„Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat“ (Reichstagsbrandverordnung) vom 28. Februar 1933
Die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ wurde am 28. Februar 1933, dem Tag nach dem Reichstagsbrand, auf der Grundlage von Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung erlassen. In ihrer totalitären Anwendung sprengte die „Reichstagsbrandverordnung“ alle bisherigen Formen des Ausnahmezustands. Über ihre explizit antikommunistische Zielsetzung hinaus gewann sie kurzfristig erhebliche Bedeutung für den pseudolegalen Ausbau der nationalsozialistischen Macht und wurde langfristig – neben dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 – zu einem verfassungsrechtlichen Fundament der Diktatur.