Verordnung des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung zur Befreiung nichtarischer Schüler vorn nationalpolitischen Unterricht am Sonnabend vom 21. August 1934
Zu meinem Erlaß U II C 30700/33 vom 30. Juli 1934 ( Staatsjugendtag ) Ziffer 6 (Zentrbl. S. 242).
Die Bestimmung, daß die nichtarischen Schüler vom nationalpolitischen Unterricht am Sonnabend befreit sind, ist so zu handhaben, daß sie auf Wunsch davon zu befreien sind.
Ich verweise dabei auf meinen Erlaß U II C 30149 vom 18. Juli 1934.
Berlin, den 21. August 1934.
Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.
RUH C 321.