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Chronik und Quellen
1938
April 1938

Anordnung der Gestapo Aachen betrifft „Ausreise von Juden aus Österreich“ vom 3. Mai 1938

Am 3. Mai 1938 gab die Gestapo Aachen in ihrem Einzugsbereich einen Erlass des Reichführers SS und Chef der Deutschen Polizei zur „Ausreise von Juden aus Österreich“ weiter. Darin hieß es u.a.:

„Um eine unkontrollierte Ausreise der Juden aus Österreich zu unterbinden, sind die Grenzdienststellen des Landes Österreich sofort nach der Machtübernahme in Österreich angewiesen worden, die Ausreise von Juden allgemein zu verhindern.“

Auf diese Weise wollte man eine durch „fluchtartige Auswanderung“ einsetzende „Kapitalflucht“ und „Devisenschiebungen“ verhindern, weil man damit rechnete, „dass die österreichischen Juden versuchen würden, über die Grenzen des alten Reichsgebiets ins Ausland zu gelangen, ohne vorher ihren steuerlichen und sonstigen Verpflichtungen nachzukommen“.

Daher wurde folgendes angeordnet, dass Juden deutscher und ehemals österreichischer Staatsangehörigkeit nur mit gültiger Ausreisegenehmigung einer österreichischen Passbehörde ausreisen dürften.

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