Mitteilung der Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der Juden über Pelzablieferungen
Bezirksstelle Rheinland
der Reichsvereinigung der
Juden in Deutschland
Rubensstraße 33
Köln, den 3. August 1942
An alle Juden im Regierungsbezirk Köln, die zum Tragen des Kennzeichens verpflichtet sind.
Betrifft: Pelzablieferung, Nr. 43/42/ P/M.-
Auf Anordnung der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizeistelle Köln, haben sämtliche sterntragenden Juden noch einmal ihre Bestände an Kleidungsstücken durchzusehen und festzustellen, ob sich darunter Kleidungsstücke aus Pelz oder pelzgefütterte Kleidungsstücke oder pelzbesetzte Kleidungsstücke befinden. Alles Pelzwerk (einschließlich Muffe und Kragen) ist bis zum
6. August 1942
bei der Kleiderkammer der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Bezirksstelle Rheinland, Köln, Rubensstraße 33, abzuliefern.
Schmale Pelzbesätze brauchen nur dann von Kleidungsstücken nicht abgetrennt zu werden, wenn der Besatz nicht durch einen ändern Stoff ersetzt werden kann und das Kleidungsstück dadurch unbrauchbar würde.
Sollten Pelzwaren zur Konservierung außer Haus gegeben worden sein, so sind sie zurückzuholen und mit abzuliefern. Gegebenenfalls sind die Kosten für die Konservierung, falls sie nicht allein getragen werden können, bei der Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Köln, Rubensstr. 33, anzufordern.
Verstöße gegen die obige Anordnung haben staatspolizeiliche Maßnahmen zur Folge.
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Juden in Deutschland Juden in Deutschland
Büro Köln
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