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Chronik und Quellen
1938
November 1938

Verordnung über die Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit, 12. November 1938

Am 12. November 1938 erlässt der Beauftragte für den Vierjahresplan eine „Durchführungsverordnung über die Sühneleistung der Juden“. Darin heißt es:

Die feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk und Reich, die auch vor feigen Mordtaten nicht zurückschreckt, erfordert entschiedene Abwehr und harte Sühne.

Ich bestimme daher auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplans vom 18. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I, S. 887) das Folgende:

§1

Den Juden deutscher Staatsangehörigkeit in ihrer Gesamtheit wird die Zahlung einer Kontribution von 1000 000 000 Reichsmark an das Deutsche Reich auferlegt.

§2

Die Durchführungsbestimmungen erläßt der Reichsminister der Finanzen im Benehmen mit den beteiligten Reichsministern.

Berlin, den 12. November 1938

Der Beauftragte für den Vierjahresplan
Göring
Generalfeldmarschall

 

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