Generalkonsul von Weiss berichtet aus Köln
„Köln, 28. Oktober 1942
(...) Man nimmt an, dass mit der Frage der Erledigung der polnisch-jüdischen Mischehen auch die Lösung dieses Problems der deutschen jüdischen Mischehen, worüber ich schon in letzter Zeit verschiedentlich berichten durfte, im Inland kommen wird. Der neue Justizminister hat einen Gesetzentwurf vorbereitet, wonach der arische Teil solcher Mischehen verpflichtet wird, Scheidungsklage wegen Ehezerrüttung zu erheben, wenn er nicht selbst als Judenfreund behandelt werden will, was strenge Maßnahmen gegen ihn nach sich ziehen würde. Der Vollzug dieser Maßnahmen würde die Deportierung der jüdischen Ehegatten der Mischehen bedeuten, wobei der arische Teil, der keine Ehescheidung beantragt hat, ebenfalls deportiert werden würde. In Verbindung hiermit sind auch neue Maßnahmen gegen die Mischlinge zu erwarten, die bereits von den höheren Schulen entfernt worden sind. Halbarier sind auch restlos aus der Wehrmacht entfernt worden. Das Ziel geht dahin, durch Anordnung von Sauckel die Mischlinge einem besonderen Arbeitseinsatz zuzuwenden, was praktisch einer Verschickung nach dem Osten gleichkommt. Hier sind jedoch weitergehende Maßnahmen zu erwarten, weil die Vierteljuden bisher in der Wehrmacht verblieben sind und vielfach Offiziersstellungen bekleiden.“