Mitteilung der Synagogen-Gemeinde Köln über Ausgangssperre und Luftschutzräume
Köln, September 1939
An alle Juden in Köln und Umgebung!
Auf Anweisung der Behörde haben wir folgendes mitzuteilen:
1.) Mit sofortiger Wirkung besteht für Juden Straßenverbot ab 20 Uhr. Von dieser Zeit ab müssen sich alle Juden in ihren Wohnungen aufhalten.
2.) Juden, die in einem Hause mit Ariern wohnen, dürfen nicht mit diesen einen gemeinsamen Luftschutzkeller benutzen. Vielmehr haben die Juden in solchen Fällen einen besonderen Luftschutzraum für sich selbst herzurichten. Der bereits vorhandene Luftschutzraum bleibt für die Arier.
Bei dieser Gelegenheit nehmen wir Veranlassung, mit besonderem Nachdruck darauf hinzuweisen, dass der Ernst der Zeit mehr als je bescheidenes und zurückhaltendes Wesen von uns Juden verlangt, insbesondere gegenüber Ariern, mit denen wir durch Hausgemeinschaft oder sonst in Berührung kommen. Durch . Nichtbeachtung dieses Hinweises würde der Einzelne sich gefährden und der Gemeinschaft schweren Schaden zufügen.
Der Vorstand
der Synagogen-Gemeinde Köln.