Ausschluss von der Vergebung öffentlicher Aufträge
Jüdische Firmen, deren Inhaber jüdischer Abstammung sind, sind nach Anordnung der Stadtverwaltung Köln in Zukunft weder zur Abgabe von Angeboten heranzuziehen, noch bei Erteilung von Aufträgen usw. zu berücksichtigen.