Anweisung Gestapo Köln zur „Judenkartei“ vom 8. Juli 1937
Geheim» Staatspolizei
Staatspolizeistelle Köln
II/3 Nr. 2373/37.
Betrifft : Judenkartei
Köln, den 8. Juli
Zur Erfassung der gesamten Juden und Juden-Mischlinge ist ausser den bereits zu meldenden vereinsmässig erfassten Juden eine Aufstellung über alle Juden und Mischlinge erforderlich. Ich ersuche daher , sämtliche Juden und Mischlinge, t
1. Volljuden sind solche mit 4 bezw. 3 jüd.
2. Mischlinge 1. Grades sind solche mit nur 2 jüdischen Elternteilen.
3. Mischlinge 2. Grades sind solche, mit nur einem jüdischen Großelternteil. ( Vergl. § 5 der ersten Verordnung zum 5 Reichsbürgergesetz v. 14.11.1935 - RGBl. I S 1333).
Die Listen sind nach folgendem Muster rubrikmässig aufzustellen :
1.Lfd.Nr.
2. Familiennamen.
3. Vornamen.
4. Beruf.
5. Geburtsdatum.
6. Geburtsort.
7. Religionszugehörigkeit.
8. Familienstand .
Zusatz für die Herren Landräte: Überdrucke für Polizeibehörden sind beigefügt.,
gez. Dr. Isselhorst
den Herrn Oberbürgermeister in Bonn
den Herrn Polizeipräsidenten - nachrichtl.-,Köln,
die Herren Landräte des Bezirks