Anordnung der Gestapo Köln zur „Zusammenlegung der Juden“, 12. Mai 1941
„Geheime Staatspolizei Staatspolizeistelle Köln
an die Herren Landräte des Bezirks,
an den Herrn Polizeipräsidenten in Köln - nachrichtlich -
Betrifft: Zusammenlegung der Juden.
Nachdem nunmehr die hiesige Staatspolizeistelle mit der Durchführung der Zusammenlegung der Juden beauftragt ist, wird hiermit folgendes angeordnet:
Diejenigen Juden, die noch in arischen Häusern wohnen, haben diese bis zum 1.6.1941 zu räumen. Diese Juden sind in jüdischen Häusern unterzubringen. Villen oder baulich hervorstehende Gebäude, die sich noch im jüdischen Besitz befinden, sind ebenfalls zu räumen. Mit der Durchführung dieser Maßnahmen habe ich die jüdische Kultusgemeinde beauftragt, die dafür zu sorgen hat, dass die Wohnungen in arischen Häusern geräumt und die Juden in jüdischen Häusern untergebracht werden. Den Juden ist es verboten, irgendwelche Immobilien oder Mobiliar zu verkaufen. Falls bei der Zusammenlegung Mobiliar überflüssig werden sollte, haben die Juden diese Einrichtungsgegenstände auf Lager zu stellen und der Ortspolizeibehörde durch Vorlage eines Verzeichnisses des Mobiliars das Lager zu benennen.
Von dieser Anordnung werden nicht betroffen:
1.) Mischehen, in denen der Ehemann Arier ist,
2.) Mischehen, in denen der Ehemann zwar Jude ist, aus denen aber Kinder hervorgegangen sind, die der jüdischen Religionsgemeinschaft nicht angehören.
In allen Zweifelsfällen ist meine Entscheidung einzuholen. Falls Juden sich weigern, die Wohnungen zu verlassen, sind von den Kreis- bzw. Ortspolizeibehörden Zwangsmaßnahmen durchzuführen. Die Juden sind gegebenenfalls festzunehmen und hier vorzuführen.
Die Zusammenlegung muss bis spätestens 1.7.1941 restlos durchgeführt sein. Bis zum 5.7.1941 ist mir mitzuteilen, dass alle jüdischen Wohnungen in arischen Häusern freigemacht worden sind.
Zusatz für die Herren Landräte:
Überdrucke für die Ortspolizeibehörden sind beigefügt.
Zusatz für die Herren Landräte in Siegburg, Euskirchen und Bergheim:
Die Umsiedlung der Jugend in das frühere Arbeitsdienstlager Much, de Burg Veynau bei Satzvey und die Sophienhöhe bei Bergheim wird nicht durchgeführt, da die Anordnung des RSHA Ghettos nicht gebildet werden dürfen.
Die Arbeiten sind sofort einzustellen.
Umsiedlungsplan ist beigefügt.
Zusatz für den Herrn Polizeipräsidenten in Köln:
Das zum Stadtgebiet gehörende rechtsrheinische Gebiet, sowie die Vororte Müngersdorf, Braunsfeld, Melaten, Lindenthal, Sülz, Klettenberg, Zollstock, Raderberg, Bayenthal und Marienburg ist von den Juden restlos zu räumen. Die in den vorgenannten Gebieten freiwerdenden jüdischen Häuser werden einem Vermögensverwalter übertragen.
Wohnungen, die im Stadtgebiet Köln von Juden geräumt werden, unterliegen zunächst der Preisstelle der Hansestadt Köln zur Unterbringung von Fliegergeschädigten und kinderreichen Familien. Falls die Preisstelle und das Wohnungsamt der Stadt Köln für diese Wohnungen keine Verwendung hat, bleibt es den Hauseigentümern überlassen, die Wohnungen frei zu vermieten. Jede freiwerdende Wohnung ist daher sofort von der jüdischen Kultusgemeinde der Preisstelle der Hansestadt Köln mitzuteilen.
Ich bitte, die Polizeireviere anzuweisen, falls Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung festgestellt werden, gegen die in Frage kommenden Juden vorzugehen, sie gegebenenfalls festzunehmen und mir vorzuführen.
gez. Dr. Schaefer.“