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Chronik und Quellen
1935
April 1935

April 1935

In diesem Monat spitzten sich die Konflikte zwischen NS-Regime und den beiden großen christlichen Kirchen zu. So wurde am 5. April in der Rheinprovinz per Polizeiverordnung all jenen eine dreiwöchige Zwangshaft angedroht, die nach Einschätzung des NS-Regimes „die Grundsätze der nationalsozialistischen Bewegung“ herabsetzen. Die Verordnung richtete sich insbesondere gegen Geistliche, die Alfred Rosenbergs „Mythus des 20. Jahrhunderts“ und das von ihm vertretene „Neuheidentum“ kritisierten. Am 12. April wurde, nachdem ihn eine Studentin denunziert hatte, aus gleichem Grund der katholische Rostocker Studentenpfarrer Wilhelm Leffers in Schwerin zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Am 26. April veranstaltete die „Deutsche Glaubensbewegung“ im Berliner Sportpalast eine Kundgebung mit angeblich 18.000 Teilnehmern. Am Rande der Veranstaltung kam es zu handgreiflichen Auseinandersetzungen mit Gruppen anwesender Christen, bei denen es auch Verletzte gab.

Die NS-Machthaber forcierten ihre Bemühungen zur Kontrolle der öffentlichen Meinung. Am 24. April veröffentlichte die Reichspressekammer die nach ihrem Präsidenten benannten „Amann-Anordnungen“, durch die unter anderem die Enteignung privater Verlage legalisiert wurde, indem deren Existenz nunmehr von rassischen, wirtschaftlichen und moralischen Gesichtspunkten abhängig gemacht wurde. Verlage konnten nun „zur Herbeiführung gesunder wirtschaftlicher Verhältnisse“ geschlossen werden. Gleiches galt, wenn in deren Publikationsorganen über Geschehnisse in einer Form berichtet wurde, die „geeignet ist, Anstoß zu erregen oder der Würde der Presse zu schaden“. Allein in den ersten 18 Monaten nach Veröffentlichung der Anordnungen wurden rund 600 Verlage aufgelöst und in aller Regel in den von Max Amann geführten „Zentralverlag der NSDAP“ überführt. Am 30. April verfügte Friedrich Blunck als Präsident der Reichsschrifttumskammer, dass dort Listen über Bücher zu führen seien, die das „nationalsozialistische Kulturwollen“ gefährden oder die als „jugendgefährdend“ gelten würden. Zugleich wurde deren Verbreitung durch Buchhandlungen untersagt.

Allen, die sich den Anordnungen und dem Wollen der Nationalsozialisten entgegenstellten, drohte unkalkulierbares Ungemach. Am 13. April erließ Justizminister Franz Gürtner nämlich eine Verordnung, nach der Häftlinge unmittelbar nach Verbüßung ihrer Haftstrafe künftig auf unbestimmte Zeit in ein KZ eingewiesen werden durften. Damit wurde die juristische Willkür erweitert, zumal nun auch freigesprochene Angeklagte von der Gestapo verhaftet werden konnten.

Auch die antisemitischen Maßnahmen wurden verstärkt. In diesem Rahmen versicherten am 6. April 30.000 Arbeiter und Angestellten der Siemens-Werke in Berlin, dass weder sie noch ihre Familienangehörigen weiterhin in jüdischen Geschäften einkaufen würden. Die Reichsschrifttumskammer schloss sechs Tage später alle nichtarischen Mitglieder aus, was einem Berufsverbot gleichkam, weil ohne die Mitgliedschaft in der Organisation kein schriftstellerischer oder journalistischer Beruf ausgeübt werden durfte.

 

Verdrängung und Vernichtung der jüdischen Bevölkerung

Nachdem bereits im Februar Versammlungen, in denen für einen Verbleib im Reichsgebiet geworben wurde, verboten worden waren, ließ Heinrich Himmler Anfang April einen Erlass folgenden Inhalts folgen: „Die Versuche deutsch-jüdischer Organisationen, Juden zu überreden, in Deutschland zu bleiben, stehen in direktem Widerspruch zu nationalsozialistischen Grundsätzen und müssen deshalb in jeder Form verhindert werden.“ Dabei seien insbesondere jüdischen Zeitungen „genau überwacht werden, um dafür zu sorgen, daß diese Propaganda nicht verbreitet wird“.

In einer Rede in Danzig fasste Propagandaminister Goebbels am 6. April einige der Entwicklungen im Kulturbereich gewohnt reißerisch zusammen: „Wir haben nicht nur die gefahrlosen, wir haben auch die gefährlichen Probleme angefaßt. Wir haben nicht aus Angst vor dem Weltjudentum den Griff ins jüdische Wespennest in Deutschland unterlassen - wir haben die Juden aus dem öffentlichen Leben herausgefegt! Sie können nicht mehr auf den Bühnen oder im Film oder in den Zeitungen im Namen des deutschen Volkes reden, sie haben kein Recht mehr, die deutsche Nation zu repräsentieren. Erst nach dieser inneren Reinigung hatten wir die Möglichkeit, Außenpolitik im großen zu betreiben.“

Dieser Prozess fand am 24. April mit einer Anordnung des Präsidenten der Reichspressekammer Amann seine Fortsetzung, in der festgelegt wurde, dass sämtliche an Zeitungsverlagen Beteiligte (Eigentümer, Gesellschafter, Pächter u.a.) und deren Ehegatten sowie die Mitglieder des jeweiligen Aufsichtsrates den Nachweis ihrer „arischen Abstammung“ bis zum Jahre 1800 zu erbringen hätten. Die Verordnung galt allerdings nicht für Zeitschriften und für die kirchlich-konfessionelle Presse.

Das hatten offenbar noch nicht alle NS-Anhänger verinnerlicht, so dass sich Rudolf Heß als Stellvertreter des Führers am 11. April zum wiederholten Male zu der Anordnung an die Mitgliedschaft der NSDAP veranlasst sah, ihr den persönlichen Verkehr mit Jüdinnen und Juden zu verbieten. Zugleich warnte er aber auch davor, der „verständlichen Empörung“ gegen die jüdische Bevölkerung durch tätliche Übergriffe Luft zu machen, da diese die Polizei auf den Plan rufen und zu Maßnahmen gegen Parteimitglieder zwingen würde.

Auch hinsichtlich der öffentlichen Kennzeichnung jüdischer Unternehmen erlegte man sich zu diesem Zeitpunkt Zurückhaltung auf. So teilte der Werberat der deutschen Wirtschaft am 25. April auf Anfragen betreffs einer besonderen Kennzeichnung deutscher - also nichtjüdischer - Geschäfte mit, dass eine derartige Kennzeichnung durch Schilder oder durch Bezeichnungen bis zu einer allgemeingültigen Regelung dieser Angelegenheit unerwünscht sei. Zur etwa gleichen Zeit beschloss die Reichsfachschaft Deutscher Werbefachleute, dass „Nichtarier“ ihr nicht mehr angehören durften. Das bedeutet für Jüdinnen und Juden, dass sie in dieser Branche, die unter anderem für die Dekoration von Schaufenstern zuständig zeichnete, nicht mehr arbeiten durften.

Am 27./28. April schlossen sich die bislang nach dem Muster des Berliner Kulturbundes in vielen jüdischen Gemeinden selbstständig tätigen 46 Kulturbünde zum „Reichsverband der jüdischen Kulturbünde“ zusammen. Am 6. August 1935 erging dann seitens der Reichskulturkammer die Anordnung, dass sich alle jüdischen Kulturbünde bis zum Monatsende im Reichsverband zusammenzuschließen hatten.

3. April 1935: Erfassung von Juden

3. April 1935: Reichsministerium des Innern an Wehrmacht

5. April 1935: Bericht aus Fulda

8. April 1935: CV-Landesverbands Mitteldeutschland protestiert

14. April 1935: Berichte aus Düsseldorf

14. April 1935: Bericht aus Unsleben

17. April 1935: Rabbiner-Rede in der „Jüdischen Rundschau“

20. April 1935: Artikel im „Berliner Tageblatt“

23. April 1935: Bericht aus Anröchte

23. April 1935: Bericht aus Schlüchtern

23. April 1935: Bericht aus Schmalkalden

24. April 1935: Bericht aus Fulda

24. April 1935: Bericht aus Hünfeld

24. April 1935: Bericht aus Kassel

24. April 1935: Bericht aus Prüm

25. April 1935: Bericht aus Ziegenhain

25. April 1935: Bericht aus Lemgo

25. April 1935: Bericht aus Arolsen

27. April 1935: Bericht aus Marburg

27. April 1935: Bericht aus Paderborn

27. April 1935: Bericht aus Wiedenbrück

27. April 1935: Bericht aus Marburg

30. April 1935: Bericht aus Schwerin

30. April 1935: Die Gestapo berichtet

30. April 1935: Die Gestapo berichtet

30. April 1935: Bericht aus München

30. April 1935: Die Gestapo berichtet

30. April 1935: Die Gestapo berichtet

30. April 1935: Die Gestapo berichtet

30. April 1935: Die Gestapo berichtet

30. April 1935: Die Gestapo berichtet

30. April 1935: Die Gestapo berichtet

30. April 1935: Die Gestapo berichtet

30. April 1935: Die Gestapo berichtet

30. April 1935: Die Gestapo berichtet

April 1935: Die Gestapo Trier berichtet

30. April 1935: Bericht aus Allenstein

30. April 1935: Bericht aus Arnsberg

April 1935: April 1935: Die Gestapo Köln berichtet für den Regierungsbezirk Köln

30. April 1935: Bericht aus Düsseldof

30. April 1935: Bericht aus Erfurt

30. April 1935: Bericht aus Kassel

30. April 1935: Bericht aus Kassel

30. April 1935: Bericht aus Königsberg

30. April 1935: Bericht aus Magdeburg

30. April 1935: Bericht aus Marienwerder

30. April 1935: Bericht aus Merseburg

30. April 1935: Bericht aus Minden

30. April 1935: Bericht aus Königsberg

30. April 1935: Bericht aus Speyer

30. April 1935: Bericht aus Stettin

30. April 1935: Bericht aus Stettin

30. April 1935: Bericht aus Würzburg

30. April 1935: Bericht aus Wiesbaden

April 1935: Die Gestapo Aachen berichtet

April 1935: Die Gestapo Düsseldorf berichtete

April 1935: Die Gestapo Düsseldorf berichtete

30. April 1935: Die Gestapo Arnsberg berichtet

30. April 1935: Bericht aus Köln

30. April 1935: Die Gestapo Aurich berichtet

30. April 1935: Die Gestapo Berlin berichtet

30. April 1935: Bericht aus Berlin

30. März 1935: Die Gestapo berichtet

30. April 1935: Die Gestapo Breslau berichtet

30. April 1935: Die Gestapo Erfurt berichtet

30. April 1935: Die Gestapo Frankfurt/O. berichtet

30. April 1935: Die Gestapo berichtet

30. April 1935: Die Gestapo berichtet

30. April 1935: Die Gestapo berichtet

30. April 1935: Die Gestapo berichtet

30. April 1935: Die Gestapo berichtet

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