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Chronik und Quellen
1942
Mai 1942

Aufforderung an die Stapostellen, Juden zu melden

Am 21. Mai 1942 verschickte das Reichssicherheitshauptamt folgendes Fernschreiben an sämtliche Stapostellen:

„Berlin, 21.5.1942

An alle Stapoleitstellen

Um die im Osten noch vorhandenen Aufnahmemöglichkeiten für eine weitere Evakuierung restlos ausnützen zu können, bitte ich, die Zahl jener im dortigen Dienststellenbereich bisher verbliebenen Juden anzugeben, die unter genauester Beachtung der Richtlinien noch evakuiert werden können. Termin:      27.5.42. [ . . . ]

B.) Wie bekannt ist vorgesehen,

1. über 65 Jahre alte bzw. über 55 Jahre alte gebrechliche Juden -

2. jüdische Ehegatten einer nicht mehr bestehenden deutsch-jüdischen Mischehe, die gemäß § 3 Abs. 2 der Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 1.9.1941 (RGB1.I S. 547) vom Kennzeichnungszwang befreit sind,

3. jüdische Mischlinge, die nach § 5 (2) der 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14.11.1935 (RGB1.I S. 1333) als Juden gelten, sofern diese nicht mit einem Juden verheiratet sein sollten, und

4. Juden, die schwerkriegsbeschädigt oder Inhaber des Verwundetenabzeichens und hoher Tapferkeitsauszeichnungen (EK.l, Goldene Tapferkeitsmedaille usw.), die aus diesen Gründen nicht nach dem Osten evakuiert werden können, in das Altersghetto Theresienstadt (Protektorat Böhmen und Mähren) zu gegebener Zeit zu verbringen. -

- Die unter B.) angeführten einzelnen Judengruppen bitte ich, unterteilt nach Alter und Geschlecht, ebenfalls bis zum 27.5.42 zahlenmäßig zu melden (Ehegatten und Kinder unter 14 Jahren mitangeben).“

Am 27. Mai 1942 meldete daraufhin die Düsseldorfer Gestapo, dass „aus dem hiesigen Bezirk 154 Juden und nach dem Altersghetto Theresienstadt 1.735 Juden abgeschoben werden“ könnten.

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