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Chronik und Quellen
1934
August 1934

Anordnung der SA-Führung

Der Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß, verbietet am 16. August 1934 im Verordnungsblatt der Obersten SA-Führung den NSDAP-Mitgliedern den Umgang mit Juden:

Betrifft: Verkehr mit Juden.
Anordnung

Aus Mitteilungen geht hervor, daß Parteigenossen die dem Judentum gegenüber gebotene Zurückhaltung vermissen lassen.

Unbeschadet der den in Deutschland lebenden Juden durch die geltenden Gesetze zugewiesenen Stellung und Betätigungsmöglichkeit verbiete ich daher allen Parteigenossen:

1. die Vertretung von Juden vor Gericht usw. gegen Parteigenossen;
2. Fürsprache für Juden bei staatlichen und anderen Stellen;
3. das Ausstellen von Bescheinigungen aller Art für Juden;
4. Annahme von Geldmitteln, die Juden für Parteizwecke geben wollen;
5. Verkehr mit Juden in der Öffentlichkeit und in Lokalen;
6. das Tragen von Parteiabzeichen durch Parteigenossen während der Stunden, während der sie als Angestellte in jüdischen Geschäften tätig sind.

Die Partei hat im Kampf gegen die Vorherrschaft des volkszerstörenden jüdischen Geistes in Deutschland ungeheure Opfer bringen müssen und muß es als würdelos verurteilen, wenn zu einer Zeit, da immer noch Millionen deutscher Volksgenossen im Elend leben, Parteigenossen für die eintreten, die namenloses Unglück über unser deutsches Volk gebracht haben.

Verstöße gegen diese Anordnung werden parteigerichtlich geahndet.3

München, 16.8.1934
gez. Heß

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