Reichsweite Verhaftungswelle
Am 12. Juni 1938 eine fünftägige Sonderaktion, die der Massenverhaftung von Juden und „asoziale Elementen“ diente. Auf Befehl Reinhard Heydrichs hatte reichsweit jeder Kriminalpolizeistellenbezirk mindestens 200 arbeitsfähige Personen aus den Gruppen der von NS-Seite als „asozial“ klassifizierten Personen zu erfassen. Außerdem waren alle rund 1.500 vorbestraften Juden in „Vorbeugehaft“ zu nehmen, die daraufhin in den Konzentrationslagern Buchenwald und Sachsenhausen interniert wurden.
Ein Zweck der Aktion war die Aktivierung dringend benötigter Arbeitskräften, wobei auf die jüdische Bevölkerung zugleich der Druck zur Auswanderung erhöht werden sollte. All diese oft mit Ausschreitungen verbundenen Verhaftungen erfolgten öffentlich. So wurden etwa am 17. Juni allein in Berlin etwa 2.000 Personen festgenommen. Drei Tage später wurden durch einen Erlass von Wirtschaftsminister Walther Funk jüdische Reichsbürger von jeglichen Börsengeschäften ausgeschlossen.