Rundschreiben des Reichskriminalpolizeiamtes an die Leiter der Kripoleit- und Kripostellen vom 14. November 1938
In einem am 15. November 1938 als „Sonderblatt“ des „Meldeblatts der Kriminalpolizeileitstelle Köln“ veröffentlichten Rundschreiben des Berliner Reichskriminalpolizeiamtes heißt es am 14. November 1938 u.a.:
„Bei der letzten spontanen Abwehrmassnahme des deutschen Volkes gegen die jüdische Provokation haben einzelne verantwortungslose Elemente diese Situation zu Plünderungen benutzt und sich dabei durch Diehstahl persönlich bereichert.
Auf Anordnung des Chefs der Sicherheitspolizei ist mit allem Nachdruck dafür zu sorgen, dass die gestohlenen Gegenstände, insbesondere Goldsachen, Edelsteine usw. wieder herbeigeschafft werden. Die Kriminalpolizei hat dabei die Tätigkeit der Staatspolizei zu unterstützen, und zwar nach 3 Richtungen:
1. Durch Sachfahndung in Pfandleihen, Goldankaufstellen usw. ist eine laufende Kontrolle auszuführen. Die hierbei gefundenen, mutmasslich aus diesen Diebstählen herrührenden Wertsachen sind zu beschlagnahmen und falls es sich um geplünderte Sachen handelt, der zuständigen Staatspolizeistelle gegen Quittung zuzuleiten.
2. Werden bei der Kriminalpolizei Wertgegenstände freiwillig abgeliefert, so ist im gleichen Sinne zu verfahren.
3. Dar Stellvertreter den Führers wird die Parteigliederungen anweisen, die Polizei, insbesondere die Kriminalpolizei, bei der Sachfahndung durch Anzeigen oder Hinweise zu unterstützen. Bei entsprechenden Mitteilungen ist wie zu 1) zu verfahren.
Ein Verzeichnis über von der Kriminalpolizei an die zuständige Staatspolizeistelle abgegebenen beschlagnahmten Wertsachen usw. ist unter gleichzeitiger Angabe des mutmasslichen Wertes dem Reichskriminalpolizeiamt – Referat II C - umgehend zu übersenden.“