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Chronik und Quellen
1942
August 1942

Mitteilung der Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der Juden über Pelzablieferungen

Bezirksstelle Rheinland
der Reichsvereinigung der
Juden in Deutschland
Rubensstraße 33

Köln, den 3. August 1942

An alle Juden im Regierungsbezirk Köln, die zum Tragen des Kennzeichens verpflichtet sind.

Betrifft: Pelzablieferung, Nr. 43/42/ P/M.-

Auf Anordnung der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizeistelle Köln, haben sämt­liche sterntragenden Juden noch einmal ihre Bestände an Kleidungsstücken durch­zusehen und festzustellen, ob sich darunter Kleidungsstücke aus Pelz oder pelz­gefütterte Kleidungsstücke oder pelzbesetzte Kleidungsstücke befinden. Alles Pelz­werk (einschließlich Muffe und Kragen) ist bis zum

                 6. August 1942

bei der Kleiderkammer der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Bezirksstelle Rheinland, Köln, Rubensstraße 33, abzuliefern.

Schmale Pelzbesätze brauchen nur dann von Kleidungsstücken nicht abgetrennt zu werden, wenn der Besatz nicht durch einen ändern Stoff ersetzt werden kann und das Kleidungsstück dadurch unbrauchbar würde.

Sollten Pelzwaren zur Konservierung außer Haus gegeben worden sein, so sind sie zurückzuholen und mit abzuliefern. Gegebenenfalls sind die Kosten für die Konservierung, falls sie nicht allein getragen werden können, bei der Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Köln, Rubensstr. 33, anzufordern.

Verstöße gegen die obige Anordnung haben staatspolizeiliche Maßnahmen zur Folge.

Bezirksstelle Rheinland                                     Bezirksstelle Rheinland
der Reichsvereinigung der                             der Reichsvereinigung der
Juden in Deutschland                                     Juden in Deutschland
                                                                                             Büro Köln

Ernst Israel Peiser                                                   Israel Georg Meyer

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