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Chronik und Quellen
1941
November 1941

Mitteilung der Synagogen-Gemeinde Köln über über Deportation nach Minsk

Jüdische Kultusvereinigung
»Synagogen-Gemeinde Köln e. V.«
Roonstraße 50

Köln, den 13. November 1941

An alle Juden in Köln!

Am 8. Dezember 1941 geht ein weiterer Transport von 1000 Personen, und zwar nach Minsk. Die hierfür bestimmten Personen werden noch ein besonderes Benachrichtigungsschreiben von uns erhalten. Es ist aber wichtig, daß alle Juden schon jetzt über die zu treffenden Maßnahmen unterrichtet werden, um sich für diesen Transport vorzubereiten oder in der Lage zu sein, den für den Transport be­stimmten Personen in jeder Weise zu helfen.

Es kann mitgebracht werden:

a) ein Koffer mit Ausrüstungsstücken,
Bettzeug mit Decken evtl. in einem weiteren Koffer,
alles zusammen bis zu einem Gesamtgewicht von 25 kg pro Person.

b) Verpflegung für 4 Tage.
Verpflegung, Toilettenartikel usw. dürfen im Rucksack getragen werden. Weiter sind mitzunehmen:

Matratzen, und zwar Auflegematratzen. Die einzelnen Teile der Matratzen sind deutlich mit Namen zu versehen.

Gegebenenfalls muß man sich bemühen, im Tauschwege derartige Auflegematrat­zen zu besorgen. Wer zum Transport bestimmt ist und keine Auflegematratze zu erhalten weiß, kann sich an unsere Abteilung »Fürsorge«, Rubensstraße 3 3, wenden, die versuchen wird, ihm bei der Besorgung dieser Matratzen behilflich zu sein.

Ferner sind mitzunehmen:

Eßgeschirr, Teller, Topf, Löffel - keine Messer und Gabel - Ofen, Ofenrohre, Ofenbleche, große Kochkessel, Waschkessel, Waschpulver, Seife und sonstige für den Haushalt unbedingt notwendige Gegenstände, wie Besen, Schrubber, Aufnehmer.

Spaten, Hacken, Beile, Äxte, Hammer, Zangen, Nägel und sonstiges Werkzeug werden in großer Zahl benötigt; diese sollen aber nur aus Beständen genommen und nicht neu erworben werden. Die Gemeinschaft benötigt ferner ca. 15 Nähmaschinen.

Wir bitten alle Gemeindemitglieder, verfügbare Öfen, Kochkessel, Waschkessel und Nähmaschinen etc. bis zum 20. ds. Mts. unserer Abteilung »Fürsorge«, Rubensstraße 33, zu melden, damit von dieser eine Auswahl getroffen werden kann.

Das schwere Gepäck, wie Matratzen, Werkzeuge, Öfen etc., wird nach einer bestimmten Ordnung rechtzeitig von uns abgeholt werden und direkt zur Ver­ladung gebracht. Nähere Anweisung darüber folgt noch. Der Koffer mit Aus­rüstungsgegenständen sowie das Bettzeug und die Verpflegung sind wie bisher von den Transportteilnehmern selbst zu tragen. Es wird nochmals auf ein hand­liches Verpacken hingewiesen, so daß jeder selbst zum Tragen seines Gepäcks in der Lage ist. Insbesondere weisen wir darauf hin, daß für gutes Schuhwerk und warme Sachen Sorge getragen werden muß. Soweit die Teilnehmer sich nicht selbst damit versorgen können, ist die Kleiderkammer der Synagogen-Gemeinde, Rubensstraße 33, gegen Vorzeigung der Aufforderung zum Transport, soweit die Vorräte reichen, zur Ausgabe bereit.

Im Gegensatz zu der Handhabung bei den beiden ersten Transporten ist das mit­zunehmende Geld zusammen mit der Vermögenserklärung bei uns abzuliefern, und zwar mindestens PJvl 50,-, höchstens RM 100,- je Person. Soweit dieser Betrag in Einzelfällen nicht oder nicht ganz zur Verfügung steht, ist in Aussicht genommen, zusätzlich finanziell zu helfen. Anträge dieserhalb sind von den Be­treffenden rechtzeitig bei unserer Verwaltung, Roonstraße 50, Zimmer 1, zu stellen. Der Gegenwert der abgelieferten Gelder wird dem Transportführer in Form eines Reichsbankschecks mitgegeben.

Auf unser Rundschreiben vom 26. 10. 1941 betr. Verfügungsverbot wird noch­mals hingewiesen. Geldliche Zuwendungen für die Zwecke der Evakuierung kön­nen nur von Personen, die hierbleiben, an die Synagogen-Gemeinde gemacht werden.

Allein zurückbleibende alte und gebrechliche Personen mögen sich zwecks evtl. Unterbringung in einem Altersheim an unsere Abteilung »Fürsorge«, Rubensstraße 33, wenden. Soweit eine Unterbringung im Altersheim erfolgt, sind Möbel und Wäschestücke hierfür zur Verfügung zu stellen.

Der Vorstand

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