April 1944
Nachdem Adolf Hitler in völliger Verkennung der tatsächlichen Lage fünf Tage zuvor noch behauptet hatte, die Offensive der Roten Armee im Süden der Ostfront habe ihren Höhepunkt überschritten, begannen die sowjetischen Truppen am 7. April eine Großoffensive zur Befreiung der von deutschen Verbänden besetzten Krim. Zunächst stießen sie auf Simferopol, die Hauptstadt der Halbinsel, zu, am 16. des Monats wurde die Hafenstadt Jalta erobert. Bereits am 10. April war Odessa an der Schwarzmeerküste befreit worden.
Als Besatzer reagierten deutsche Verbände weiterhin brutal und rücksichtslos. Als ein deutscher Militärzug durch einen Sabotageakt in der Nähe der nordfranzösischen Stadt Lille zum Entgleisen gebracht wurde, ermordeten SS-Angehörige als Vergeltung am 1. April 120 Zivilisten, darunter auch Kinder.
Auch der Luftkrieg gegen deutsche Städte, Industriegebiete fand seine Fortsetzung. Am 22. April wurde mit Hamm ein wichtiger Eisenbahnknotenpunkt angegriffen. In der Nacht vom 27. auf den 28. April warf die britische Luftwaffe dann mehr als 1.000 t Bomben über Friedrichshafen am Bodensee ab, wo insbesondere die Flugzeugwerke und andere große Industrieanlagen das Ziel darstellten. Auch Berlin kam nach den schweren Märzangriffen nicht zur Ruhe. Am 30. April warfen US-Bomber erneut rund 2.200 Tonnen Sprengstoffe und Brandbomben ab. Es handelte sich hierbei um das größte Tagesbombardement, das bis dahin in der Luftschlacht um Berlin durchgeführt worden war.
Das NS-Regime versuchte auch im April weiterhin, die „Heimatfront“ durch Terror und Schrecken zu stabilisieren. So wurde am 6. des Monats ein 60-jähriger Mann aus Otterskirch vom Volksgerichtshof in Berlin zum Tode verurteilt, weil er über einen längeren Zeitraum „Feindsender“ gehört hatte. Gut zwei Wochen später wurde am 23. April in Wien gegen einen 40-Jährigen ebenfalls ein Todesurteil gefällt, weil er nach einem Fliegerangriff aus einem beschädigten Fleischerladen vier Würste entwendet und sich damit der „Plünderung“ schuldig gemacht hatte.
Die Versorgungsengpässe im Reichsgebiet trafen nunmehr auch die Haustiere. Angesichts der schlechten Ernährungslage erließ Landwirtschaftsminister Backe am 11. April eine Anordnung zur Einschränkung der Kleintierhaltung. Ausgenommen hiervon waren nur Tierbesitzer, die über Viehfutter aus eigener Erzeugung verfügten.