Mitteilung der Synagogen-Gemeinde Köln über Verfügungsbeschränkungen
Jüdische Kultusvereinigung
»Synagogen-Gemeinde Köln e. V.
Roonstraße 50
Köln, den 10.12.41
An alle Juden in Köln!
Im Nachgang zu dem Rundschreiben der Reichsvereinigung vom 1. Dez. 41 betr. Verfügungsbeschränkungen wird ergänzend folgendes mitgeteilt:
I. Anlage 2 (Meldung) ist wie folgt auszufüllen:
a) In der rechten oberen Ecke sind alle Konten (mit näherer Bezeichnung) aufzuführen, die der einzelne hat.
b) Die offengelassene Stelle hinter »Meldung Nr.« wird nur von uns ausgefüllt.
c) Bei Verfügung über bewegliche Vermögenswerte seit dem 15. Okt. 41 soll der ungefähre Schätzungswert der verfügten Gegenstände angegeben werden, während der etwa hierfür erlöste Betrag weiter unten lt. Formular einzusetzen ist.
d) Alle diejenigen, die kein Sicherungskonto besitzen, müssen in der Meldung Geldverfügungen seit dem 15. Okt. 41 insoweit angeben, als sie über mehr als RM 300,- von ihren Konten verfügt haben.
e) Verfügungen über Wertpapiere seit dem 15. Okt. 41 sind von allen Konteninhabern, auch von Inhabern eines BVS-Kontos, zu melden.
f) Die Meldung (Anlage 2) muß in jedem Falle unterschrieben werden, auch wenn nur die Angabe der bestehenden Konten erfolgt.
g) Die Meldungen sind uns in doppelter Ausfertigung einzureichen. Weitere Formulare hierfür können in unserer Beitragsabteilung Zimmer 1, Roonstraße 50, abgeholt werden. Die zweite Ausfertigung genügt aber auch auf einem Blatt ohne Vordruck.
h) Wer seit dem 15. Okt. 41 keine diesbezüglichen Verfügungen getroffen hat und auch keinerlei Konten besitzt, braucht keine Meldung zu machen.
II. Anlage i bezieht sich nur auf den Fall, daß jemand in Zukunft, d. h. also von heute an, über Vermögenswerte verfügen will. Genaueste Ausfüllung wird empfohlen. Das Formblatt ist bei unserer Beitragsabteilung Zimmer i, Roonstraße 50, einzureichen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß bis zur Genehmigung eine Frist von mindestens 8 bis 14 Tagen verstreichen wird.
III. Die Meldungen (Anlage 2) sind, wie bereits mitgeteilt, bis zum 15. Dezember 1941 bei uns einzureichen. Unabhängig davon ist es erforderlich, daß jeder, der eine solche Meldung abgibt, in den Vormittagsstunden von 9 bis 13 Uhr, Zimmer 6, Roonstraße 50, wie folgt vorspricht, um die uns vorgeschriebene Prüfung der Meldung zu ermöglichen:
Sonntag, den 14. 12. 41, Anfangsbuchstaben A-D
Montag, den 15. 12. 41, Anfangsbuchstaben E-I
Dienstag, den 16. 12. 41, Anfangsbuchstaben J-M
Mittwoch, den 17. 12. 41, Anfangsbuchstaben N-R
Donnerstag, den 18. 12. 41, Anfangsbuchstaben S, Sch, Sp, St
Freitag, den 19. 12. 41, Anfangsbuchstaben T-Z.
Der Vorstand