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Chronik und Quellen
1942
August 1942

Mitteilung der Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der Juden über "deutschlütige" Hausangestellte

Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der
Juden in Deutschland
Verwaltungsstelle Köln

Köln, den 25. August 1942
Rubensstraße 33

An alle Juden in Köln!

Betrifft: Deutschblütige Hausangestellte bei Juden.

Auf Weisung der Aufsichtsbehörde gibt unsere Zentrale Berlin folgendes bekannt: Ungeachtet der Regelung nach § 3 des Gesetzes zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15.9.1935 RGBl. I. S. 1146 erscheint es unerwünscht, daß deutschblütige Hausangestellte bei Juden weiterhin beschäftigt werden und wohnen. Es wird mit dieser Verfügung also die bisher geltende Bestimmung auf­gehoben, daß deutschblütige Hausangestellte, sofern sie das 45. Lebensjahr über­schritten haben, weiterbeschäftigt werden dürfen.

Das Beschäftigungs- und Wohnverhältnis mit deutschblütigen Hausangestellten ist zum nächstmöglichen Termin aufzuheben.

Der Inhalt dieser Anordnung ist auch den jüdischen Partnern privilegierter Mischehen mitzuteilen. Es werden also nicht nur die Juden mit Kennzeichen von der An­ordnung betroffen, sondern sämtliche Juden im Sinne des Reichsbürgergesetzes. Die Anordnung betrifft deutschblütige Hausangestellte, die bei Juden beschäftigt sind und wohnen. Es wird dringend gewarnt, jetzt durch Trennung des Wohnens und Beschäftigtseins irgendwelche Tarnungen vorzunehmen.

Sofern nach dem 1. September 1942 noch deutschblütige Hausangestellte be­schäftigt werden und wohnen, ist uns dies in folgender Weise zu melden:

a) Name, Vorname und Anschrift des Juden,
b) Name der Hausangestellten,
c) Gründe, warum das Beschäftigungsverhältnis nicht aufgehoben ist.

Diese Meldungen müssen bis spätestens 31. August 1942 bei uns eingegangen sein.

Bezirksstelle Rheinland
der Reichsvereinigung der Juden
in Deutschland
Verwaltungsstelle Köln

Israel Georg Meyer
Geschäftsführer

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