftliche Interessen stark ketten, weshalb Brasilien nur im Notfälle - d. h. bei zu geringer Aufnahmefähigkeit der anderen südamerikanischen Länder - freizugeben wäre.
In Asien: Palästina.
Europa muß aus zwingenden politischen Gründen gänzlich ausscheiden, ebenso wie auch die anderen Gebiete teils aus politischen teils aus wirtschaftlichen Gründen ausfallen müssen.
Südamerikanische Länder
Soweit bisher festzustellen war, dürfte eine Benachteiligung Deutschlands soweit Ecuador, Columbien und Venezuela betroffen sind, nicht eintreten. Außerdem liegen Berichte vor, wonach der „Hilfsverein“ evtl. gewillt wäre, durch seine ausländischen jüdischen Schwesterorganisationen Devisen zur Verfügung zu stellen, die für Zölle, geringe Barauslagen etc. notwendig wären.
Die Auswanderung von jüdischen Arbeitern dürfte bei den noch wenig erschlossenen Gebieten auf keine Schwierigkeiten stoßen. Die Einwanderungsbedingungen sind aus den Angaben der Aufstellung ersichtlich.
Besprechungen, die mit dem Gesandten von Ecuador geführt wurden, ergaben, daß seitens der Regierung von Ecuador kein Einwand gegen die Einwanderung gemacht werden würde. Seitens der Regierung würde größter Wert darauf gelegt werden, daß jüdische Kapitalisten ins Land kämen, um das Verkehrswesen in Ecuador aufzubauen. Die östlich der Cordilleren gelegene große Provinz Oriente würde weitgehend der jüdischen „Einwanderungswelle“ zur Verfügung gestellt werden. Als Äquivalent für die Einwanderung kapitalkräftiger Juden würde Ecuador der deutschen Regierung bieten:
1. die Ausbeutung der in der Provinz Oriente gelegenen Ölfelder, die wohl bekannt, aber nicht auf ihre qualitative wie auch quantitative Ausbeute untersucht sind und für die vorerst noch Transportschwierigkeiten bestehen.
2. die Ausbeutung der angeblich riesigen Gummibaum-Waldungen, die ebenfalls hauptsächlich in der Provinz Oriente liegen. Für die Ölausbeute scheidet das Vorkommen in der Nähe von Guayaquil aus. Dieses Vorkommen ist bereits genauer untersucht und soll ein Vertragsabschluß zwischen der deutschen Regierung und Ecuador in Kürze zu erwarten sein.
Eine Einwanderung von Kapitalisten wäre im Rahmen eines Kapital-Waren-Transfers durchführbar.
Palästina
Für Palästina wäre eine wesentlich weitgehendere Förderung der Arbeiterauswanderung anzustreben. Dieses könnte nur unter wirtschaftlichem Druck des Reichswirtschafts-Ministeriums auf die Paltreu/Haavara zu erreichen sein. Es läßt sich vorstellen, daß das Wirtschaftsministerium notfalls der Haavara eine Verkürzung des Transfers androht, um die Haavara zu veranlassen, ihren ganzen Einfluß bei der Jewish Agency geltend zu machen.
Es steht zu erwarten, daß sowohl seitens des Wirtschaftsministeriums - aus Befürchtungen eines Rückgangs der Judenauswanderung - als auch die Paltreu/Haavara - in Interessenwahrung jüdischer Belange - sich gegen dieses Verlangen aussprechen. Dem muß entgegengehalten werden, daß es unerwünscht ist, lediglich jüdischen Kapitalisten die Auswanderung zu ermöglichen, wogegen die unbemittelten Kreise weiter im Reichsgebiet verbleiben und teilweise sogar der Unterstützung zur Last fallen.
Eine anti-jüdische Beeinflussung arabischer Volkskreise in Palästina durch Angehörige der Auslands-Organisation der NSDAP (wie sie in den vergangenen Jahren häufig bemerkbar war) ist unbedingt zu unterbinden. Die Aufhetzung der Araber gegen die jüdischen Einwanderer schädigt letzten Endes das Reich, da durch Unruhen die Auswanderungstätigkeit stark eingedämmt wird, was besonders während der Unruhen des Jahres 1936 ersichtlich wurde.
Zu c.
Abgesehen von der Verdrängung der Juden aus der Wirtschaft und der Einschüchterung empfehlen sich technische Hilfsmaßnahmen. Als besonders erfolgreich dürfte hierbei der allgemeine Konzessionszwang sein, der es ermöglicht, durch Zurückziehen von Konzessionen bzw. Nichterneuerung derselben die Auswanderung jeweils zu verstärken oder zu vermindern. Im übrigen dürfte bereits ein Konzessionsgesetz den Juden in Deutschland klarmachen, welche Politik getrieben wird.
Es kann wegen der Kürze der Zeit noch kein genauer wirtschaftlicher Plan für die Auswanderung von jüdischen Kapitalisten aufgestellt werden, jedoch wäre dabei an ein System der Kapitalabwanderung im Warenwege (wie sie bisher nach Palästina in Haavara-Verfahren eine recht gute Lösung fand) zu denken. Zu beachten wäre dabei allerdings, daß die Kapitaltransferierung - nicht wie bisher in jüdischen, sondern in arischen Händen ruht, das privatwirtschaftlich aufgezogen, dennoch durch Personalunion in festen Händen ruht. Es ließe sich hierdurch erreichen, daß nur der Transfer in solchen Warengruppen vorgenommen wird, der keinerlei Nachteile für den bestehenden deutschen Export bietet.
Eine Auswanderungs-Aufsichtsbehörde ist eine zwingende Notwendigkeit. Hier müßte eine weitgehende Konzentration vorgenommen werden.
Obgleich es wünschenswert erscheint, Juden in Deutschland Auslandspässe zu verweigern, um damit die Freizügigkeit zu verringern und zu vermeiden, daß Juden aus Deutschland im Auslande „neue Hetze“ verbreiten, wie dies in der Vergangenheit stets der Fall war, empfähle sich - wenn der Auswanderungswille einwandfrei nachgewiesen wird -eine weitgehende Unterstützung in der Ausstellung von Pässen (wobei es ratsam erscheint, die Gültigkeit durch Rückdatierung zu verkürzen - eine Ausstellung auf eine kürzere Frist würde bei den ausländischen Behörden auf Verdacht stoßen - die Beschränkung auf gewisse Länder ist z.B. bei britischen Pässen üblich, würde daher kaum auffallen), der Erteilung von politischen Leumundszeugnissen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzämter. Auch für die Überprüfung auf diesem Gebiet und den direkten Verkehr mit den Behörden wäre eine Zentralstelle kaum erläßlich.
Aufgabe der neu zu schaffenden Stelle wäre es, die gesamten technischen innerdeutschen Arbeiten für die Auswanderung zu leisten, die Gebiete und Märkte genau zu überprüfen, in die Juden abgeschoben werden bzw. wohin der jüdische Auswanderungsstrom geleitet werden soll. Die Verhandlungen im wirtschaftlichen als auch personenmäßigen Sinne mit den diplomatischen Vertretungen der für die Auswanderung freigegebenen Länder zu führen, neue Transferwege für jüdische Kapitalauswanderer zu finden - wobei eine strikte Kapitalhöchstgrenze eingehalten werden muß, was bei der bisherigen Handhabung durch jüdische Auswanderungsorganisationen nicht der Fall war - und vor allem die Lösung des Gesamtproblems im nationalsozialistischen Sinne durchzuführen.
Von grundlegender Wichtigkeit ist die Beobachtung, daß trotz einer Verringerung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland um fast 20% (soweit es sich um Rasse-Religions-Ju-den handelt), das jüdische Kapital - und damit der jüdische Einfluß in Deutschland generell und in der deutschen Wirtschaft speziell - sich nur um 2% verringert hat. Wenn man von der Tatsache ausgeht, daß es trotz aller Beschränkungen nur möglich war 2% des Kapitals - der jüdischen Macht - zu verdrängen, muß man zwangsläufig zu der Folgerung kommen, daß der Einfluß - und Kapital bedeutet noch immer, mindestens in wirtschaftlicher Hinsicht, Einfluß - trotz einer Verringerung der Bevölkerung der gleiche geblieben ist.
Gerade die personenmäßige Verringerung täuscht über den wirklichen Stand hinweg, und man wird nur zu geneigt sein im allgemeinen anzunehmen, daß sich der jüdische Einfluß proportional ebenso verkleinerte. Daß dieses nicht der Fall ist, geht klar hervor. Gleichzeitig läßt dieses erkennen, daß der Jude sich noch immer nicht damit abgefunden hat, daß ihm Deutschland für alle Zeiten verschlossen ist und bleiben wird. Gerade eine Vernachlässigung der scharfen Beobachtung des Verbleibs jüdischen Goldes (mit dem der Jude regiert) bedeutet eine Gefährdung für den stabilen und gesicherten Bestand der Innenwirtschaft.
Aufgabe ist es, die Arbeitsmethode der jüdischen Goldpolitik zu erkennen. Hierin wird eine umfassende Kenntnis erst dann möglich sein, wenn der jüdische Einfluß, wie im Bericht vorgeschlagen, restlos erkannt und erfaßt ist. Vorweg läßt sich aber schon feststellen, daß, obgleich es keine jüdischen Aufsichtsräte in Aktiengesellschaften mehr gibt, das Kapital genauso wie bisher in diesen und allen anderen Kapitalgesellschaften tätig ist, nur mit dem Unterschied, daß es heute nicht mehr der jüdische Direktor oder Aufsichtsrat ist, der die judengewollte Geschäftspolitik beeinflußt, sondern ein - fast immer arischer -Delegierter, der in den Versammlungen der Gesellschaften aufgrund des ihm übertragenen Stimmrechts das gleiche auftragsgemäß erreicht, wobei allerdings der jüdische Einfluß aufgrund der Namenlosigkeit der Anteile völlig verschleiert ist und nicht mehr beachtet wird.
Daß bei dieser Methode an sich ebensoviel erreicht wird wie bei der Besetzung mit jüdischen Personen, braucht nicht näher erläutert zu werden. Zu beachten ist, daß nunmehr der jüdische Einfluß gänzlich getarnt in gleicher Weise durchgeführt werden kann, ohne der Öffentlichkeit jemals vor Augen zu treten. Das Gefahrenmoment beruht darin, daß, abgesehen von dem maßgeblichen Einfluß auf die Gesellschaften und deren Wirtschaftspolitik selbst, jederzeit eine Börsen- und damit eine Wirtschaftskrise durch gesteigertes Abstoßen von Aktien geschaffen werden kann, die nicht nur die Stabilität der Wirtschaft aufs äußerste gefährdet, sondern auch dem Volksvermögen unendlichen Schaden zufügt.
Eine andere Machtquelle ist der Kapitalkredit bei Industrie, Handwerk, Hausbesitz und Landwirtschaft. Uber die immer noch zahlreich bestehenden jüdischen Bankgruppen, die sich in diesen Fällen meist arischer Makler, Vorderleute oder Namenträger bedienen, werden der Wirtschaft Kredite gegeben, die - wenn es die jüdische Politik für geeignet hält, was in Gefahrenzeiten aus Macht- und Rachebestrebungen der Fall sein dürfte - zurückgezogen werden, und damit eine Zerrüttung der Wirtschaft und des Wirtschaftslebens bedeuten, wie wir eine solche während der Inflation besonders kraß sahen.
Wirtschaftler sehen den Verbleib des jüdischen Kapitals als günstig und erstrebenswert an, ohne dabei an die politischen und volkswirtschaftlichen Gefahren zu denken. Das jüdische Kapital, soweit nicht entbehrlich oder unterdrückbar, muß zum Schutz des Volkes in solche Gebiete gezwängt werden, wo es - und das ist das geringste Verlangen, welches gestellt werden muß - langfristig angelegt keine Krisen hervorrufen kann.