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Chronik und Quellen
1941
Oktober 1941

Oktober 1941

Am 2. Oktober eröffnete die Heeresgruppe Mitte den Angriff auf Moskau, in dessen Verlauf bis zum 20. Oktober die Doppelschlacht bei Wjasma und Brjansk gewonnen und weitere 673.000 sowjetische Soldaten gefangengenommen wurden. Allerdings hatten ab dem 7. Oktober erste Schneefälle und das Einsetzen der Schlammperiode das Vorankommen der Wehrmacht zunehmend behindert. Am 25. des Monats kam die deutsche Offensive wegen des schlechten Wetters dann fast völlig zum Stehen, womit die Spitze der Wehrmacht ihre von Hitler nicht berücksichtigten Befürchtungen bestätigt sahen. Einen Tag zuvor hatte die Heeresgruppe Süd die Städte Charkow und Belgorod erobert. Am 30. Oktober begannen deutsche Truppen mit der Belagerung der Festung Sewastopol, die von der Roten Armee hartnäckig verteidigt wird.

Als sich erwies, dass die Strategie des „Blitzkrieges“ an der Ostfront keinen Erfolg haben würde, bediente sich das NS-Regime propagandistischer Kunstgriffe. Im Rahmen der offiziellen Eröffnungsveranstaltung zum Kriegswinterhilfswerk versprach Hitler am 3. Oktober, „den Gegner im Osten zu zerschmettern“, und fuhr fort: „Seit dem 22. Juni tobt ein Kampf von wahrhaft weltentscheidender Bedeutung. Umfang und Auswirkung dieses Ereignisses wird erst die Nachwelt klart erkennen.“ Bislang, so beschönigte Hitler die Lage, sei alles „planmäßig verlaufen“ und teilte der sicherlich erleichterten Bevölkerung mit, dass „dieser Gegner bereits gebrochen“ sei und „sich nie mehr erheben“ werde. Am 9. Oktober erklärte dann Reichspressechef Otto Dietrich vor Pressevertretern in Berlin, dass „die militärische Entscheidung im Osten gefallen“ und die Sowjetunion „erledigt“ sei, um so zusehends ausbleibende Erfolge an der Ostfront zu verharmlosen.

Die deutschen Besatzer gaben sich auf den meisten Kriegsschauplätzen brutal und rücksichtslos und versuchten jeden Widerstand der Bevölkerung im Keim zu ersticken. So erschossen deutsche Polizeieinheiten am 21. Oktober im ehemaligen jugoslawischen Kragujevac 7.000 Geiseln und in Kraljevo 2.300 Geiseln als Vergeltung für Partisanenaktivitäten in dieser Region. Am gleichen Tag wurden in den französischen Städten Nantes und Bordeaux von den deutschen Besatzungstruppen jeweils 50 Geiseln erschossen, nachdem zuvor je ein deutscher Offizier bei Anschlägen ums Leben gekommen war.

Im Reichsgebiet hielten die britischen Bombardements unvermindert an. Am 13. Oktober meldete das Oberkommando der Wehrmacht sogar, dass die britische Luftwaffe ihre Angriffe auf Ziele im gesamten Reichsgebiet verstärkt fortsetzen würde. So warfen britische Flugzeuge am 20. Oktober 140 t Bomben auf die Hansestadt Bremen ab.

Neben der Angst vor neuen Luftangriffen wurde der Alltag im Reichsgebiet von immer neuen und gravierenderen Versorgungsengpässen geprägt. Am 6. Oktober begann die bis zum 12. des Monats dauernde Reichsvollkornbrotwoche, in deren Verlauf der „Reichsvollkornbrot-Ausschuss“ über die Bedeutung des „Vollkornbrotes als Grundlage der Ernährung“ aufzuklären gedachte. Und als am 15. Oktober die bis zum 31. Dezember des Jahres gültige dritte Reichskleiderkarte ausgegeben wurde, umfasste sie nur noch 120 Punkte, was – ungeachtet der zusätzlichen qualitativen Verschlechterung der Textilien - einer Reduktion von 20 Prozent entsprach. Ein Anzug schlug dabei bereits mit 80, ein Wollkleid mit 42 und ein Pullover mit immerhin noch 19 Punkten zu Buche. Obwohl bevorstehende Versorgungsengpässe behördlicherseits bestritten wurden, sank die Produktionskapazität der Textilbetriebe deutlich zugunsten der Rüstungsindustrie stetig. Zum Monatsende kündigte die Deutsche Reichsbahn außerdem drastische Einschränkungen im Personenverkehr an, weil die verfügbaren knappen Kapazitäten an Waggons und Lokomotiven in den folgenden Wochen insbesondere für den Transport von Kartoffeln, Rüben und Steinkohle benötigt wurden.

Mit einer Verordnung zur „Lenkung von Kaufkraft“ im Reichsgebiet versuchte das NS-Regime zum Monatsende die Geldreserven der Bevölkerung durch die Einführung des steuerbegünstigten „Eisernen Sparens“ abzuschöpfen. Dadurch konnten Arbeitnehmer bis zu 26 RM ihres Monatslohns direkt auf ein Konto überweisen lassen, das bis Kriegsende nicht gekündigt werden durfte. Durch gezielte Aktionen der NSDAP in den Betrieben ließen sich tatsächlich recht viele Arbeitnehmer auf dieses überaus zweifelhafte Angebot ein.

Der Chef der Ordnungspolizei, Kurt Daluege, gab am 14. Oktober den ersten Befehl zur Deportation deutscher Juden in die besetzten osteuropäischen Gebiete. Daraufhin wurden ab dem 18. Oktober 19.287 Juden aus Berlin, Köln und weiteren Städten des Reiches nach Lodz transportiert. Am 24. Oktober ordnete Daluege die Deportation von 50.000 weiteren Juden aus Deutschland nach Riga und Minsk an, die bis Ende November zu erfolgen hatte. Fast zeitgleich wurde am 23. Oktober auf Anordnung Heinrich Himmler den Juden die Ausreise aus Deutschland verboten.

 

Verdrängung und Vernichtung der jüdischen Bevölkerung

Anfang des Monats lebten im sogenannten „Altreich“ noch 163.696 jüdische Menschen. Selbst zu diesem Zeitpunkt, als man in der NS-Spitze längst über die unmittelbar bevorstehenden Deportationen wusste, verschlechterte man die ohnehin bereits mehr als miserablen Lebensbedingungen der jüdischen Bevölkerung noch weiter. Am 10. Oktober 1941 bestimmte der Reichswirtschaftsminister nämlich per Erlass, dass Jüdinnen und Juden künftig nur noch in Ausnahmefällen Bezugsscheine für Kleidung, Wäsche, Schuhe und Besohlungsleder beziehen und Nähmaterial vierteljährlich nur noch bis zu einem Höchstbetrag von 20 Pfennig kaufen durften.

Das alles dürfte vom Großteil der Betroffenen nur noch als Randerscheinung empfunden worden sein, drängten doch die unmittelbar bevorstehenden „Evakuierungen“ aus jüdischer Sicht alles andere in den Hintergrund. Mit deren Organisation beauftragten die Staatspolizeileitstellen und deren nachgeordneten Dienststellen einerseits die Landräte und die Polizeidirektionen bis auf das „flache Land“, andererseits die Leitungen der jeweiligen jüdischen Gemeinden, die einen wesentlichen Beitrag bei der Organisation des tragischen Geschehens zu leisten hatten.

Ab dem 15. Oktober 1941 verließen dann in schneller Folge Deportationszüge Wien, Prag, Luxemburg, Berlin, Frankfurt, Köln, Hamburg und Düsseldorf mit dem Ziel Litzmannstadt, denen im Folgemonat weitere Transporte - nun auch aus Bremen, München, Breslau und Nürnberg - folgen sollten. Bis zum 4. November 1941 kamen 20 Züge mit rund 20.000 Menschen in Litzmannstadt an. Anfangs konnten sie immerhin noch Lebenszeichen an die Heimatgemeinden senden; es gab die Möglichkeit, ihnen Briefe oder Päckchen ins Getto zu schicken. Danach allein bis zum Jahresende 1941 weitere 22 Züge in Minsk, Kaunas und Riga. Für die Transporte nach Minsk und Riga erließ Adolf Eichmanns Referat im Reichssicherheitshauptamt am 31. Oktober 1941 detaillierte Deportationsrichtlinien, die sich wohl nicht wesentlich von den für Litzmannstadt geltenden unterschieden.

Die konkrete Umsetzung begann mit der Benachrichtigung über die bevorstehende „Evakuierung“, mit der den Betroffenen auch ein Formular zur Vermögenserklärung zugestellt wurde, in das sie ihren gesamten Besitz bis zum sprichwörtlichen „letzten Hemd“ eintragen mussten. Die Benachrichtigung oblag in einigen Orten der jüdischen Gemeinde selbst, andernorts wurden sie per Boten vom Ortsbürgermeister oder per Post von der Gestapo zugestellt. Die zugrundeliegenden Listen wurden auf Grundlage der Mitgliederverzeichnisse der jüdischen Gemeinden erstellt und mussten daher stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Außerdem wurde die Reichsvereinigung der Juden vom Reichssicherheitshauptamt gezwungen, ein Sonderkonto für die „Wanderung“ einzurichten, von dem weitere Ausgaben in Zusammenhang mit der „Endlösung der Judenfrage“ zu bestreiten und diese somit von der jüdischen Bevölkerung selbst zu finanzieren war.

In den meisten Städten erhielten die Bezirksstellen der Reichsvereinigung die Anweisung, Sammellager einzurichten, in denen die zu Deportierenden ein bis drei Tage verblieben, bis alle Formalitäten geregelt waren. Häufig mussten sich die zur Deportation Vorgesehenen zuvor in Räumlichkeiten ihrer jeweiligen jüdischen Gemeinden versammeln: in jüdischen Schulen, Synagogen, Gemeinde- oder Logenhäusern. In Frankfurt nutzte man die Großmarkthalle als zentralen Sammelplatz, in Köln und Prag das jeweilige örtliche Messegelände, in Düsseldorf und Wiesbaden die städtischen Schlachthöfe. In kleineren Landgemeinden mietete die Gestapo hierfür für einige Tage den Rathaussaal oder den Festsaal des örtlichen Wirtshauses an. Dabei gab es auch Fälle, in denen die Aufforderung zum Transport quasi über Nacht erfolgte. Nachdem die Gestapo in Frankfurt a.M. den Gemeindevorstand noch am 17. Oktober gezwungen hatte, beim Freitags-Gottesdienst den umlaufenden Gerüchten über bevorstehende Deportationen entgegenzutreten, holte die Gestapo die ersten 1.125 jüdischen Bürger zwei Tage später aus ihren Wohnungen und eskortierte sie zum Sammellager.

Eingesperrt in solchen provisorisch hergerichteten Messehallen, Gartenlokalen, Logenhäusern, Kegelbahnen oder Gemeindehäusern erlebten sie ihre letzten Tage in der Heimatstadt. Während die Berliner Kultusgemeinde wegen der dort ansässigen rund 74.000 Jüdinnen und Juden permanente Sammellager unterhielt, existierten solche Einrichtungen anderenorts nur kurzzeitig, wobei die jüdische Bevölkerung aus ländlichen Regionen vor der Deportation in ein Sammellager der nächstgelegenen Großstadt verlegt wurde.

Oftmals chaotische Zustände in diesen lokalen Sammellagern zeugten von den hektischen und häufig von Improvisation geprägten Vorbereitungen. Es fehlte an sanitären Einrichtungen, Matratzen, Decken und vielem mehr, von privaten Rückzugsmöglichkeiten in der so schwierigen, physisch und psychisch belastenden Situation ganz zu schweigen. Unter solchen Umständen reichten laut Bericht eines Betroffenen schon wenige Tage, „um aus einem Kulturmenschen einen Primitiven zu machen“. Zur entwürdigenden Unterbringung gesellte sich das Verhalten der Gestapo-Mitarbeiter. Familien wurden in den Sammellagern oft voneinander getrennt und ihre Gepäckstücke willkürlich durchsucht. Dabei wurde den Betroffenen von Gestapo-Beschäftigten das Letzte an Geld und Wertgegenständen gestohlen, um sich persönlich zu bereichern, während die offiziellen Vorschriften vorsahen, dass alles entweder der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt oder dem Finanzamt bzw. dem Wirtschaftsamt zu übergeben sei. Neben zahlreichen Leibesvisitationen kam es auch zu sexuellen Übergriffen. So mussten sich in der Frankfurter Großmarkthalle alle Frauen und Mädchen im Beisein von SA- und SS-Männern einer entwürdigenden Durchsuchung unterziehen. Insbesondere Ältere zeigten sich einer solchen Behandlung nicht gewachsen.

Nicht zuletzt deshalb arbeiteten in den örtlichen Sammellagern Mitglieder der jüdischen Gemeinden häufig als Helferinnen und Helfer, um das Leid der Betroffenen zu mindern und deren Aufregung zu mildern. Die Mithilfe von jüdischer Seite erleichterte der Gestapo sicherlich ihre Arbeit. Bei der Erfassung der Gemeindemitglieder, der Abholung der Juden aus den Wohnungen, der Versorgung in den Sammellagern, dem Verladen von Gepäck und Personen in die Züge - überall wurden Gemeindeangehörige verpflichtet, Handlangerdienste zu leisten. Daher handelte es sich sicherlich nur noch rudimentär um Formen von jüdischer Selbsthilfe, sondern weit eher um die Ausführung von Gestapo-Befehlen und eine „Verwaltung eines Notstandes“. Dennoch kam dieser Arbeit für die unmittelbar Betroffenen eine große Bedeutung zu. Überlebende berichten später, dass sie lieber von jüdischen Frauen und Männern betreut worden seien, als von brutalen und unberechenbaren Gestapobeamten.

Aus mehreren Städten ist überliefert, dass der Weg zum Sammellager oder zum Bahnhof, von dem aus der Transport abging, für die Deportierten zum Spießrutenlauf wurde. Es kam allerdings auch vor, dass Passanten ihr Missfallen über die Deportation zum Ausdruck brachten oder den Betroffenen Lebensmittel zusteckten. Solche Äußerungen von Mitgefühl oder Solidarität blieben jedoch selten und erfolgten fast immer anonym.

Zu den Deportationen als solchen gesellten sich weitere äußerst belastende und desillusionierende Elemente. Nachdem eine Emigration spätestens seit Kriegsbeginn ohnehin nur noch wenigen Jüdinnen und Juden möglich gewesen war und nicht selten hohe Bestechungsgelder und dubiose Gebühren gekostet hatte, initiierte Heinrich Himmler am 18. Oktober 1941 einen Erlass, der mit Wirkung vom 23. Oktober 1941 ein allgemeines Auswanderungsverbot für Angehörige der jüdischen Bevölkerung im deutschen Machtbereich verhängte und diese endgültig in eine ausweglose Lage stürzte. Weil das in Form eines Geheimerlasses geschah, hielt sich für einige Zeit noch die verzweifelte Hoffnung, das Land doch noch verlassen zu können. Letztlich verblieben zur Vermeidung der Deportation aber nur noch die Flucht in die Illegalität oder der Suizid als extremste Form.

Aber auch damit noch nicht genug. Am 24. Oktober 1941 erließ das Reichssicherheitshauptamt eine Anordnung, die danach über die Gestapostellen den Landräten und Bürgermeistern mitgeteilt wurde. Darin wurde kritisiert, dass „deutschblütige Personen“ nach wie vor „freundschaftliche Beziehungen zu Juden“ unterhalten und sich sich mit ihnen in der Öffentlichkeit zeigen würden. Angesichts einer derartigen Ignoranz gegenüber „den elementarsten Grundbegriffen des Nationalsozialismus“ der „Mißachtung der staatlichen Maßnahmen“ wurde angeordnet, „daß bei derartigen Vorkommnissen der deutschblütige Teil vorübergehend in Schutzhaft zu nehmen bzw. in schwerwiegenden Fällen bis zur Dauer von drei Monaten in ein Konzentrationslager“ einzuweisen sei. „Der jüdische Teil ist in jedem Falle bis auf weiteres unter Einweisung in ein Konzentrationslager in Schutzhaft zu nehmen.“ - Damit war jeder freundschaftliche Kontakt zur jüdischen Freunden und Nachbarn untersagt und die Isolation der jüdischen Bevölkerung staatlicherseits perfektioniert worden.

Auch weit im Osten wurde seitens des NS-Regimes weiter an der „Endlösung der Judenfrage“ gearbeitet. Da die im Generalgouvernement verantwortlichen deutschen Behörden die dortige jüdische Bevölkerung noch nicht in die besetzten sowjetischen Gebiete abschieben konnten, andererseits aber die Einrichtung großer Gettos vermeiden wollten, dezimierten sie deren gewaltsam. Mobile Tötungseinheiten ermordeten Anfang Oktober 1941 unter anderem in den Bezirken Stanislau, Kolomea, Tarnopol und Drohobycz Zehntausende Juden, die die Massenmordaktionen der Einsatzgruppen einige Wochen zuvor noch überstanden hatten. Bis zum Jahresende 1941 wurden allein in dieser Region so etwa 70.000 Juden erschossen. Die dann noch Überlebenden wurden in überfüllten Gettos zusammengepfercht.

Parallel dazu besprachen Heinrich Himmler und der SS- und Polizeiführer im Distrikt Lublin, Odilo Globocnik, im September und Oktober 1941 im Rahmen mehrerer Treffen über die Umsetzung der Pläne einer „Germanisierung“ des Distrikts Lublin. Dabei wurde wahrscheinlich auch über die „Aussiedlung“ der jüdischen Bevölkerung und den Bau des ersten Vernichtungslagers entschieden. Nur wenig später übertrug Himmler Globocnik jedenfalls die Zuständigkeit für die Errichtung der Vernichtungslager Belzec, Sobibor und schließlich Treblinka („Aktion Reinhardt“). Mit ersten Vorarbeiten für das Lager Belzec wurde noch im Oktober 1941 begonnen.

Ebenfalls in diesem Monat begannen die Bauarbeiten für das Lager Birkenau (auch Auschwitz II genannt). Die Wehrmacht überstellte hierzu 10.000 sowjetische Kriegsgefangene ins Stammlager Auschwitz, die als Baukolonne im drei Kilometer entfernten Brzezinka ein Lager für 100.000 Kriegsgefangene errichten sollten. Dieses Lager wurde sehr bald umfunktioniert und diente fortan als Vernichtungszentrum des Lagerkomplexes in Auschwitz. Anders als Belzec, Sobibor, Treblinka und Kulmhof, die ausschließlich als Vernichtungslager fungierten, war Auschwitz auch ein Konzentrationslager.

1. Oktober 1941: Beginn der Deportationen in Berlin

3. Oktober 1941: Verordnung über die Beschäftigung von Juden

4. Oktober 1941: Schnellbrief des Chefs der Ordnungspolizei

6. Oktober 1941: Einreichung einer Vermögensaufstellung

7. Oktober 1941: Max und Gertrud Löwendorff schreiben aus Köln

7. Oktober 1941: Die SD-Hauptaußenstelle Bielefeld berichtet:

8. Oktober 1941: Anordnung zur Einziehung jüdischen Vermögens

9. Oktober 1941: „Meldungen aus dem Reich“

10. Oktober 1941: Besprechung über Deportation sämtlicher Juden aus Deutschland

11. Oktober 1941: Geheimerlass der Staatspolizeileitstelle Düsseldorf

11. Oktober 1941: Die SD-Außenstelle Paderborn berichtet:

15. Oktober 1941: Deportation aus Köln angekündigt

17. Oktober 1941: Gewerblicher Privatunterricht der Juden

20. Oktober 1941: Alfons Paquet aus Frankfurt an Hanna Meuter in Köln

21. Oktober 1941: Zeitzeugenbericht über Deportation aus Köln

21. Oktober 1941: Zeitzeugenbericht über Deportation aus Köln

21. Oktober 1941: Zeitzeugenbericht über Deportation aus Köln

21. Oktober 1941: Helmuth James von Moltke an seine Frau Freya

Herbst/Winter 1941: Bericht über die Organisation der Deportation in Köln 1941/42

22. Oktober 1941: Zeitzeugenbericht über Deportationen aus Köln

23. Oktober 1941: Kennzeichnung durch "Judenstern"

23. Oktober 1941: Auswanderungsverbot für deutsche Juden

23. Oktober 1941: Tagebucheintrag von Jochen Klepper

23. Oktober 1941: Bericht aus Wilhelmshaven

24. Oktober 1941: Runderlass des Reichssicherheitshauptamtes

24. Oktober 1941: Geheimerlass über Transportbegleitung

24. Oktober 1941: Artikel aus dem „Aufbau“

24. Oktober 1941: Leitartikel des Jüdisches Nachrichtenblatts

26. Oktober 1941: Verfügungsverbot über das Vermögen

28. Oktober 1941: Generalkonsul von Weiss berichtet aus Köln

Herbst 1941: Unterbringung im Getto

28. Oktober 1941: Artikel der „New York Times“

28. Oktober 1941: Deutscher Gemeindetag an den Münchener Oberbürgermeister

29. Oktober 1941: Deportation von Köln nach Litzmannstadt

31. Oktober 1941: Verordnung zur Beschäftigung von Juden

31. Oktober 1941: Auswanderungsstatistik

Herbst 1941: Bericht über Getto-Alltag

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